Und genau so etwas heist unechtes Visa,das meinte ich damit .Hier werden Sachen vermischt,mit Ausagen ,wie meine Frau hat ein Visum für 3 Jahre bekommen.,was Blödsinn isr,da nur 90 Tage innerhalb 180 Tage . Es gibt kein Visa was mehr als 3 Manate gültig ist.Falsch, es gibbet auch ein Schengenvisum Multiple Reentry, Lady darf dann inerhalb von 180 Kalendertagen 90 Tage bleiben. Kenne eine Thai, die hat ein 3-jähriges.
Und genau so etwas heist unechtes Visa,
DankeschönIn der Regel max 14 Tage,je nach Auslastung der AV
Deine Aussagen müssen nicht den Tatsachen entsprechen.
Ein Visa berechtigt zum Aufenthalt.
Und die Auslastung der Ausländerbehörden ist aktuell enorm. normale Bearbeitungszeit liegt zwischen 4 und 8 Wochen. Eine Vorabzustimmung beschleunigt das Verfahren auf ca. 5 Tage. diese Zustimmung wird aber in der Regel nur in Härtefällen erteilt.Dankeschön
Und die Auslastung der Ausländerbehörden ist aktuell enorm. normale Bearbeitungszeit liegt zwischen 4 und 8 Wochen. Eine Vorabzustimmung beschleunigt das Verfahren auf ca. 5 Tage. diese Zustimmung wird aber in der Regel nur in Härtefällen erteilt.
Warum habe ich dieses Zeugnis nicht gebraucht?Wobei ich aktuell mich um ein Ehefähigkeitszeugnis bemühe)
Warum habe ich dieses Zeugnis nicht gebraucht?
Ich denke vielleicht eine Verwechslung wie die Unterlagen heissen. Wenn Du in Thailand heiratest brauchst du die Ledigeitsbescheinigung und keine Ehefähigleitszeugnis. Das brauchst Du aber in Deutschland, stellt der Standesbeamte aus. Wenn Du in Deutschland heiratest muss deine Frau von diesem Dokument befreit werden, da es das in Thailand nicht gibt. Das macht das Gericht und ist auch obligatorisch.Warum habe ich dieses Zeugnis nicht gebraucht?
Okay, war mein Fehler, habe in Deutschland geheiratet.Verrate es mir
Das ist richtig.Wenn Du in Thailand heiratest brauchst du die Ledigeitsbescheinigung und keine Ehefähigleitszeugnis.
Ja für max 90 Tage. Ist alles geregelt im deutschen Aufenthaltsgezetz .Für mich zählen nur Fakten ,die Du nicht liefern kannst.
Ich habe im Oktober in Thailand geheiratet.Ich denke vielleicht eine Verwechslung wie die Unterlagen heissen. Wenn Du in Thailand heiratest brauchst du die Ledigeitsbescheinigung und keine Ehefähigleitszeugnis. Das brauchst Du aber in Deutschland, stellt der Standesbeamte aus. Wenn Du in Deutschland heiratest muss deine Frau von diesem Dokument befreit werden, da es das in Thailand nicht gibt. Das macht das Gericht und ist auch obligatorisch.
Gut dass du einsiehst, dass es hier nur um Fakten geht.
Der Fredtitel ist SCHENGENVISA. Da europäisches Recht dem Nationalen übergeordnet ist, gilt das deutsche Aufenthaltsgesetz hier nicht.
Das ist schlichtweg falsch. Es sei denn Du hast eine Deutsche Frau.Ich habe im Oktober in Thailand geheiratet.
Du brauchst damit die Ehe in Deutschland anerkannt wird ein Ehefähigkeitszeugnis von deiner zukünftigen Frau. Das wird im Standesamt deiner Heimatstadt ausgestellt und später von der Deutschen Botschaft in eine Konsulatsbescheinigung umgewandelt. Mit der kannst du dann in Thailand heiraten
Das ist schlichtweg falsch. Es sei denn Du hast eine Deutsche Frau.
Das ist korrekt für DEUTSCHE Staatsbürger. Kann man auch so lachlesen. EheschließungenDu das gleiche habe ich auch vom Standesamt in D und auch von der Botschaft so gesagt bekommen. Kann man auch so nachlesen.
Vielleicht sollten wir zurück zum Schengenvisa Thema und die Interessierten können einen Thread für das nationale Visa eröffnen.