Richtig. Für die thailändischen Banken und Behörden. Für das deutsche Finanzamt wird die Identifikation nicht ganz so einfach, da gem. FKAustG die Passdaten nicht gemeldet werden.Bist aber über den Reisepass zuzuordnen.
(lt. dem Video ist das FKAustG die gesetzliche Grundlage für die Meldepflicht)
Spannend wird es erst, sofern die Thai Banken anfangen sollten, die deutsche Steuer ID einzuholen. (Dazu wären sie gem FKAustG verpflichtete.) Und bei nicht vorliegen der ID die Konten gesperrt werden.
So, wie es, von den deutschen Banken, vor einigen Jahren, zur Erfüllung ihrer Meldepflicht gemacht wurde.