Na ja ... wenn man die Regeln liest heist es "Außenbereiche mit Auflagen und Testempfehlung" ... der Inhaber könnte sich also auch entscheiden vom Hausrecht gebrauch zu machen.
Und zum Anderen, da Du hier ja deine Testablehnung bzw. Absicht den Test zu faken kundtust ... die Frage, wer von uns mit weniger als 1,5m Abstand von Dir sitzen will... Das ist ja dann jedes einzelnen individuelle Entscheidung, die jeder auch an seiner Risikoeinschätzung und Risikobereitschaft ausrichten kann ...
Das ist eine Frage der Entscheidungsfreiheit, die in beiden Richtigen jedem zugestanden werden sollte.