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Das deutsche Finanzamt hat jetzt auch Thailand auf dem Schirm

korat

Schreibwütig
    Aktiv
13 Juni 2011
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Bist aber über den Reisepass zuzuordnen.
Richtig. Für die thailändischen Banken und Behörden. Für das deutsche Finanzamt wird die Identifikation nicht ganz so einfach, da gem. FKAustG die Passdaten nicht gemeldet werden.
(lt. dem Video ist das FKAustG die gesetzliche Grundlage für die Meldepflicht)

Spannend wird es erst, sofern die Thai Banken anfangen sollten, die deutsche Steuer ID einzuholen. (Dazu wären sie gem FKAustG verpflichtete.) Und bei nicht vorliegen der ID die Konten gesperrt werden.
So, wie es, von den deutschen Banken, vor einigen Jahren, zur Erfüllung ihrer Meldepflicht gemacht wurde.
 

buddy2020

Hat nix anderes zu tun
   Autor
18 April 2020
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5.840
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Richtig. Für die thailändischen Banken und Behörden. Für das deutsche Finanzamt wird die Identifikation nicht ganz so einfach, da gem. FKAustG die Passdaten nicht gemeldet werden.
(lt. dem Video ist das FKAustG die gesetzliche Grundlage für die Meldepflicht)

Spannend wird es erst, sofern die Thai Banken anfangen sollten, die deutsche Steuer ID einzuholen. (Dazu wären sie gem FKAustG verpflichtete.) Und bei nicht vorliegen der ID die Konten gesperrt werden.
So, wie es, von den deutschen Banken, vor einigen Jahren, zur Erfüllung ihrer Meldepflicht gemacht wurde.
Denke mal das stimmt so nicht!

Es weden ALLE Sztammdaten die zu Deinem Konto gehören gemeldet!

Natürlich gehören dazu auch die Passdaten ;-)

Wer es ganau wissen will....Hier


 

buddy2020

Hat nix anderes zu tun
   Autor
18 April 2020
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Dann habe ich die Meldepflicht der Passdaten überlesen.
Wo genau sind die Passdaten aufgeführt?
Ist doch ganz einfach !!

ALLE STAMMDATEN !! Da sind die Daten aus Deinem Pass nun mal mit dabei! Also muss auch keine Meldepflicht der Passdaten extra aufgeführt werden ;-)

Was sind personenbezogene Stammdaten?

Personenbezogene Daten lassen sich dabei in folgende wichtige Kategorien einteilen: Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung, Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail, etc.)

So sieht ein "Stammdatenblatt" aus...Nur ein kurzer Auszug...

Screenshot (1704).png
 
Zuletzt bearbeitet:

buddy2020

Hat nix anderes zu tun
   Autor
18 April 2020
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Und an welcher Stelle im Stammdatenblatt ist die Passnummer einzutragen ?
Die brauchen keine "PASSNUMMER" Sie bekommen ALLE Personenbezogenen Daten!

Und DU musst das sowie so nicht ausfüllen!!! Das ist Sache Deiner Bank !!

Da bekommst Du im Normalfall garnichts von mit!

Außer Du machst eine Anfrage, ob Du auch auf der Liste stehst!

Siehe Video ab Minute 6:38 !!!!!
 

damrong

Gibt sich Mühe
    Aktiv
20 Februar 2022
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Interessant wäre vielleicht noch zu wissen ob die thailändischen Behörden immer nur für das jeweilige Jahr melden oder auch rückwirkend, also ob man da schon ein Konto z.B. seit 2015 hat.
 
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Thailernen.net

buddy2020

Hat nix anderes zu tun
   Autor
18 April 2020
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[
Genau diese Daten haben die thailändische Banken nicht vollständig.

Ach so.... doch keine Passnummer.


Was genau hat jetzt am meinem Post Nr.96 nicht gestimmt ? :))))
Nein,natürlich nicht!!

Aber nur wenn DU DEIN Konto ohne Vorlage Deines Reisepasses eröffnet hast... ;-)
 
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Dr. Ramin

Hat nix anderes zu tun
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4 Dezember 2008
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Pattaya
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Nunja, zwischen TH und D gibt es ja schon lange das DbA (Doppelbestreuerungsabkommen), worin etliche steuerrechtliche Belange vereinbart/geregelt sind ...wer wann, wo steuerpflichtig ist!

Wie das hier in TH auf Gäste aus D mit Wohnsitz außerhalb TH, diewo Bankkonten hier unterhalten von der TH-Finanzbehörde umgesetzt wird, entzieht sich meinen Kenntnissen.

Indes bei D-Rentner, diewo als Expat hier leben, ...bezogen auf die Renteneinkünfte ist die Sachlage eindeutig geregelt. Auf die Rente bezogen, ist derwo in D wohnhaft/gemeldet ist, in D steuerpflichtig. D-Rentner, diewo in D keine Wohnung mehr haben und sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt komplett abgemeldet haben, sind lt. DbA nicht mehr in D steuerpflichtig ...sondern in TH.

So!... und wass bedeutet es hier in TH in der Praxis?
Rentner, diewo ihre Rente auf ein TH-Konto von der RA überweisen lassen, müssen lt. DbA und TH-Recht hier bei der Finanzbehörde eine Steuernummer beantragen ...und die Rente wird hier dann auch besteuert.
Fazit also, keine gute Idee, seine Rente direkt von der Rentenkasse nach hier überweisen zu lassen.


Deswohl, lasse ich mich gerne belehren, sofern ich was Falsches geschrieben habe.
🤔

Ich ergänze mal ein wenig, ohne Garantie auf Richtigkeit:

Egal wo man gemeldet ist, müssen Einkünfte in Deutschland auch in Deutschland versteuert werden.

Einzige Ausnahme ist die Rente, wobei es ebenfalls egal ist, wo man gemeldet ist, die wird dann in dem Land versteuert, wo man sich vorwiegend aufhält.

Dazu muß man entweder in Deutschland abgemeldet sein oder sich nachweislich (Flugtickets, Mietverträge, etc.) weniger als 186 Tage hier aufhalten. In Ausnahmesituationen wie zum Beispiel zwecks medizinischer Behandlung darf man diese 186 Tage sogar überschreiten.

Der Nachteil ist, daß man dadurch in Deutschland nicht oder beschränkt steuerpflichtig ist, was bedeutet, daß jede Einnahme in Deutschland vom ersten Cent an versteuert werden muß und das bei einem Eingangssteuersatz von 30%.

Ebenso kann man bestimmte Dinge nicht mehr in Deutschland von der Steuer absetzen.

Zuständig für alle Deutschen im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg.

Ich habe gehört, das dies allerdings nur auf betriebliche Renten zutrifft und nicht auf die normale Rentenkasse; kann ich mir aber nicht vorstellen.

In Thailand muss man kurioserweise Einnahmen aus Renten oder Zinsen in dem Jahr versteuern, in dem man sie erwirtschaftet UND nach Thailand transferiert hat; wenn man also Einnahmen aus dem letzten Jahr in diesem Jahr nach Thailand transferiert, fallen keine Steuern an.
 

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