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Etihad Airways

devil15

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    Aktiv
22 Oktober 2008
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Münsterland
Ich hatte einen Flug für Mai 2020 gebucht...
Als ich im April bei Etihad angerufen habe wurde mir eine kostenlose Umbuchung angeboten.(gültig bis Juli 2021)
Eine Stornierung des Fluges war damals nicht möglich.
Heute dann nochmals bei Etihad angerufen.
Dieses Mal hat es geklappt mit der Stornierung.
Bekomme lt. Aussage des Mitarbeiters den Betrag innerhalb von 45 Tagen zurück erstattet.(y)
Bezahlt hatte ich den Flug mit Kreditkarte.
 
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Gast_22

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Inaktiver Member
28 November 2018
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Das ist doch deren Gebühr, warum sollten die da kostenlos machen
Etihad hat storniert. Also hat Etihad die damit verbundenen Kosten zu tragen. Cheapticket oder wer auch immer kann eventuelle Ansprüche gerne dort geltend machen.
Voraussetzung wäre natürlich, Cheapticket hat seine Vertragsbedingungen vorab mit Etihad ausgehandelt. Werden sie wohl nicht haben, weil man denkt, man könnte eventuelle Kosten auf den eigenen Kunden abwälzen. Da hat Cheapticket dann eben Pech gehabt, wenn man auf einen Kunden trifft, der bereit ist das auf dem Rechtsweg zu klären.

...aber freiwillig werden die nicht zahlen,
Erfahrungsgemäß wissen solche Unternehmen auf welch dünnem Eis sie sich bewegen und lenken daher oft ein bevor es endgültig vor Gericht geht. Garantieren kann man das aber natürlich nicht.
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
   Ex Member
2 November 2011
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Da hat Cheapticket dann eben Pech gehabt, wenn man auf einen Kunden trifft, der bereit ist das auf dem Rechtsweg zu klären.

Erfahrungsgemäß wissen solche Unternehmen auf welch dünnem Eis sie sich bewegen und lenken daher oft ein bevor es endgültig vor Gericht geht. Garantieren kann man das aber natürlich nicht.
Viel Glück dabei. Cheapticket behält seine Vermittlungsgebühr ein. Ihre Dienstleistung, die Vermittlung, haben sie ja erbracht. Wird irgendwo in den Vetragsbedingungen stehen.

Welche Erfahrungen sollen das sein, dass diese Unternehmen sich auf dünnem Eis bewegen?

Guck mal genau in die Vertragsbedingungen, die du mit dem ein oder anderen Klick einfach akzeptiert hast.

Pech gehabt und lerne daraus.
 
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Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
   Sponsor 2024
21 Oktober 2008
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Waterkant
Etihad hat storniert. Also hat Etihad die damit verbundenen Kosten zu tragen. Cheapticket oder wer auch immer kann eventuelle Ansprüche gerne dort geltend machen.
Voraussetzung wäre natürlich, Cheapticket hat seine Vertragsbedingungen vorab mit Etihad ausgehandelt. Werden sie wohl nicht haben, weil man denkt, man könnte eventuelle Kosten auf den eigenen Kunden abwälzen. Da hat Cheapticket dann eben Pech gehabt, wenn man auf einen Kunden trifft, der bereit ist das auf dem Rechtsweg zu klären.

Cheaptickets muss garnicht, sie sind Vermittler und kein Veranstalter
 
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Flank

Puchai Nisai Mai Dee
    Adult
1 November 2008
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Ruhrgebiet/Deutschland
Ich werde ein Einschreiben an Cheapticket senden. Ich sehe nicht ein das ich die 55€ pro Flug bezahle, nicht ich sondern Etihad hat storniert.
Auf der Seite von Cheaptickets steht unter "Stornierung" in den FAQ´s dieses Zitat, das du mit dem Klick auf Geschäftsbedingungen akzeptieren, auch bestätigt hast:

"Für jedes Ticket gelten eigene Bedingungen für Stornierungen. Die genauen Bedingungen für Ihren Flug finden Sie in Ihrer Buchungsbestätigung unter „Ticketbedingungen ansehen“. Hinweis: Bei einigen Tickets sind Stornierungen nicht erstattungsfähig. In diesem Fall erhalten Sie keine Erstattung.

Wenn Sie Ihre Buchung stornieren möchten, fallen mindestens die folgenden Kosten an (vorausgesetzt das Ticket ist erstattbar):
  • Unsere Service Fee: € 55,- pro Person Wenn Sie das Premium Servicepaket erworben haben, fallen keine Verwaltungskosten von uns an.
  • Stornierungsgebühren der Fluglinie: € 100,- pro Person

Hinweis: Diese Kosten sind nur als Richtwerte gedacht und spiegeln nicht die tatsächlichen Kosten wider.

Die Erstattung, die Sie erhalten, ist der Ticketpreis abzüglich der kompletten Stornierungskosten."

Das Geld werden und hat Cheaptickets einbehalten, weil sie es ja auch als "Service Fee" angekündigt haben. Von solchen Gebühren leben diese Vermittler eben. Musste ich auch schmerzlich erfahren und buche seitdem lieber gleich bei den Fluglinien direkt.
Sei doch einfach froh den Grossteil des Geldes zurück erhalten zu haben. Die meisten anderen haben alle einen Gutschein und wissen nicht, wann und ob der Gutschein mal genutzt werden kann.
 

Gast_22

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 November 2018
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Guck mal genau in die Vertragsbedingungen, die du mit dem ein oder anderen Klick einfach akzeptiert hast.
Ich habe nichts akzeptiert. Bin nicht der der gebucht hatte

sie sind Vermittler
Exakt. Und sie haben etwas vermittelt das nun nicht mehr existent ist. Daher haben sie, unter Umständen, Anspruch gegen den Schadenverursacher.
Das ist Etihad. nicht der Endkunde

Nachtrag:
Was ihr möglicherweise durcheinander bringt, ist die Gebühr für die Buchung/Vermittlung. Diese wurde bei Buchung bezahlt und daran ändert sich natürlich nichts.
Was hier zur Diskussion steht, ist eine weitere Gebühr für die Stornierung. Diese hat alleine Etihad zu verantworten.
Wenn cheapticket dadurch ein Schaden (in Form von Bearbeitungsaufwand) entstanden ist, ist das nicht die Schuld oder das Problem des Endkunden.
Daran ändern im übrigen auch, rechtswidrige, AGB nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mjerumani

Hat viel zu tun....
   Ex Member
2 November 2011
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Wenn cheapticket dadurch ein Schaden (in Form von Bearbeitungsaufwand) entstanden ist, ist das nicht die Schuld oder das Problem des Endkunden.
Genau. Und was genau hat der "Endkunde" mit dem "Produzenten" zu tun, wenn der Vertragspartner des Kunden der Vermittler ist?

Wenn ich einen Zentner Äpfel bei EDEKA kaufe, bezahle und am nächsten Tag abholen möchte und EDEKA keine Äpfel hat, weil die Ernte des Bauern schlecht war, kann ich auch nicht den Bauern verklagen, wenn mir EDEKA dafür eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Auch nicht, wenn der Bauer beschlossen hat, statt an EDEKA an REAL zu liefern. EDEKA wäre es jedenfalls unmöglich, mir die mit ihnen vereinbarte Leistung zu erbringen, falls sie auf die schnelle keinen anderen Bauern finden, der noch schnell die Äpfel in gleicher Qualität liefern kann.

EDEKA muss mich dann so stellen, als hätte ich nichts bei ihnen gekauft, es sei denn, es sind dort Kosten angefallen und es wurde vorher vereinbart, dass ich die auch tragen muss, wenn der Bauer nicht liefern kann.

Welche Vereinbarung EDEKA mit dem Bauern getroffen hat, werde ich nie erfahren und ist mir auch schlicht egal, denn ich habe nur mit EDEKA einen Vetrag.

So stellt sich die Konstellation mit Dir (Kunde), cheapticket (EDEKA) und Etihad (Bauer) dar.

Ich weiss nicht, wie Du den Bogen direkt zu Etihad spannen möchtest.

So arg viel Angst vor einer Klage hat übrigens auch keiner von denen. Aufgrund des geringen Streitwertes wird das erstmal beim Amtsgericht verhandelt, das sich am Gerichtsstand des Beklagten befindet. Falls eine Berufung zugelassen wird, darfst du dann an´s Landgericht, wobei der Ausgang auch dieses Urteils den Beklagten nicht so sehr interessiert, da kein Gericht in Deutschland an die Entscheidungen von Amts- oder Landgerichten gebunden ist. Erst danach wird es für den Beklagten interessant, wenn Entscheidungen von Oberlandesgerichten gefällt werden. Aber bis dahin bist Du schon ein paar Tausend Euro los (Verfahrenskostenvorschuss) und wenn Du verlierst, noch ein paar Tausend (Gebühren der Anwälte der Gegenseite).

Dann mal viel Spaß.
 
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xxeo

Schreibwütig
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29 Juli 2016
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1.393
102
Pattaya-Jomtien
Storniert hat ja die Airline!

Ich erhielt mein Geld von flugladen.de zu 100 Prozent zurück, Flug mit Turkish Airline abgesagt.

Auch ich werde im Zweifel jetzt direkt bei der Airline buchen.
 
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Rüssli

Som Tam Experte!
   Autor
1 Februar 2009
18.404
92.848
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Auch ich werde im Zweifel jetzt direkt bei der Airline buchen.

Das nützt leider auch nix!

Flug wurde am 6.6 20 von Etihad Storniert.Schon etliche E Mails geschrieben.Werde mit der Begründung hingehalten,das alles in Arbeit ist.Wenn das Geld bis nächste Woche nicht da ist,

werde ich mal anrufen.Vielleicht geht es dann? Aber andere Airlines handhaben es auch nicht anders,wie ich hier lese.
 
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Gast_22

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 November 2018
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Davon abgesehen, dass deinem Edeka Beispiel ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde liegt, weil Edeka NICHT als Vermittler auftritt, gehe ich mal darauf ein:

Wenn ich einen Zentner Äpfel bei EDEKA kaufe, bezahle und am nächsten Tag abholen möchte und EDEKA keine Äpfel hat, weil die Ernte des Bauern schlecht war, kann ich auch nicht den Bauern verklagen, wenn mir EDEKA dafür eine Bearbeitungsgebühr berechnet
Edeka wird dir aber keine Bearbeitungsgebühr berechnen. Warum sollten sie auch?!
Der Kauf der Äpfel, das Verpflichtungsgeschäft, bindet beide Vertragsparteien. Edeka zur Lieferung der Äpfel, dich zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises.
Am nächsten Tag findet das Verfügungsgeschäft, die Übereignung der Äpfel, nicht statt, weil Edeka keine Äpfel hat -> Kaufvertrag obsolet (um es mal laienhaft zu formulieren)
Und du bist jetzt der Ansicht, Edeka dürfte dafür von dir eine "Bearbeitungsgebühr" einbehalten? Ernsthaft? :o-o:
Ich weiß nicht ob ich entsetzt oder resigniert sein soll :frown:

Wenn überhaupt irgendwo ein Schadenersatzanspruch entsteht bei diesem Beispiel, dann seitens Edeka gegenüber dem Bauern, weil der seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt/erfüllen kann (Stichwort Konventionalstrafe),
und seitens dir als Endkunde gegenüber Edeka, weil die ihrerseits ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt haben!
Tatsächlich wird eine solche Schadenersatzpflicht aus dem Kaufvertrag, zumindest gegenüber dem Kunden, regelmäßig nicht vorliegen, weil sie entsprechend vereinbart gewesen sein müsste.
Aber den umgekehrten Fall zu konstruieren und Edeka auch noch das Recht einzuräumen eine "Bearbeitungsgebühr" verlangen zu können, ist absolut hanebüchener Unsinn!

Ergänzung:
Bevor das zur Sprache kommt: Ja, es gibt (Vermittlungs)geschäfte bei denen, bei vergeblicher Warenbeschaffung, vertraglich eine Gebühr vereinbart werden kann, die fällig wird falls das Geschäft nicht zustande kommt.
Diese Vertragsausgestaltung ist allerdings nur bei nicht alltäglichen Geschäften möglich. Dann nämlich wenn ein Vermittler Lieferungen/Leistungen bei einem Dritten anfragen muss, die dieser nicht üblicherweise am Markt anbietet.
Also Waren oder Dienstleistungen die auf einen bestimmten Bedarf speziell "zugeschnitten" sind. Aber weder handelt es sich dann um Stornogebühren noch ist so etwas bei Flugbuchungen zulässig!

EDEKA wäre es jedenfalls unmöglich, mir die mit ihnen vereinbarte Leistung zu erbringen, falls sie auf die schnelle keinen anderen Bauern finden, der noch schnell die Äpfel in gleicher Qualität liefern kann.
So ist es. und weiter? Der Kauf der Äpfel kommt nicht zustande. Fertig.


Aber für dich jetzt nochmal als Beispiel:
Kunde K bucht über Veranstalter xyz ein Flugticket von Airline abc.
K zahlt dafür 1.090 Euro an xyz.
xyz behält Gebühren von 90 Euro ein und leitet 1.000 Euro an abc weiter.
Nun storniert abc die Leistung und zahlt die 1.000 Euro zurück.
Diese 1.000 Euro sind dann, ohne irgendwelche Abzüge, an K weiterzuleiten.
Der "Schaden" wurde von abc verursacht.
Der Kunde kann nicht für den xyz entstehenden zusätzlichen Aufwand in Regress genommen werden.

Der Schaden durch die Flugstornierung (zusätzlicher Arbeitsaufwand und Bankgebühren) ist aller Wahrscheinlichkeit nach unternehmerisches Risiko von xyz, dass dieser eben in seine üblichen Bearbeitungsgebühren einpreisen muss. Denn abc würde bei einer anderen Vertragsausgestaltung (Schadenersatzansprüche gegenüber abc), xyz nicht als Kunde/Vermittler akzeptieren.

Was daran so schwer zu verstehen ist, erschließt sich mir nicht. Warum es aber immer wieder Unternehmen gibt, die unberechtigte Gebühren u.ä. berechnen und damit erfolgreich sind, wird immer offensichtlicher :frown:

Storniert hat ja die Airline!
Ich erhielt mein Geld von flugladen.de zu 100 Prozent zurück, Flug mit Turkish Airline abgesagt.
...
Und so funktioniert es bei einem seriösen Anbieter (oder bei einem dem zuvor schon oft genug auf die Finger geklopft wurde :biggrin:)


ERGÄNZUNG
Hab mir eben mal die AGB von cheapticket durchgelesen (erfreulich kurz gehalten btw)

Dort steht unter 5.4 Abwicklung via Cheaptickets.de:
Die Abwicklung einer Änderung oder Stornierung einer bestätigten Buchung via Cheaptickets.de unter Berücksichtigung der in 5.1 bis 5.3 dargestellten Grundsätze stellt eine zusätzliche Dienstleistung dar, die der Kunde freiwillig in Anspruch nehmen kann. Diese Dienstleistung gilt als erbracht, wenn eine Änderung oder Stornierung durch Cheaptickets.de erfolgt ist. Die Service fee für die erbrachte Dienstleistung beträgt 55 Euro pro Person, maximal jedoch 110 Euro pro Buchung.

Wenn also im Auftrag des Kunden cheaptickets.de bei der Fluggesellschaft eine Stornierung vornimmt, fallen 55 Euro Bearbeitungsgebühr pP an. So ist das ja auch korrekt und an dieser Praxis ist nichts zu beanstanden.

Nun hat aber der Kunde keine Stornierung via cheaptickets beantragt und somit ist auch keine "Änderung oder Stornierung durch Cheaptickets.de" erfolgt!
Die Stornierung erfolgte durch Etihad. Und dafür sehen die Cheaptickets AGB keine Gebühren vor. Und warum? Weil das rechtswidrig wäre!
 
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thompson86

Auf LoS geht's LoS ✌️
   Autor
3 März 2018
1.062
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3.265
Davon abgesehen, dass deinem Edeka Beispiel ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde liegt, weil Edeka NICHT als Vermittler auftritt, gehe ich mal darauf ein:


Edeka wird dir aber keine Bearbeitungsgebühr berechnen. Warum sollten sie auch?!
Der Kauf der Äpfel, das Verpflichtungsgeschäft, bindet beide Vertragsparteien. Edeka zur Lieferung der Äpfel, dich zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises.
Am nächsten Tag findet das Verfügungsgeschäft, die Übereignung der Äpfel, nicht statt, weil Edeka keine Äpfel hat -> Kaufvertrag obsolet (um es mal laienhaft zu formulieren)
Und du bist jetzt der Ansicht, Edeka dürfte dafür von dir eine "Bearbeitungsgebühr" einbehalten? Ernsthaft? :o-o:
Ich weiß nicht ob ich entsetzt oder resigniert sein soll :frown:

Wenn überhaupt irgendwo ein Schadenersatzanspruch entsteht bei diesem Beispiel, dann seitens Edeka gegenüber dem Bauern, weil der seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt/erfüllen kann (Stichwort Konventionalstrafe),
und seitens dir als Endkunde gegenüber Edeka, weil die ihrerseits ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt haben!
Tatsächlich wird eine solche Schadenersatzpflicht aus dem Kaufvertrag, zumindest gegenüber dem Kunden, regelmäßig nicht vorliegen, weil sie entsprechend vereinbart gewesen sein müsste.
Aber den umgekehrten Fall zu konstruieren und Edeka auch noch das Recht einzuräumen eine "Bearbeitungsgebühr" verlangen zu können, ist absolut hanebüchener Unsinn!

Ergänzung:
Bevor das zur Sprache kommt: Ja, es gibt (Vermittlungs)geschäfte bei denen, bei vergeblicher Warenbeschaffung, vertraglich eine Gebühr vereinbart werden kann, die fällig wird falls das Geschäft nicht zustande kommt.
Diese Vertragsausgestaltung ist allerdings nur bei nicht alltäglichen Geschäften möglich. Dann nämlich wenn ein Vermittler Lieferungen/Leistungen bei einem Dritten anfragen muss, die dieser nicht üblicherweise am Markt anbietet.
Also Waren oder Dienstleistungen die auf einen bestimmten Bedarf speziell "zugeschnitten" sind. Aber weder handelt es sich dann um Stornogebühren noch ist so etwas bei Flugbuchungen zulässig!


So ist es. und weiter? Der Kauf der Äpfel kommt nicht zustande. Fertig.


Aber für dich jetzt nochmal als Beispiel:
Kunde K bucht über Veranstalter xyz ein Flugticket von Airline abc.
K zahlt dafür 1.090 Euro an xyz.
xyz behält Gebühren von 90 Euro ein und leitet 1.000 Euro an abc weiter.
Nun storniert abc die Leistung und zahlt die 1.000 Euro zurück.
Diese 1.000 Euro sind dann, ohne irgendwelche Abzüge, an K weiterzuleiten.
Der "Schaden" wurde von abc verursacht.
Der Kunde kann nicht für den xyz entstehenden zusätzlichen Aufwand in Regress genommen werden.

Der Schaden durch die Flugstornierung (zusätzlicher Arbeitsaufwand und Bankgebühren) ist aller Wahrscheinlichkeit nach unternehmerisches Risiko von xyz, dass dieser eben in seine üblichen Bearbeitungsgebühren einpreisen muss. Denn abc würde bei einer anderen Vertragsausgestaltung (Schadenersatzansprüche gegenüber abc), xyz nicht als Kunde/Vermittler akzeptieren.

Was daran so schwer zu verstehen ist, erschließt sich mir nicht. Warum es aber immer wieder Unternehmen gibt, die unberechtigte Gebühren u.ä. berechnen und damit erfolgreich sind, wird immer offensichtlicher :frown:


Und so funktioniert es bei einem seriösen Anbieter (oder bei einem dem zuvor schon oft genug auf die Finger geklopft wurde :biggrin:)


ERGÄNZUNG
Hab mir eben mal die AGB von cheapticket durchgelesen (erfreulich kurz gehalten btw)

Dort steht unter 5.4 Abwicklung via Cheaptickets.de:
Die Abwicklung einer Änderung oder Stornierung einer bestätigten Buchung via Cheaptickets.de unter Berücksichtigung der in 5.1 bis 5.3 dargestellten Grundsätze stellt eine zusätzliche Dienstleistung dar, die der Kunde freiwillig in Anspruch nehmen kann. Diese Dienstleistung gilt als erbracht, wenn eine Änderung oder Stornierung durch Cheaptickets.de erfolgt ist. Die Service fee für die erbrachte Dienstleistung beträgt 55 Euro pro Person, maximal jedoch 110 Euro pro Buchung.

Wenn also im Auftrag des Kunden cheaptickets.de bei der Fluggesellschaft eine Stornierung vornimmt, fallen 55 Euro Bearbeitungsgebühr pP an. So ist das ja auch korrekt und an dieser Praxis ist nichts zu beanstanden.

Nun hat aber der Kunde keine Stornierung via cheaptickets beantragt und somit ist auch keine "Änderung oder Stornierung durch Cheaptickets.de" erfolgt!
Die Stornierung erfolgte durch Etihad. Und dafür sehen die Cheaptickets AGB keine Gebühren vor. Und warum? Weil das rechtswidrig wäre!

Da bin ich ja mal richtig darauf gespannt, wie meine Rückerstattung zwecks "Spezialgebühren" ausfallen wird, da ich MUC-AUH-BKK geflogen bin und mein Rückflug am 26.04. gecanceled wurde.
Ich habe ja keine "Stornierung" vorgenommen und möchte "nur" die Rückerstattung der gestrichenen Rückflüge...
 

Feticheur

Schreibwütig
   Autor
8 Januar 2012
936
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1.945
Storniert hat ja die Airline!

Ich erhielt mein Geld von flugladen.de zu 100 Prozent zurück, Flug mit Turkish Airline abgesagt.

Auch ich werde im Zweifel jetzt direkt bei der Airline buchen.
Verstehe ich nicht, da Flugladen sich doch korrekt verhalten hat und Airlines Rückerstattungen monatelang rechtswiedrig zurückhalten oder verschleppen obwohl sie teilweise Staatshilfen bekommen.
 

Gast_22

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Inaktiver Member
28 November 2018
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Und aus welchem Grund wäre das rechtswidrig?
Jetzt wird es kompliziert und völlig OT (als wäre es das nicht bereits :biggrin:). Meine Rechtskenntnisse beruhen im wesentlichen auf dem Vertrags- und Wirtschaftsrecht das vor 20 Jahren im BWL Studium vermittelt wurde ;)

Aber ok... in den AGB wäre es schon bereits deswegen "rechtswidrig", bzw. hätte ich besser "unwirksam" schreiben sollen, weil es sich um eine überraschende Klausel handelt (BGB §305 c) oder den Kunden, kurz gesagt, unangemessen benachteiligen (BGB §307) würde. Eventuell könnte auch BG §308 Nr. 8 greifen.

"Überraschend" ist sie bereits deswegen, weil der Kunde hier rechtsüblich von einem "durchlaufenden Posten" ausgehen kann.
Cheapticket vermitttelt die Leistung und übernimmt die Zahlungsabwicklung.
Die Rückabwicklung der Zahlung (bedingt durch die Stornierung von Etihad), ist KEINE zusätzliche Leistung von cheapticket.
Und da hier keine zusätzliche Leistung vorliegt muss sie durch die ursprünglich vereinbarte Gebühr, bei Zahlung des Tickets, abgedeckt sein.
Es existiert schlicht keine neue Leistungsvereinbarung bzw. tritt keine solche in Kraft, nur weil cheapticket die Flugkostenerstattung weiterleitet.
Keine Leistungsvereinbarung -> kein Recht etwas zu berechnen.

Und "unangemessen benachteiligt" wird der Kunde, weil hier einfach nur Geld von Etihad zum Kunden transferiert wird.
Unter Inanspruchnahme der Bankverbindung von cheapticket. Hätte Etihad direkt an den Kunden erstattet, wäre dies auch nicht mit Gebühren belastet gewesen.
Der "Umweg" über cheapticket darf dies auch nicht sein.

Du könntest jetzt fragen warum das dann nicht sein darf, und ab da müsste ich passen :biggrin:...aus Gesetzen ergibt sich das nicht so ohne weiteres.
Da müsste man dann die ständige Rechtsprechung bemühen und Urteile dazu wälzen... mein Bauchgefühl, und ein wenig Erinnerung an frühere Tage, sagt mir, dass es darauf hinausläuft...
 
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Helploader

Forensponsor
   Sponsor 2024
21 Juni 2019
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4.115
Wen es interessiert - hier wird das Thema Gebühren durch OTAs auch diskutiert - da hatten einigem Member auch schon Erfolg bei der Rückforderung.
 
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Mjerumani

Hat viel zu tun....
   Ex Member
2 November 2011
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"Überraschend" ist sie bereits deswegen, weil der Kunde hier rechtsüblich von einem "durchlaufenden Posten" ausgehen kann.
Cheapticket vermitttelt die Leistung und übernimmt die Zahlungsabwicklung.
Die Rückabwicklung der Zahlung (bedingt durch die Stornierung von Etihad), ist KEINE zusätzliche Leistung von cheapticket.
Und da hier keine zusätzliche Leistung vorliegt muss sie durch die ursprünglich vereinbarte Gebühr, bei Zahlung des Tickets, abgedeckt sein.
Es existiert schlicht keine neue Leistungsvereinbarung bzw. tritt keine solche in Kraft, nur weil cheapticket die Flugkostenerstattung weiterleitet.
Keine Leistungsvereinbarung -> kein Recht etwas zu berechnen.

Und "unangemessen benachteiligt" wird der Kunde, weil hier einfach nur Geld von Etihad zum Kunden transferiert wird.
Unter Inanspruchnahme der Bankverbindung von cheapticket. Hätte Etihad direkt an den Kunden erstattet, wäre dies auch nicht mit Gebühren belastet gewesen.
Der "Umweg" über cheapticket darf dies auch nicht sein.
Das ist so falsch, dass es schon weh tut.

Also cheapticket stellt nach Deiner Ansicht nur die Bankverbindung zur Verfügung und hat ansonsten mit allem nix zu tun.

Auch mal eine interessante Auffassung.
 
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Gast_22

Member Inaktiv
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28 November 2018
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Also cheapticket stellt nach Deiner Ansicht nur die Bankverbindung zur Verfügung und hat ansonsten mit allem nix zu tun.
Das ist es was du aus meinem Beitrag raus liest? Ernsthaft?!?! :o-o:o_O
Ich unterstelle dir jetzt mal nicht, dass du einfach nur irgendeine Erwiderung auf meine Erläuterungen gesucht hast um deine Sicht der Dinge aufrecht zu erhalten (so wirkt es nämlich),
sondern dass du tatsächlich nicht ansatzweise verstanden hast, was ich geschrieben habe. Dann weiß ich aber auch nicht mehr wie man es dir erklären könnte

Habe überlegt...also gut, noch ein allerletzter Versuch:

Kunde bucht über cheapticket eine Flugticket von Ethiad -> 2 Leistungen werden direkt und indirekt beauftragt
1. Die Vermittlungsleistung von cheapticket
2. Die Transportleistung (Flug) von Etihad,

Vermittlungsleistung
Der Kunde beauftragt also cheapticket mit der Vermittlung der Transportleistung. Und NUR der Vermittlung!
cheaptickets handelt als Vermittler/Agent in fremdem Namen und auf fremde Rechnung.

Cheaptickets wendet sich nun an Ethiad und beauftragt (eben in fremdem Namen "des Kunden" und auf fremde Rechnung "des Kunden") eine Transportleistung.
Etihad verkauft diese Transportleistung.

cheaptickets leitet das Geld vom Kunden an Ethiad (unter Abzug der Bearbeitungsgebühr) weiter

Das Geschäft ist vermittelt! cheaptickets hat an diesem Punkt den erteilten Auftrag ("vermittel mir ein Flugticket") erfüllt.
Die Leistung ist abgeschlossen! Fertig Aus Ende! Mehr hat der Kunde nicht beauftragt!

Transportleistung
Diese wird von "Ethiad" an den Kunden abgewickelt. Damit hat cheaptickets nichts zu tun (sie haben diese Leistung vermittelt, sonst nichts).
(Diese Leistung wäre ausgeführt und beendet wenn sie stattgefunden hätte)


Nun wird diese Leistung aber storniert! Sie kann also nicht ausgeführt werden.
Die Stornierung erfolgt von Etihad!

Nun könnte/müsste/sollte Ethiad dem Kunden das Geld für das Flugticket zurückerstatten.
Etihad sollte/könnte/müsste dafür dem Kunden direkt das Geld zurückzahlen.
Denn den Transportleistungsvertrag haben sie mit dem Kunden! (im Falle von Flugtickets noch offensichtlicher als anderswo, denn dort steht der Name des potentiellen Fluggastes drauf!)

Das ist Ethiad aber zu kompliziert. Statt dessen gehen sie den einfachen Weg und zahlen den Flugpreis an cheaptickets... und beauftragen damit im Grunde genommen cheaptickets!
"Hört mal cheaptickets, wir haben da eine Leistung storniert. Das Geld müssen wir dem Fluggast zurückerstatten. Da das über euch lief ist es für uns am einfachsten wenn wir das auf euer Bankkonto zahlen und ihr leitet es weiter"

Also ein durchlaufender Posten! Daran gibt es nicht zu rütteln! So wurde das bisher in jedem Urteil zu Vermittlungsgeschäften festgestellt!

Zusammenfassung:
Die (Vermittlungs)leistung von cheaptickets war bereits vollumfänglich abgeschlossen. Den Auftrag den sie vom Kunden hatte, haben sie ausgeführt, das Geld dafür (ihr Bearbeitungsanteil) haben sie einbehalten. Fertig!
Nun muss das Geld für das Ticket zurückerstattet werden. Das Geld "gehört" dem Kunden.
An dieser Stelle, und NUR an dieser, fungiert cheaptickets lediglich als "Zahlungsdienstleister" (wenn man das so formulieren möchte).
Aber der ganze Vorgang (Storno und Zahlungsfluß) ist NICHT vom Kunden beauftragt. Hier beauftragt eigentlich Etihad ("zahlt mal das Geld an den Kunden aus")

Würde cheapticket dafür Gebühren vom Kunden berechnen, kann das nur rechtswidrig sein!

Wenn du es jetzt nicht verstanden hast, dann ist es mir auch egal
 
Zuletzt bearbeitet: