@LoS Eine wirklich vernünftige bzw. saubere Antwort wird dir ein Anwalt für Reiserecht geben können.
Meine Einschätzung als Laie: Entschädigung (sprich die 600 Euro) nein, da der Flug nicht unter den EU Paragraph fällt (wurde hier ja schon erklärt).
Aber du musst natürlich keine späte bzw. für dich ungünstige Umstiegsverbindung hinnehmen - kannst dir selbst eine bessere Alternative buchen und das dann Qatar in Rechnung stellen. Wirst dann aber vermutlich einen Anwalt brauchen, da sie kaum freiwillig zahlen werden.
Aber wie gesagt, wir im Forum, mich eingeschlossen, sind Laien, daher frag Fachleute wenn du eine wirklich kompetente Antwort willst.
Hierzu zwei Tipps - bei Flightright kann man recht unkompliziert und kostenfrei prüfen lassen ob man Ansprüche hat - falls ja kann man denen den Fall (ebenfalls ohne Kostenrisiko) übergeben, bezahlt dann aber im Erfolgsfall 30% Provision.
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