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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Ding Dong

Gibt sich Mühe
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5 Oktober 2022
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Abgabe der Steuererklaerung zu teils horrenden Preisen an
Die Steuererklärung ist nicht sooooo kompliziert.
Ich hab' in einem engl. Board eine von 2022 gefunden und mit
Hilfe von Google Bildübersetzer ins Deutsche gebracht.
Da sind nur ein paar Zahlen einzutragen.
Was und wieviel für Abzüge und Freibeträge findet man in Netz.

Steuererklärung-übersetzt.jpg
 
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robbbbor

Hat nicht gepasst
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2 März 2019
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Vielleicht noch eine ganz interessante Anmerkung, die hier, soweit ich weiß, noch nicht erwähnt wurde:

Die Änderung bezieht sich nur auf Gelder (Einkommen, Renten, Dividenden, Zinsen), die nach dem 01.01.2024 erwirtschaftet wurden.
Kann man also nachweisen, dass man z.B. von seinen Ersparnissen aus den letzten Jahren (also alles vor 2024) lebt und nur diese nach Thailand überweist, ist das auch weiterhin steuerfrei.

Für alle, die mit Thais verheiratet sind oder thailändische Kinder haben, kommt hinzu, dass es einen jährlichen Freibetrag für Schenkungen in Höhe von 20 Mio. THB gibt.
Damit kann man auch relativ einfach eine mögliche Besteuerung umgehen.
 

Otto Normalverbraucher

silent reader
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Die Änderung bezieht sich nur auf Gelder (Einkommen, Renten, Dividenden, Zinsen), die nach dem 01.01.2024 erwirtschaftet wurden.
Kann man also nachweisen, dass man z.B. von seinen Ersparnissen aus den letzten Jahren (also alles vor 2024) lebt und nur diese nach Thailand überweist, ist das auch weiterhin steuerfrei.

Wurde schon mehrfach erwähnt, ich stelle mir die Nachweisführung aber eher problematisch vor
 
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HamburgerJung

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11 Mai 2020
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Sisaket, Thailand
Für alle, die mit Thais verheiratet sind oder thailändische Kinder haben, kommt hinzu, dass es einen jährlichen Freibetrag für Schenkungen in Höhe von 20 Mio. THB gibt.
Damit kann man auch relativ einfach eine mögliche Besteuerung umgehen.

Wurde schon mehrfach erwähnt, ich stelle mir die Nachweisführung aber eher problematisch vor


Heiratsurkunde und/oder die Kinder unten dem Arm nehmen zum Vorzeigen...dass passt schon.

Ich überweise seit vielen Jahren nur auf das Konto meiner Frau....das wird sich nun auch nicht mehr ändern...:bigsmile
 
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Otto Normalverbraucher

silent reader
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Aus Sicht des Finanzamts ist der gesamte Betrag aus Einkommen und zu versteuern.
Wenn Du das Ersparte vom Einkommen getrennt hältst ( 2 Konten) kannst Du nachweisen, ob der Betrag vom Ersparten oder vom Verdienst übertragen wurde.
Sofern Du dein ganzes Geld zusammen wirfst , Du aber das Guthaben in Höhe von 100 TEuro nachweisen kannst, sind 1/3 vom Einkommen und 2/3 vom Ersparten.


Und das Ganze dann bitte beglaubigt übersetzt (weil meine Bankunterlagen sind auf Deutsch, ich kann mir nicht vorstellen dass das Thai-Behörden ohne Übersetzung akzeptieren).
Und so nebenbei: Das ist das so wie du es gerne hättest, was aber wenn die Thai Behörden das anders sehen? Ich habe keine Ahnung wie der Rechtsweg gegen Ansichten der thailändischen Finanzamts aussieht, ich will da aber auch gar keine Ahnung davon haben.
 
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Otto Normalverbraucher

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Dann bitte ich um Entschuldigung , daß ich dir geantwortet habe. Wird nicht mehr vorkommen. Versprochen


Da missverstehst du meine Antwort, ich will keine Ahnung vom Rechtsweg gegen Bescheide des thailändischen Finanzamts haben, das ist sicher alles andere als einfach und definitiv etwas das sich nicht im Rahmen eines Forums klären lässt. Ich werde nie länger als 180 Tage p.a. in TH sein, einfach weil ich wenig Lust habe mich mit der TH Bürokratie mehr als unbedingt notwendig auseinanderzusetzen. (mir reicht schon der ganze Kram in Europa)
 
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buddy2020

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18 April 2020
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Der ,für mich, beste Artikel über dieses Thema...!


Kurz auf den Punkt gebracht:

Müssen Sie jetzt etwas tun?

Nichts!
Wir raten insbesondere dringend davon ab (entgegen dem Vorschlag mancher Berater), irgendwelche Anfragen an thailändische Regierungsstellen oder das Finanzamt zu richten, insbesondere nicht über Steuerberater etc.! Es gilt: Je unauffälliger man ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man gefragt oder besteuert wird – also: „Gehe nur zu Deinem Fürsten, wenn Du gerufen wirst“!
 
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Alwaro

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zu Hause
Der ,für mich, beste Artikel über dieses Thema...!

Warum für dich? Weil er deine Wünsche bestätigt?

Ich bin auch der Meinung, Füsse stillhalten. Thailand ist jedoch per 1.1.2024 dem AIA der OECD beigetreten. Ich weiss von Kunden von Schweizer Banken, die Ihre Adresse in Thailand dort hinterlegt haben bereits die Aufforderung erhalten haben, ihre TH Steuernummer der CH Bank mitzuteilen, ansonsten werde das Konto (gemäss OECD Richtlinien) blokiert.

Glücklicherweise hab ich dazu noch eine Korrespondenzadresse in der CH.
 
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Baerziege

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25 November 2022
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Kurz auf den Punkt gebracht:

Müssen Sie jetzt etwas tun?

Nichts!
Das hängt wohl sehr von der individuellen Situation ab....

Beabsichtigt man noch einige Jahre in Thailand zu leben und besitzt hier z.B. Wohneigentum (Condo), dann muss man immer damit rechnen, dass man auch noch rückwirkend bis hin ins Jahr 2024 seine Steuern nachzahlen muss + Strafe und Zinseszins. Notfalls kann dann das Condo gepfändet werden. Ob sich das das Zocken lohnt?

Wer in Thailand nichts besitzt und vielleicht in 2026/27 wieder nach Europa zurückkehren will, für den könnte es sinnvoll sein, einfach die Beine still zu halten.
 
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buddy2020

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18 April 2020
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Der ,für mich, beste Artikel über dieses Thema...!

Warum für dich? Weil er deine Wünsche bestätigt?

Ich bin auch der Meinung, Füsse stillhalten. Thailand ist jedoch per 1.1.2024 dem AIA der OECD beigetreten. Ich weiss von Kunden von Schweizer Banken, die Ihre Adresse in Thailand dort hinterlegt haben bereits die Aufforderung erhalten haben, ihre TH Steuernummer der CH Bank mitzuteilen, ansonsten werde das Konto (gemäss OECD Richtlinien) blokiert.

Glücklicherweise hab ich dazu noch eine Korrespondenzadresse in der CH.
"Warum für dich? Weil er deine Wünsche bestätigt?"

100% nicht der Fall!

Weil ich keine Wünsche in der Hinsicht habe !

Meine Pension wird in Deutschland versteuert! Und die Rente...Da mache ich mir keinen Kopf, da diese unter der Summe von 150.000.-THB fällt ;-)
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
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Das hängt wohl sehr von der individuellen Situation ab....

Beabsichtigt man noch einige Jahre in Thailand zu leben und besitzt hier z.B. Wohneigentum (Condo), dann muss man immer damit rechnen, dass man auch noch rückwirkend bis hin ins Jahr 2024 seine Steuern nachzahlen muss + Strafe und Zinseszins. Notfalls kann dann das Condo gepfändet werden. Ob sich das das Zocken lohnt?

Wer in Thailand nichts besitzt und vielleicht in 2026/27 wieder nach Europa zurückkehren will, für den könnte es sinnvoll sein, einfach die Beine still zu halten.
Also ich lebe schon 35 Jahre hier,und möchte auch eigentlich nicht zurück nach Köln.

Habe Wohneigentum hier... Werde aber mal ganz in Ruhe abwarten was da überhaupt auf die Rentner zukommt!

In all den Jahren die ich hier lebe, wurden schon so einige Gesetze verabschiedet, oder wieder zum Leben erweckt...

Deswegen werde ich -ABWARTEN- .... :cool: ...
 
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krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Dann treibe ich das Ganze mal auf die Spitze:

Bis 31.12.2023 galt die Regelung, dass zwischen Renten/Einkommenserhalt und Transfer nach Thailand 1 Jahr liegen musste, bevor es von der Steuer befreit war. Wer also seine Rente durch die Rentenkasse direkt nach Thailand ueberwies oder diese Ueberweisung manuell von einem auslaendischen Konto nach Thailand transferierte ohne dieses Jahr Wartezeit einzuhalten war schon immer steuerpflichtig in Thailand, solange Thailand sein Steuerland war. Das traf auf viele Rentner zu, da diese in D abgemeldet waren und somit in D keine Steuer auf die Rente bezahlten. Bezieher staatlicher Pensionen die unter Artikel 18 Absatz 2 des DBA fielen waren nicht betroffen, da ihre Pensionen immer in D versteuert werden mussten.
Ich bin seit Mitte 2013 in Thailand und mir ist jetzt kein Fall bekannt, dass Rentner hier in Thailand auf ihre Rente Steuer zahlen mussten auch wenn sie diese direkt nach Thailand verbrachten (ohne Wartezeit 1 Jahr). Mag vielleicht aber auch daran liegen, dass der Rentner ja keine Steuernummer hatte und auch keine Steuererklaerung abgab und somit nicht auf dem Radar der Steuerbehoerde auftauchte. Ich gehe mal davon aus, dass die Meisten diese steuerliche Regelung garnicht kannten. Auch mir war diese Regelung nicht bekannt - aber Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht sagt schon ein Sprichwort aus D.

Unter der Voraussetzung, dass der hier steuerpflichtige Auslaender ab 2025 zwingend eine thail. Steuernummer braucht und eine Steuerklaerung abgeben muss, wird er erstmalig fuer das thail. Steueramt aktenkundig. Bei einem Abgleich mit der Immigration waere es fuer das Steueramt ein Leichtes festzustellen ab wann fuer den Auslaender Thailand zum Steuerland wurde und ab wann der Auslaender eine Steuererklaerung haette abgeben muessen und sich aber bisher davor gedrueckt hat. Was daraus erwachsen koennte ...........
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
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Dann treibe ich das Ganze mal auf die Spitze:

Bis 31.12.2023 galt die Regelung, dass zwischen Renten/Einkommenserhalt und Transfer nach Thailand 1 Jahr liegen musste, bevor es von der Steuer befreit war. Wer also seine Rente durch die Rentenkasse direkt nach Thailand ueberwies oder diese Ueberweisung manuell von einem auslaendischen Konto nach Thailand transferierte ohne dieses Jahr Wartezeit einzuhalten war schon immer steuerpflichtig in Thailand, solange Thailand sein Steuerland war. Das traf auf viele Rentner zu, da diese in D abgemeldet waren und somit in D keine Steuer auf die Rente bezahlten. Bezieher staatlicher Pensionen die unter Artikel 18 Absatz 2 des DBA fielen waren nicht betroffen, da ihre Pensionen immer in D versteuert werden mussten.
Ich bin seit Mitte 2013 in Thailand und mir ist jetzt kein Fall bekannt, dass Rentner hier in Thailand auf ihre Rente Steuer zahlen mussten auch wenn sie diese direkt nach Thailand verbrachten (ohne Wartezeit 1 Jahr). Mag vielleicht aber auch daran liegen, dass der Rentner ja keine Steuernummer hatte und auch keine Steuererklaerung abgab und somit nicht auf dem Radar der Steuerbehoerde auftauchte. Ich gehe mal davon aus, dass die Meisten diese steuerliche Regelung garnicht kannten. Auch mir war diese Regelung nicht bekannt - aber Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht sagt schon ein Sprichwort aus D.

Unter der Voraussetzung, dass der hier steuerpflichtige Auslaender ab 2025 zwingend eine thail. Steuernummer braucht und eine Steuerklaerung abgeben muss, wird er erstmalig fuer das thail. Steueramt aktenkundig. Bei einem Abgleich mit der Immigration waere es fuer das Steueramt ein Leichtes festzustellen ab wann fuer den Auslaender Thailand zum Steuerland wurde und ab wann der Auslaender eine Steuererklaerung haette abgeben muessen und sich aber bisher davor gedrueckt hat. Was daraus erwachsen koennte ...........
Auch in der Beziehung mache ich mir keinen Kopf!

Da ich immer noch in Deutschland Eigentümer von einem Haus bin ich auch noch immer in Deutschland gemeldet!

Bin also in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig!

Auf Pension & Rente. Die Rente wir seit ca. 7 Jahren in Deutschland versteuert,und die Pension schon länger.
 

anderl1962

Urgestein der Soi 6
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21 August 2019
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Meine Rente in D beginnt 2/2025 und da sie über dem Freibetrag liegt wird sie auch in D versteuert, da ich noch in D gemeldet bin.
 

colaplusrum

Kein anderes Hobby?
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4 November 2023
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eine internationale Kreditkarte mit Hauptsitz außerhalb Thailands für so viele Transaktionen wie möglich zu verwenden, um nicht entdeckt zu werden“.

55555555

 

anderl1962

Urgestein der Soi 6
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Malaysia - islamistischer Staat mit Sharia ?
Nein danke, dann lieber Seuern bezahlen.
 
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