..Ich hatte mich bei einem Steuerberater in Pattaya bezüglich meiner LV erkundigt.
Der hat das DE/TH Doppelbesteuerungsabkommen offensichtlich nicht gelesen oder nicht verstanden.Auch meinte er das alle Zahlungen die auf ein Konto in Dach eingehen hier nicht mehr versteuert werden dürfen auch wenn ich sie dann auf mein Thaikonto überweise
Das wird hier langsam wie bei Corona, da werden Phantasierealitäten zusammengebastelt.
Das einzig belastbare das wir jetzt haben ist der Text der Doppelbesteuerungsabkommen und die Aussagen die das TH Ministry of Finance in dem Interview mit dem Schweizer Botschafter gemacht hat.
Ich hab bisher noch nicht viel mit Finanzämtern zu tun gehabt aber mein Eindruck ist die Jungs und Mädels dort spassen nicht. „Hab ich nicht gewusst/ist mir neu/hat mir keiner gesagt“ interessiert dort niemanden.
Klar sind da noch Fragen offen aber die Eckpunkte wurden sehr deutlich kommuniziert: Besteuerung von Transfers nach Thailand die nicht nachweislich vor 2024 verdient wurden, Doopelbesteuerungsabkommen, Anwendung von thailändischen Steuersatz und Verpflichtung die Steuererklärung 2024 termingerecht beim Finanzamt einzureichen.













