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Thailand Schengenvisa ab 10.07.2020

mandala

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22 September 2019
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Es gibt eine Liste mit Krankenversicherungen auf der Homepage der deutschen Botschaft. Dort steht ADAC nicht drauf.
Einladungsschreiben ist fertig und die Verpflichtungserklärung habe ich auch schon.
Ich weiß nur nicht, wo ich die Flüge reservieren kann. Vielleicht in einem Reisebüro in Bangkok? Ich finde das schwierig, da ich ja nicht weiß, ob und wann das Visum erteilt wird.
 

mandala

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Brauche ich das denn nicht? Ich meine, ich hätte es auf der Botschaftsseite gelesen...
 

PandaBier

Kennt noch nicht jeder
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10 März 2019
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Genau, den Flug kannst du entspannt buchen wenn das Visum durch ist. Bei der Krankenversicherung kann ich den ADAC empfehlen. Das hat super funktioniert
 
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mandala

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22 September 2019
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Danke für den Hinweis. Ich bin echt erleichtert.

Irgendwie fühle ich mich den Botschaftsmitarbeitern willkürlich ausgesetzt.
Wenn ich so lese, ist die Visaerteilung reine Ermessenssache des Bearbeiters.
Wir haben bzgl. Ihrer "Rückkehrwilligkeit" alles aufgeführt was geht. Grunderwerb der Mutter, Gewerbe mit der Mutter, Hausbau. Ich weiß nichts mehr. Kinder sind auch nicht vorhanden.
Hat noch jemand Tipps, wie man die "Rückkehrwilligkeit untermauern kann?
Und vielleicht noch eine Empfehlung, welche Krankenversicherung ich für sie abschließen sollte.
Danke
 
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mandala

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Genau, den Flug kannst du entspannt buchen wenn das Visum durch ist. Bei der Krankenversicherung kann ich den ADAC empfehlen. Das hat super funktioniert
Ich würde gerne ADAC nehmen, da Mitglied.
Ich war nur verunsichert, weil die Botschaft eine Liste mit Krankenversicherungen online hat (pdf), da steht ADAC nicht drauf.
 
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mandala

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Ich fliege im April zu ihr. Dann gehen wir gemeinsam zu VSF global. Und dann hoffen wir mal das alles glatt geht...
 
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เมื่อคืนผีดุเนอะ
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Jever

Traveller2015

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Meine Frau möchte nächstes Jahr für 3 Monate zu mir nach Deutschland kommen. Wir sind jetzt seit November verheiratet, die Ehe ist auch in Deutschland anerkannt. Nach meinem Informationen wie keine Verpflichtungserklärung mehr benötigt aber ein Einladungsschreiben.
Hat jemand Erfahrungen bei der Beantragung eines Schengen Visa für verheiratete und wie das Einladungsschreiben formuliert sein soll?
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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Somit braucht sie kein Visum, sie erhält einen (befristeten?) Aufenthaltstitel in DE

Bist du dir da 100 % sicher ?
Wenn sie noch keinen Aufenthaltstitel fuer Deutschland hat, dann braucht sie meiner Ansicht nach ein Visa zum Ehegattennachzug.
@Traveller2015 : ich wuerde mich mit dieser Frage direkt an die Auslaenderbehoerde deines Heimatortes oder an die deutsche Botschaft in Bangkok wenden. Nur dort wirst du eine verlaessliche Auskunft bekommen.
 
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breeze83

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12 Mai 2019
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Danke für den Hinweis. Ich bin echt erleichtert.

Irgendwie fühle ich mich den Botschaftsmitarbeitern willkürlich ausgesetzt.
Wenn ich so lese, ist die Visaerteilung reine Ermessenssache des Bearbeiters.
Wir haben bzgl. Ihrer "Rückkehrwilligkeit" alles aufgeführt was geht. Grunderwerb der Mutter, Gewerbe mit der Mutter, Hausbau. Ich weiß nichts mehr. Kinder sind auch nicht vorhanden.
Hat noch jemand Tipps, wie man die "Rückkehrwilligkeit untermauern kann?
Und vielleicht noch eine Empfehlung, welche Krankenversicherung ich für sie abschließen sollte.
Danke
Wir haben 4x die Versicherung + Reisehaftpflichtversicherung + Reiseunfallversicherung


p.s. Flugreservierung wird nur für ein Touristenvisa benötig.

1672312095087.png

wir haben immer mit dem Merkblatt der Botschaft gearbeitet:

 
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Beckster

Gibt sich Mühe
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Bist du dir da 100 % sicher ?
Wenn sie noch keinen Aufenthaltstitel fuer Deutschland hat, dann braucht sie meiner Ansicht nach ein Visa zum Ehegattennachzug.
@Traveller2015 : ich wuerde mich mit dieser Frage direkt an die Auslaenderbehoerde deines Heimatortes oder an die deutsche Botschaft in Bangkok wenden. Nur dort wirst du eine verlaessliche Auskunft bekommen.
Also ich bin da gerade absolut im Thema. Dauernder Klinch mit der Ausländerbehörde.
Also man braucht auf jeden Fall ein Visum zum ehegattennachzug. Dieses Visum ist (da schon verheiratet ein MUSS Visum und KEIN KANN Visum), allerdings gilt auch bei ehegattennachzug der bestandene A1 Test. Ich hoffe den habt Ihr. Es gibt zwar Ausnhamen, aber dazu bedarf es entwerder den Klageweg, oder eine Schwangerschaft. :D

Eine Visumfreie Einreise ist nur dann möglich, wenn Sie in Deutschland Ihren ersten Aufenthaltstitel (Wahrscheinlich §28) erhalten hat.
ACHTUNG: Auch wenn sie mit dem Visum Ehegattennachzug einreisst.... Dann wird nach der Wohnungsanmeldung Ihr Aufenthaltstatus erst geprüft. Das bedeutet ... Ihr erhaltet vorerst bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitel, eine Fiktionsbescheinigung.
Da es sich um den ersten Titel handelt, und die Ausgabe Monate dauern kann, gilt zu beachten das Ihr mit der Fiktionsbescheinung nicht (Ohne Weiteres verreisen könnt).
Ausreise kein Problem, Wiedereinreise, wenn der erste Titel noch nicht ausgehändigt wurde ist auch bei noch gültiger Fiktionsbescheinung nicht möglich. Die Airlines transportieren nicht. Dann wäre ein Visum zur Wiedereinreise zum Deutschen Ehemann fällig. Klingt einfach, dauert aber genauso lange wie das Visum ehegattennachzug.

Kleiner Hinweis noch am Rande.... freut Euch schon mal auf die wahrscheinliche verpflichtung zum Integrationskurs.

In dem sinne....guten Rutsch. ;)
 

Beckster

Gibt sich Mühe
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Ich werde mich an die Deutsche Botschaft wenden. Ein Ehegattennachzugs Visa denke ich nicht, weil meine Frau nicht dauerhaft nach Deutschland kommt
Dazu noch eine Anmerkung. Die Ausländerbehörde wird von Dauerhaft ausgehen, wenn Sie bei der EMA gemeldet wird. Eine Ehegattennachzugsvisum bedeutet das der Daueraufenthalt das Ziel ist.