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Naja, positiv ist: Immerhin haben sie sich um die Leute gekümmert - es gibt ein Hotel, die Leute werden informiert wenns weiter geht - da hab ich schon ganz andere Storys von Leuten die am Flughafen gestrandet sind gelesen.
An was anderes zu essen zu kommen sollte ja kein Problem sein - wenn man die Muse hat kann man sich ja die Quittung aufheben und versuchen sich das erstatten zu lassen.

Ich wünsche deiner Tochter viel Glück dass sie so bald wie möglich nach Hause kommt.
 

Bannammao

Poverty Pensioner
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Heute wurden 2 Flüge von Quatar Airways nach Doha aus BKK gecancelt

Meine Tochter erfuhr vor 3 Std davon, alle wieder Koffer aufnehmen und in ein Bangkok er Hotel gekarrt.
Morgen früh erfahren die erst ihre Abflugzeit.
Der Flieger stand aber in Bangkok
Infos warum, weshalb ? Nothing.
Unglaublich.

Ist vielleicht eine Angelegenheit für Flightright wenn Hinflug&Rückflug von Deutschland aus gebucht war war....:keine Ahnung
 
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LoS

Es kann nur einen geben.
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Flinger Broich
t.me
Sie pennt jetzt, hat beim seven eingekauft. Bin gespannt wie es weitergeht und ja: Da gibt es weit aus schlimmeres als ein Hotel und ein Bett zum schlafen. ;)
Soll es positiv sehen: 1 Tag länger in Th und ein Tag weniger hier im Schneematsch.
 
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uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
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12 November 2013
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Der Flieger stand aber in Bangkok
Infos warum, weshalb ? Nothing.
Unglaublich.
Hättest du das fehlende Ersatzteil auf die schnelle besorgt oder um den Ersatz für das evtl. plötzlich erkrankte Crewmitglied gekümmert? Der Flieger geht nicht, die Airline kümmert sich um Unterkunft und Essen, da solltest du deine Familie lieber nicht mit Lufthansa los schicken, da passieren in so einem Fall wirklich unglaubliche Dinge!

Gruß USCMAI
 

LoS

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Flinger Broich
t.me
Hier die neuen Flugzeiten. Kann man da gar nichts machen in Sachen Entschädigung ?

Abflug Bangkok 16.00

Ankunft Doha 19.19

Abflug Doha 2.20

Ankunft München 6.20

Abflug München 10.10

Ankunft DUS. 11.20

Arschkarte gezogen
 

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@LoS Eine wirklich vernünftige bzw. saubere Antwort wird dir ein Anwalt für Reiserecht geben können.
Meine Einschätzung als Laie: Entschädigung (sprich die 600 Euro) nein, da der Flug nicht unter den EU Paragraph fällt (wurde hier ja schon erklärt).
Aber du musst natürlich keine späte bzw. für dich ungünstige Umstiegsverbindung hinnehmen - kannst dir selbst eine bessere Alternative buchen und das dann Qatar in Rechnung stellen. Wirst dann aber vermutlich einen Anwalt brauchen, da sie kaum freiwillig zahlen werden.
Aber wie gesagt, wir im Forum, mich eingeschlossen, sind Laien, daher frag Fachleute wenn du eine wirklich kompetente Antwort willst.

Hierzu zwei Tipps - bei Flightright kann man recht unkompliziert und kostenfrei prüfen lassen ob man Ansprüche hat - falls ja kann man denen den Fall (ebenfalls ohne Kostenrisiko) übergeben, bezahlt dann aber im Erfolgsfall 30% Provision.


Alternative: Du fragst bei Dr. Böse, einem sehr kompetenten Anwalt für Fluggastrechte an. Er bietet eine kostenlose Erstberatung, und wird dir schnell sagen ob du Aussichten auf Erfolg hast. Wenn du keine Rechtschutz hast, wirst du dann aber in Vorleistung gehen müssen wenn er deinen Fall übernimmt.

 
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HamburgerJung

Kennt eine Menge Lady Boys
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Hier die neuen Flugzeiten. Kann man da gar nichts machen in Sachen Entschädigung ?

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ich sehe das noch ein wenig Hoffnungsvoller, da es neben Start und Buchung in der EU, es auch um die Landung in der EU geht....und der zweite Leg sieht eindeutig eine Landung in der EU vor.
Wie schon von einigen geschrieben, ich würde das einfach bei Flightright prüfen lassen.
 
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LoS

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Flinger Broich
t.me
Da muß sie jetzt durch.
Ach was, alles zu viel Arbeit. Soll sie fliegen egal wie und gut ist.
Danke für die hilfreichen Antworten.
Die letzte Antwort hat sich überschnitten
Soll sie halt einfach prüfen lassen
 
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bjrn86

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Hier die neuen Flugzeiten. Kann man da gar nichts machen in Sachen Entschädigung ?

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Wie ist denn gebucht? In DE/EU?

Fliegt Sie Eco? Ich glaube die Hotels u.a. sind auch stark davon abhängig.
 
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Völlig egal, wo und wie gebucht. Es zählen ausschließlich Sitz der Airline bzw. Abflugsort. Es gibt nix!

Auf Basis der EU Veordnung: Sehe ich auch so wie du. Aber das heißt deshalb ja nicht, dass er gar keine Rechte. Dann gilt das Montrealer Übereinkommen. Da ist es allerdings komplexer, da es im Vergleich zum EU Abkommen keine pauschalen Entschädigungen gibt. Daher ja auch mein Rat an ihn, sich an einen Spezialisten zu wenden, da ihm das im Forum keiner beantworten können wird. Ich würde aber in dem Fall auch keine all zu große Energie reinstecken. Kostenloser Dienstleister / Beratung OK, aber um jetzt groß in die Vorkasse zu gehen wäre es mir zu riskant.

 

LedZeppelin

Nobody is perfect
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Es soll ja einige gegeben haben die haben von dem durch Qatar gecancelten Flug bedingt durch Coraona ihr Geld zurück bekommen.

Frage:
Wie war die Flugroute ?
BKK-FRA (bzw. Europa)-BKK oder FRA (Europa)-BKK-FRA ?

Ich hab ja bei Buchung BKK-FRA-BKK, gebucht Online direkt bei Qatar aus Thailand, trotz mehrmaliger Reklamation keinen Satang zurückbekommen.
Hab dies heute gerade von Jemand anderem gehört, der dies auch so gebucht hat und nix erstattet bekommen hat.

Bei Flightright ist man da auch an der falschen Stellen, die tun in diesem Fall nichts.
Wenn es bei der Buchung aus Thailand vor Gericht gehen würde, wäre der Gerichtsstand dann Thailand oder Qatar und da hat dann auch Flightright schlechte Karten.

Hat also Jemand für seinen gecancelten Flug, bei dem der Abflughafen nicht in Europa lag sein Geld zurück bekommen ?
 

HamburgerJung

Kennt eine Menge Lady Boys
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Klar. In D gebucht, Eco.


Entschädigung bei Flugverspätung​

Bei großen Verspätungen kann Reisenden nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen. Für einen Entschädigungsanspruch muss der verspätete Flug in der EU starten oder in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden. Außerdem muss die Fluggesellschaft die Verspätung selbst verschuldet haben. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie unkompliziert und unverbindlich überprüfen, ob Sie für Ihren verspäteten Flug einen Anspruch auf Entschädigung haben. Anschließend setzt Flightright Ihre Entschädigung durch. Sind wir erfolgreich, erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision (i.d.R. 20-30 % zzgl. MwSt.).

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Obwohl es sich bei Qatar Airways nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, unterliegt sie bei jedem Abflug von einem europäischen Flughafen den europäischen Gesetzen. Das bedeutet, dass Passagiere, die mit Qatar Airways von einem europäischen Flughafen abfliegen, durch die EU-Verordnung EG 261 geschützt sind, eines der weltweit umfassendsten Gesetze für Fluggastrechte.

Dadurch haben Passagiere das Recht, eine Entschädigung für Flugverspätungen, für Annullierungen seitens Qatar Airways oder für Überbuchungen zu verlangen, wenn Qatar Airways für das Problem verantwortlich ist. Dies gilt zusätzlich zu ihrem Recht auf Flugrückerstattung.

Leider gilt der gleiche Schutz nicht für Flüge in die andere Richtung. Qatar Airways-Passagiere, die in der EU landen, werden nicht durch EG 261 geschützt, wenn sich der Startflughafen außerhalb der EU befindet. Bei diesen Flügen müssen Sie überprüfen, ob andere Fluggastrechte greifen.

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Es bleibt aber die Möglichkeit eine Entschädigung über das Montrealer Übereinkommen.
120 Nationen halten sich an die Bestimmungen, einschließlich der USA und der EU. Zudem ist das Übereinkommen von Montreal in Bezug auf Gepäckprobleme sehr großzügig.

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Das prüfen ebenfalls die meisten Anbieter von Flugentschädigungen.
 
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