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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

buddy2020

Walkingstreet Veteran
   Autor
18 April 2020
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Ich gehe davon aus, dass Art 4 ein deutscher Gesetzesartikel ist. Gilt der auch bei 180 Tagen+ in Thailand?

Frag mal bei der deutschen Steuerbehörde nach, oder möchtest du keine schlafenden Hunde wecken?
Ja, Art.4 ist ein deutscher Gesetzesartikel... Thailand sagt, ab 180 Tage im Land ist man hier Steuerpflichtig,was gibt es da noch zu deuten ?

Ehrlich, es ist mir auch völlig egal....

Ich bin jetzt 35 Jahre aus Deutschland weg,und wenn Steuern auf mich zukommen, kann ich es sowieso nicht ändern, also bleibe ich entspannt ;-)
 
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Reaktionen: tongshi

Ding Dong

Gibt sich Mühe
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5 Oktober 2022
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alle eingeführten/überwiesenen Gelder der Einkommenssteuer unterliegen.
falsch
die Steuer gilt nur für das jährliche Einkommen
Gelder aus anderen Quellen wie zB Sparbuch, Hausverkauf, Kapitalanlagen usw,
die vor dem 01.01.2024 generiert wurden, sind steuerfrei
 

Rembremmerding

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24 August 2022
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Ich mache mir natuerlich auch so meine Gedanken, die sich allerdings weniger darum drehen ob ich in Thailand eine Steuererklaerung in 2025 machen muss oder nicht - sondern darum wie ich dann einen Nachweis fuehren kann, dass ich zu der Personengruppe gehoere deren Pension - da als Beamter - durch staatliche Kassen eines der Bundeslaender der BRD gezahlt wird und daher unter Artikel 18 Absatz 2 faellt und damit von einer Besteuerung in Thailand befreit ist.
Dies wird in der Regel nur durch entsprechende Dokumente der Finanzbehoerden in Deutschland moeglich sein. Daher habe ich einfach mal per Mail bei meinem Finanzamt in Stuttgart nachgefragt ob es da eventuell Vordrucke oder Bescheinigungen durch das Finanzamt gibt und ob diese eventuell auch in englisch sind.
4 Wochen lang keine Antwort auf meine Anfrage und dann kam per Post ein Schreiben meines Finanzamtes in dem mir bestaetigt wird, dass ich durch mein Landesamt eine Pension erhalte, die in Deutschland der Steuerpflicht unterliegt. Auf der Rueckseite dann unverbindlich eine Uebersetzung des deutschen Textes in englisch.

Ob mir das Schreiben im Ernstfall etwas nuetzen wird - keine Ahnung. Aber ich denke es wird zeitlich eng, wenn man sich erst Ende 2024 oder Anfang 2025 um Dokumente kuemmert die dann erst in Deutschland angefordert werden muessen. Immerhin ist der Stichtag fuer die thail. Steuererklaerung jeweils der 31. Maerz.
Natuerlich habe ich auch die Hoffnung, dass das Ganze im Sande verlaeuft und es alles zumindest mal fuer 2024 beim Alten bleibt. Daher weiss ich zwar, wie ich eine thail. Steuernummer bekommen wuerde und wer eine moegliche Steuererklaerung fuer mich machen koennte - aber solange nichts Konkretes bekannt ist werde ich von mir aus nicht aktiv. Kein Vorauseilender Gehorsam.
 

Rembremmerding

Member Inaktiv
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24 August 2022
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Mal eine etwas beruhigende Ansicht für alle in Forum anwesenden deutschen Beamten.
Ohne ein Steuerfachmann zu sein, meine ich: Da ein Pensionär seine Pensionszahlungen vom deutschen Staat erhält, unterliegen diese Einkünfte gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens grundsätzlich(!) der Besteuerung in Deutschland. Laut dem Abkommen haben Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat (hier Deutschland) ansässigen Person für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, das Besteuerungsrecht in diesem Vertragsstaat.
Eine Ausnahme wäre lediglich dann gegeben, wenn die Pensionszahlungen von einer öffentlichen Kasse des anderen Vertragsstaats (also Thailands) geleistet würden. Da dies hier nicht der Fall ist, hat Deutschland definitiv das alleinige Besteuerungsrecht für die Pension des Pensionärs. Somit muss der Pensionär seine Pension in Deutschland versteuern und nicht in Thailand, da sie ja vom deutschen Staat gezahlt wird.

Ergo: Wie schon so viele hier im Forum rieten, cool bleiben und abwarten. Innerhalb der nächsten 3, 4 Monate wissen wir mehr. 😉
 
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buddy2020

Walkingstreet Veteran
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18 April 2020
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"Das Thema ist für mich erledigt, sage ich nix mehr drüber"

Würde bei meinem Vorsatz bleiben.... :cool: ...

Auch wer noch in der BRD gemeldet ist,aber mehr als die 180 Tage in Thailand ist betrifft es!

Das Finanzamt kommt nicht auf Dich zu..DU musst ,wennes denn soweit käme,deine Steuernummer beantragen..

Besser einfach mal abwarten und seinem Vorsatz treu bleiben...Du rätselt ja auch nur herum...;-)
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
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18 April 2020
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Ja wenn man so blöd ist und nicht die Brücken abbricht. Man muss nur nachweisen das man keine Verfügungsgewalt über seine Immo in D hat.
Du unterstellst mir Blödheit…Soll das witzig sein?

Ich habe ein Haus in Köln, dafür zahlt man in Köln auch Grundsteuer, Strom, Wasser (incl. Abwasser)

Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Versicherungen..

Falls ich, aus welchen Gründen auch immer, Thailand einmal verlassen müsste, habe ich ein eigenes Haus sowie eine zu 100% private Krankenversicherung in Deutschland!

Wieso ist man da „BLÖD…?

Keine Verfügungsgewalt über mein Haus….DAS - wäre Blöd!

Derjenige, der im Grundbuch steht, hat die volle Verfügungsgewalt über die Immobilie und ist auch der Eigentümer.

Wieso sollte ich das aus der Hand geben..??

Wo sind da die Vorteile??
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
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18 April 2020
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Ich habe 5 Wohnungen in EU keinen Wohnsitz in A, erspare mir ca € 8000 Steuern bei meiner Rente. Das ist sicher ein Vorteil. Ich zahle in A Krankenversicherung und habe sogar 2 e-card 1 für A und1 für CZ wo ich für 1 Jahr die gleiche Rezeptgebühr
zahle wie in A für 1 Monat.

Das Haus hast du auch noch in D auch wen du dich in D abmeldest. Aber bei einer Micky Maus Rente rentiert sich der Aufwand nicht.
Verfügungsgewalt heißt nicht das dir die Immo nicht gehört.
OK, dann ist das für Dich eben richtig!

Aber Blöde, bin ich deswegen nicht, mache es eben anders!

Ich habe und behalte die Verfügungsgewalt über mein Haus in Deutschland.

Das Haus in Spanien wurde verkauft, mit dem Liegeplatz für das Boot.

Steuern interessieren mich nur am Rande, wenn überhaupt!

Ich habe ca. 100.000.-THB Pension/Rente im Monat was mir reicht!

Mein erspartes ist überwiegend in Köln auf der Bank, bei ich schon seit über 40 Jahre meine Konten habe.

Für mich, ist das alles okay;-)
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
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18 April 2020
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"Gülige Infos" gibt es die denn schon...???

Liest sich alles eher wie das Ergebnis aus einer Glaskugel... ;-(
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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Bang Saray
Pensionen werden nur in Deutschland versteuert .. ;) ..!
und sind von der Steuer im anderen Land (Thailand) befreit. Sie Artikel 18 Absatz 2 des DBA zwischen Deutschland und Thailand. Meine Beamtenpension wird von einem der Laender des Vertragsstaats Deutschland (Baden-Wuerttemberg) gezahlt und faellt somit unter diese Regelung.

1714882889321.png
 
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Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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zu Hause
Meine Rente wird auch von einer staatlichen Kasse (AHV) ausbezahlt. Ist auch diese steuerfrei in Thailand?
 
Pattayareise

anderl1962

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Meine von der Deutschen Rentenversicherung Bund Berlin. Und wie ist es mit dieser?
Ich komme mit meiner gesetzlichen Rente und meiner Witwerrente über den Grundfreibetrag von knapp 12.000 € in Deutschland, bin somit in Deutschland steuerpflichtig.
 

Baerziege

Schreibwütig
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25 November 2022
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Und wie ist es mit dieser?
Niemand weiß etwas Genaues. Wahrscheinlich haben die Thais selbst noch keine Details entschieden.

Welche Belege muss der Farang anbringen und was wird letztendlich anerkannt?
Wird vorab besteuert und danach muss man seine zu viel gezahlten Steuern wieder hinterherrennen?
Kommt es zu Differenzbesteuerung, wenn die Steuerlast in Thailand höher wäre, als die bezahlte Steuer in DACH?

Ich erwarte, dass es zu diesen Themen erst Klarheit in der ersten Hälfte 2025 geben wird - was natürlich übel ist.
 
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anderl1962

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Also wie so oft geschrieben abwarten und Kaltgetränk geniessen. Hoffentlich geht dann der Schuß nicht nach hinten los.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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Bang Saray
Meine Rente wird auch von einer staatlichen Kasse (AHV) ausbezahlt. Ist auch diese steuerfrei in Thailand?

Diese Frage kann dir vielleicht deine Botschaft oder aber ein Steuerberater beantworten. Bedenke, dass jedes Land sein eigenes DBA hat (wobei diese oftmals deckungsgleich sind) und auch ein eigenes Rentensystem. Gerade das schweizer Rentensystem mit den 3 Saeulen unterscheidet sich ja von dem deutschen System.

Meine von der Deutschen Rentenversicherung Bund Berlin. Und wie ist es mit dieser?

Eine gesetzliche Rente durch die deutsche Rentenversicherung faellt meines Wissens nach nicht unter Artikel 18 Abs. 2. Aber all diese Rechtsfragen kann dir kein Laie wirklich rechtssicher beantworten sondern nur ein Fachmann der wirklich eine Ahnung hat bzw. das thail. Finanzministerium.

Niemand weiß etwas Genaues. Wahrscheinlich haben die Thais selbst noch keine Details entschieden.

Momentan bieten schon eine Anzahl (nicht alle) von Rechtsbueros entsprechende Dienstleistungen wie : Rechtsberatung, Erwerb einer thail. Steuernummer, Abgabe der Steuererklaerung zu teils horrenden Preisen an. Meine persoenliche Meinung dazu: ich glaube nicht, dass diese Bueros wirklich bessere und fundiertere Informationen haben. Ich denke hier wird mit der Unsicherheit des Expats (steuerpflichtig in Thailand) spekuliert und man hat die neue steuerliche Anweisung als lukrative Geldquelle ausgemacht. Ich mag mit dieser Einschaetzung vielleicht falsch liegen - mir draengt sich einfach dieser Gedanke auf. Gaebe es bereits konkrete Ausfuehrungsvorschriften und Anweisungen an die einzelnen Steueraemter (die ja letztendlich das Ganze umsetzen muessen) so wuerden diese Infos relativ schnell durchsickern und bekannt werden. Ausserdem kann ich es mir gut vorstellen, dass dann in der Auslegung dieser Ausfuehrungsvorschriften von Steueramt zu Steueramt noch diverse Unterschiede (wie man es ja auch bei den Immis feststellen kann) auftreten werden.