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Flugschnäppchen und Billigflüge

Knutschlaune

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22 August 2014
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Leider nicht mehr buchbar, war ein errorfare, nun wieder 2500 Euro. Ich habe meines aber sehen uns im Dezember in der Smurf bar.

Gruß Uwe
 

YoungFarang

Aktiver Member
   Autor
30 Mai 2019
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Düsseldorf
Habe vor par Tagen einen Hinflug (Düsseldorf - Bangkok) für den 25.12 gebucht für 400 € über UIA (Kiew).

Gestern eine Nachricht bekommen, dass der Flug storniert wird Jetzt darf ich für deutlich mehr Geld einen neuen Flug buchen. Ich finde es eine Frechheit, dass die Airline einfach so stornieren kann und nicht schadenersatzpflichtig ist.
 
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YoungFarang

Aktiver Member
   Autor
30 Mai 2019
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Düsseldorf
Naja,wer bei solch einer Airline bucht,darf sich dann auch nicht wundern,
so leid es mich für dich tut.

War schon mal mit UIA nach Bangkok und ein mal woanders hin geflogen. Beide Male total zufrieden gewesen. Aber jetzt ist es halt blöd gelaufen. Nochmal buche ich die nicht. Aber ich denke das kann theoretisch bei jeder Airline passieren.
 

bongobongo

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16 März 2014
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Tief im Westen oder gleich nebenan
Ich finde es eine Frechheit, dass die Airline einfach so stornieren kann und nicht schadenersatzpflichtig ist..
Kann sie auch nicht. Der Flug sollte in der EU starten, damit ist die Airline verpfichtet dir einen vergleichbaren Ersatzflug anzubieten. Du solltest ein Storno und eine Erstattung auf keinen Fall akzeptieren.
Die 600€ zusätzliche Entschädigung bekommst du allerdings nicht, weil der ursprüngliche Flug mehr aus 2 Wochen in der Zukunft liegt.


Europäische Fluggastrechteverodnung – Wann fällt ein Flug unter die Verordnung?

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ist innerhalb der Europäischen Union gültig. Sie können sich daher nur in folgenden Fällen auf sie berufen:

  • Ihr Flug startet aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder dein Flug startet aus Düsseldorf
  • Sie fliegen mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz in der EU hat, aus einem Nicht-EU-Staat in einen EU-Staat

Ihr Recht auf eine Ersatzbeförderung

Eine Ersatzbeförderung können Sie fordern, wenn Ihr Flug

  • annulliert wurde, dein Fall
  • mind. fünf Stunden verspätet war oder
  • überbucht wurde.
In all diesen Fällen haben Sie jedoch die Wahl zwischen der Ersatzbeförderung und der Rückerstattung der Kosten. Sie sind also nicht dazu verpflichtet, die angebotene Ersatzbeförderung wahrzunehmen. Sollten Sie sich dazu entscheiden, auf eigene Faust einen anderen Flug zu buchen, informieren Sie die Fluggesellschaft darüber und holen sich eine schriftliche Einwilligung der Airline. Das hilft Ihnen bei der Rückerstattung des Ticketpreises. Ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, hängt von der Ankunftszeit am Zielort ab.

Quelle: Fluggastrechte erklärt - EUclaim - Der Experte für Passagierrechte

Natürliich wir die Airline sich winden, einen alternativen Flug zu buchen oder zu erstatten. Aber das Recht ist auf deiner Seite. Im Notfall auf eigene Rechnung buchen und die Kosten einklagen. Aber wenn man die Erstattung der originalen Buchung akzeptiert hat, ist es leider zu spät.
 

Gast_22

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 November 2018
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sind keine Entschädigungen geschuldet
Schrieb er ja (wenn auch etwas unglücklich formuliert).
Er bezieht sich auf das Recht auf Ersatzbeförderung. Bzw. das Recht zwischen dieser und Rückerstattung des Ticketpreises zu wählen. Und dieses Recht besteht unabhängig von der 14 Tagesfrist die bei Entschädigungsansprüchen greift.
 
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YoungFarang

Aktiver Member
   Autor
30 Mai 2019
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Düsseldorf
@bongobongo

Vielen Dank erstmal für die Infos. Ich habe zum Glück noch überhaupt nichts akzeptiert und auch noch keine Alternative gebucht. Es gibt nur zwei "Probleme":
-Mir wurde von der Airline angeboten am 24. oder 26. zu fliegen. Gilt das schon als angemessene Ersatzbeförderung? Die beiden Tage kämen für mich nämlich nicht in Frage. Da würde ich lieber auf eigene Kosten die Differenz für einen anderen Flug am 25. tragen.
-Ich habe über tripair.de gebucht. Die haben ihren Sitz in Griechenland und nicht gerade den besten Ruf (ja war etwas naiv von mir, habe mir vor der Buchung gar keine Gedanken gemacht). Ich weiß nicht genau ob ich mich an die Airline oder an tripair weden sollte aber da hat man es wahrscheinlich ziemlich schwer sein Recht durchzusetzen.
 

tom089

EscortLover
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7 Februar 2010
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Ich weiß nicht genau ob ich mich an die Airline oder an tripair weden sollte aber da hat man es wahrscheinlich ziemlich schwer sein Recht durchzusetzen.

In aller Regel handelt es sich bei diesen Dienstleistern nur um Reisevermittler. Die bekommen dafür eine Provision, haben aber mit der Erbringung der Leistung resp. Durchführung des Fluges nichts zu tun. Der Vertragspartner ist dann die Airline, mit der man fliegt. Ich weiss nicht, ob ich da jetzt ein Fass aufmachen würde wegen dem einen Tag. Sind doch beides Feiertage so gesehen. Ich würde mich freuen und am 24. fliegen und noch eine Hotelübernachtung klar machen.

Aber jeder wie er mag. Rechtsstreitigkeiten sind teuer und lästig und ziehen am Ende nur runter. 600 EUR Entschädigung nach der EU Richtlinie hast Du nicht zu erwarten.
 

Gast_22

Member Inaktiv
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28 November 2018
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Ich habe über tripair.de gebucht. Die haben ihren Sitz in Griechenland
Den Reiseveranstalter kannst du auf jeden Fall NICHT wegen der EU Fluggastrechtverordnung in Anspruch nehmen!
Diesbezüglich ist immer die Airline dein Anspruchsgegner, denn nur für Fluggesellschaften hat diese Gültigkeit.
Den Reiseveranstalter könntest du nur nach allgemeinem Reisevertragsrecht in Anspruch nehmen. Ob nach dem deutschen oder griechischen... keine Ahnung.

Ich lehne mich jetzt aber mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass tripair in deinem Fall gar nicht in Anspruch genommen werden kann, da allein die Fluggesellschaft den Ausfall zu verantworten hat.
Aber ohne Gewähr!

Nachtrag: ich schreibe wohl zu langsam :bigsmile
 
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YoungFarang

Aktiver Member
   Autor
30 Mai 2019
169
638
1.183
Düsseldorf
Um die 600 € Entschädigung geht es mir auch gar nicht. Ich will einfach einen Flug am 25.12 ohne drauf zu zahlen. Am 24.12 kommt nicht in Frage weil ich Heilig Abend auf jeden Fall mit meinen Eltern verbringen muss. Da wäre noch ehr der 26.12 möglich, was aber sehr sehr schade wäre.
 

P.W.

Member Inaktiv
Inaktiver Member
26 März 2015
362
1.143
1.493
Rabattcode:
Ich hab hier einen Rabattcode bekommen für den ich keine Verwendung habe....

Falls einer von euch den brauchen kann...

Code ist: TRICKSAF19

Hier noch die Anleitung dazu:



Wir freuen uns, Ihnen bei ihrer nächsten Buchung auf airfrance.ch eine Ermässigung anzubieten! Unten finden Sie alle Details über die Nutzung Ihres Rabattes.
www.airfrance.ch mithilfe des Buchungsformulars aus.

2 – Geben Sie kurz vor Ende des Buchungsprozesses (vor der Bezahlung) bei Angabe Ihrer persönlichen Daten Ihren Vorteilscode ein.

3 – Klicken Sie auf "Preis neu berechnen", damit die Ermässigung im Preis berücksichtigt wird.


[paste:font size="5"]FOLGENDE BEDINGUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT WERDEN:


- Vorteilcode: TRICKSAF19
- Rabbat: 75 CHF
- Destinationen: Interkontinental
- Abflug: Genf, Zürich, Basel
- Durchführende Fluggesellschaft: Air France und/oder KLM
- Der Preis exkl. Steuern darf nicht unter 150 CHF sein und ist personengebunden (Sie können nicht für mehrere Personen buchen, um diesen Mindestwert zu erreichen auch wenn mehrere Personen in der gleichen Buchung sind) .
- Buchungszeitraum: 31 Oktober 2019 - 03 November 2019
- Reisezeitraum: 31 Oktober 2019 - 30 Juni 2020
- Ein Code ist nur auf einer Buchung gültig.
- Zahlung per Kreditkarte obligatorisch
- Reiseklasse: Economy
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
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Neu Um die 600 € Entschädigung geht es mir auch gar nicht. Ich will einfach einen Flug am 25.12 ohne drauf zu zahlen. Am 24.12 kommt nicht in Frage weil ich Heilig Abend auf jeden Fall mit meinen Eltern verbringen muss.

Dann musst du eben auf die Entschädigung verzichten und kannst dafür fröhlich mit den Eltern unter'm Tannenbaum Weihnachtslieder singen. ;)
 

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
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Da wäre noch ehr der 26.12 möglich, was aber sehr sehr schade wäre.
Die Airline hat dir mit den beiden Tagen ja bereits akzeptable Angebote unterbreitet, erst buchst du bei der vorletzten Airline des Universums und das noch über einen Vermittler und jetzt ningelst du rum wie ein 3 jähriges Kind. Wenn dir die Ersatzflüge nicht zusagen, storniere das ganze über den Vermittler (viel Spaß dabei und beim warten auf deine Kohle), oder akzeptiere eines der Ersatzangebote und schaue bei der nächsten Buchung mal nicht auf den letzten Cent.

Gruß USCMAI