Sorry, aber bist Du wirklich der Meinung,das Dir das hier Jemand dazu "Rechtsverbindlich" Auskunft geben kann???
Noch ist eben keine Verwaltungsvorschrift sichtbar!
Ja, ich glaube, es gibt eine Kategorie von Leuten, die auf die Schaltfläche "Antwort" drücken, wenn sie etwas Substantielles zu sagen haben.
Es sind nun fast 4 Monate vergangen und es gibt weitere Informationen.
Zu Punkt 1: Ich bin ziemlich sicher, dass die gesamte deutsche Rente (brutto), die nach Thailand überwiesen wird, dieser progressiven Steuer unterworfen wird.
Warum ich das glaube -
Section 38_64
Sektion 40, pp1-8 sind die Quellen gibt, die in Thailand besteuert werden
"(1) Income derived from employment, whether in the form of salary, wage, per diem, bonus, bounty, gratuity,
pension, house rent allowance, monetary value of rent-free residence provided by an employer, payment of debt liability of an employee made by an employer, or any money, property or benefit derived from employment.4"
Es gibt keinen Unterschied zwichen "Rente" und "Pension". Aber die deutche "Pension" wird duch DBA geregelt und nur in D besteuert. Also - "Rente" wird in T besteuert.
Zu Punkt 2:
das ist noch nicht klar. Einerseits gibt es klare Aussagen von Beamten, dass zum Beispiel beim Kauf von Anleihen im Ausland - in Thailand nur die Zinsen daraus besteuert werden können. Kursgewinne sind es eindeutig nicht.
Andererseits sind im Falle von thesaurierenden ETF die gezahlten Dividenden implizit jedes Jahr in den Wert des ETF eingenäht und idealerweise sollte ein Teil des ETF-Verkaufs nach Thailand gezahlt werden, um diesen Dividendenanteil irgendwie vom thesaurierenden ETF zu trennen und nur darauf Steuern zu nehmen. Hier müssen wir auf die Praxis warten.