Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Joe
Cosy Beach Club
Smurf Bar

BRD Urlaubs-Visum für die Süße beantragen in BKK mt Verpflichtungserklärung

lozara

Member Inaktiv
Inaktiver Member
3 Oktober 2012
124
10
598
Ich habe eine aktuelle Frage zur Schengen-Visa-Erteilung:

Meine VE und eine Versicherung (Reisekranken- und Unfallversicherung) der Hanse-Merkur habe ich meiner Freundin bereits gesendet.
Habe bei der Erteilung der VE meinen Ansprechpartner gefragt,ob ich zusätzlich eine persönliche Einladung an meine Freundin senden muss.
Er grinste nur und meinte sinngemäß: "Die VE ist die deine offizielle Einladung - in die persönliche kann man reinschreiben,was man will und keiner kann es nach gelungener Einreis kontrollieren.
Sein Statement ist : VE = Einladung

Meine Freundin,die das Besuchsvisum braucht,erzählt mir immer,dass sie von Freundinnen gehört hat (diese reisten allerdings nach Spanien und Schweden),dass eine persönliche Einladung zur Erlangung des Schengen-Visas unbedingt erforderlich ist.

Wie sind eure Meinungen und Erfahrungen?
....und wie formuliert man eine persönliche Einladung genau? --- falls sie nötig ist.

Will da nicht etwas reingeschreiben,was kontraproduktiv sein könnnte und meine Freundin in ihren Aussagen unglaubwürdig erscheinen lässt.

Ich wäre für schnelle Hilfe dankbar.

Wünsche allen Frohe Ostern und ein paar Sonnenstrahlen!
 

JT29

Forensponsor
   Sponsor 2024
24 Oktober 2008
2.448
4.145
2.615
Südbaden
Habe bei der Erteilung der VE meinen Ansprechpartner gefragt,ob ich zusätzlich eine persönliche Einladung an meine Freundin senden muss.
Er grinste nur und meinte sinngemäß: "Die VE ist die deine offizielle Einladung - in die persönliche kann man reinschreiben,was man will und keiner kann es nach gelungener Einreis kontrollieren.
Sein Statement ist : VE = Einladung

Meine Freundin,die das Besuchsvisum braucht,erzählt mir immer,dass sie von Freundinnen gehört hat (diese reisten allerdings nach Spanien und Schweden),dass eine persönliche Einladung zur Erlangung des Schengen-Visas unbedingt erforderlich ist.

Wie sind eure Meinungen und Erfahrungen?
....und wie formuliert man eine persönliche Einladung genau? --- falls sie nötig ist.

Das hast Du doch schon in #23 gefragt und in #24 und #31 Antworten dazu bekommen :wink1
 

Daniel85

The early customer catches the virgin of the day
   Autor
9 Juni 2012
395
1.572
1.543
38
da wo ich lebe
Passt zwar nicht 100% hier in den Tread rein, aber ich schiebe mal ne kleine Frage dazwischen.
Wie siehts eigentlich aus, wenn eine Thai von ihrer Schwester die mit ihrem Mann in Holland lebt eingeladen wird?
Gefühlsmäßig würd ich ja sagen, dass es bei den Holländern leichter ist ein Schengener Besucher-Visa zu bekommen.
Von Holland aus ist man ja schnell in Deutschland .... kann ja eh keiner nachprüfen wo sie sich tatsächlich aufhällt, solange sie wieder
in den Flieger Richtung Heimat steigt am Ende des Urlaubs.
Hat da einer schonmal was gehört wies bei unsern Nachbarn so aussieht bezüglich der Hürden des Schenger-Visas?

Gruß an alle
 

JT29

Forensponsor
   Sponsor 2024
24 Oktober 2008
2.448
4.145
2.615
Südbaden
Bei Familienangehörigen geht es etwas leichter, aber auch hier ist nach dem Visakodex der Schengenstaaten zu verfahren. Daher sollte es normalerweise auch groß keine Unterschiede geben. Man liest es ja immer wieder, dass es in anderen Staaten einfacher sein soll, nur den konkreten Beweis habe ich bisher nie bekommen. Im Gegenteil, meine franz. Freunde drüben klagen komischerweise auch und für sie es angeblich in Belgien und DE einfacher sei. Ich kann mir lediglich eines vorstellen, dass ein kritischer Sachverhalt durch einen anderen Entscheider auch mal anders gesehen wird, alle anderen stur nach dem Prüfungsschema.

Aber zur Frage selbst, selbstverständlich kann sich die Dame anschließend im einem der Schengenstaaten aufhalten, also auch in DE, das ist kein Problem und völlig legitim. Sie sollte es halt bei den Niederländern nicht gerade an die große Glocke hängen, sondern der Besuch der Schwester ist im Vordergrund, was sie anschließend macht interessiert niemanden.
 

BacardiMan

Member Inaktiv
Inaktiver Member
8 Mai 2010
143
97
758
900m über N.N.
Bei Familienangehörigen geht es etwas leichter, aber auch hier ist nach dem Visakodex der Schengenstaaten zu verfahren. Daher sollte es normalerweise auch groß keine Unterschiede geben. Man liest es ja immer wieder, dass es in anderen Staaten einfacher sein soll, nur den konkreten Beweis habe ich bisher nie bekommen. Im Gegenteil, meine franz. Freunde drüben klagen komischerweise auch und für sie es angeblich in Belgien und DE einfacher sei. Ich kann mir lediglich eines vorstellen, dass ein kritischer Sachverhalt durch einen anderen Entscheider auch mal anders gesehen wird, alle anderen stur nach dem Prüfungsschema.

Aber zur Frage selbst, selbstverständlich kann sich die Dame anschließend im einem der Schengenstaaten aufhalten, also auch in DE, das ist kein Problem und völlig legitim. Sie sollte es halt bei den Niederländern nicht gerade an die große Glocke hängen, sondern der Besuch der Schwester ist im Vordergrund, was sie anschließend macht interessiert niemanden.

wollte ich gerade so ähnlich beantworten. JT29 hat es aber besser formuliert. :gutpost
 

lozara

Member Inaktiv
Inaktiver Member
3 Oktober 2012
124
10
598
@JT
Ich weiss,dass ich Antworten bekam und hatte beschlossen,die Einladung zu schreiben.

War aber Donnerstag nochmal bei der Ausländerbehörde meiner Stadt und die meinten nochmal,dass Einladungsschreiben
wäre völliger Schwachsinn und nicht mehr üblich.

Dennoch füge ich die Einladung jetzt bei!
 

JT29

Forensponsor
   Sponsor 2024
24 Oktober 2008
2.448
4.145
2.615
Südbaden
War aber Donnerstag nochmal bei der Ausländerbehörde meiner Stadt und die meinten nochmal,dass Einladungsschreiben
wäre völliger Schwachsinn und nicht mehr üblich.

Hab Dir das ja auch schon in #24 geschrieben:

"Diese Einladungen gab es früher, braucht man in der Tat nicht mehr - was ich machen würde, ist ein Begleitschreiben in dem Du die Gründe darlegst, vor allem auch in Bezug auf die Rückkehrwilligkeit der Freundin."

Aber so ein Begleitschreiben muss man aber in der Tat nicht machen, kann aber u.U. hilfreich sein.
 

Kolati

Es kann nur einen geben..
Inaktiver Member
20 August 2009
9.294
2.856
2.963


Aber so ein Begleitschreiben muss man aber in der Tat nicht machen, kann aber u.U. hilfreich sein.

Da kann ich dir nur Recht geben....

Auch wenn es nicht verlangt wird, kann dieses Schreiben mitunter sehr nützlich sein...
Man sollte sich vorher aber genau überlegen, was tatsächlich als nützlich zu formulieren ist...
 

babalou

Giggity
    Aktiv
2 März 2012
652
281
1.203
aber auch hier ist nach dem Visakodex der Schengenstaaten zu verfahren. Daher sollte es normalerweise auch groß keine Unterschiede geben. Man liest es ja immer wieder, dass es in anderen Staaten einfacher sein soll, nur den konkreten Beweis habe ich bisher nie bekommen. Im Gegenteil

Das 3 Monatsvisum für P2011s Mia ist nicht Beweis genug?
 
Thailernen.net

babalou

Giggity
    Aktiv
2 März 2012
652
281
1.203
Für mich beweist Deutschland (Europa) eine ekelhafte Doppelmoral. Auf der einen Seite werden Menschen aus allen Herrenländer reingelassen, die damit verbundenen RISIKEN spielen offensichtlich keine Rolle (man muss ja sein Gutmenschentum pflegen), auf der anderen Seite wird Menschen, die sich eine Reise nach Europa nicht leisten können ABER entsprechend eingeladen werden, inklusive VE des Einladers, vorverurteilt für ein Vergehen, welches sie noch gar nicht begannen haben...und das nur, weil sie aus armen Verhältnissen stammen.

Natürlich kommt gleich die Schelte, ich würde Äpfel mit Birnen vergleichen, ist mir auch ziemlich Wurscht, aber wirkliche Flüchtlinge haben wir in Deutschland doch seit dem Balkankrieg nicht mehr aufgenommen. DAS waren noch hilfsbedürftige Flüchtlinge, Familien mit Kindern etc, aber die letzten 10 Jahre werden junge MÄNNER aus zB Afrika importiert, die verdammt nochmal ihren Heimatländern helfen sollen, wer, wenn nicht solche junge Burschen, haben die Kraft dort was zu erreichen und voranzutreiben.

In dem Asylbewerberheim in unserer (kleinen) Stadt sassen früher Frauen und Kinder vor der Tür, die letzten Jahre sieht man im Sommer nur noch junge Männer aus Somalia, Tunesien, Afrika etc. ... hier interessiert es keinen irgendwelchen Kodex welche möglichen Gefahren von diesen Burschen, die doch NIX zu verlieren haben, ausgehen könnte... bsp gefällig?! Vor etwa einem Jahr hat ein Schwarzafrikaner einen anderen, mitten in unserer City, Marktplatz, am helligsten Tag, mit einem Messer mehrfach in den Hals gestochen, dass Opfer ist noch am Tatort verstorben... aber so ne kleine Isaanbraut, kein Geld, kein Land, keinen festen Job... waaaaaas... geht gar nicht... ABGELEHNT.
 
  • Like
Reaktionen: Rüssli und Schreck

ariages

Sehr erfahrener Member
   Autor
5 März 2012
1.138
3.355
2.265
Lovely Hill
@babalou:
Da kann ich Dir nur recht geben. Kleines Beispiel aus meinem Landkreis: Im Asylantenheim werden kosovo-albanische Asylantragsteller gefilzt, die über Wochen durch Scheckkartenbetrug und nicht bezahlbare Mobilfunktelefonverträge aufgefallen sind. Die Handys wurden natürlich gewinnbringend vercheckt. Geschätzter Schaden (innerhalb weniger Wochen) im 5stelligen Bereich. Bei der Razzia wurden wurden bulgarische Reisepässe, eingenäht in Kinderkleidung, gefunden. Also absolut alles kriminell. Die sind immer noch da. ??? Immer noch alles voll finanziert vom dt. Steuerzahler.

Was die vorhergehenden Beiträge anbelangt: Die Mitarbeiter der jeweiligen Ausländerbehörden haben grossenteils keine Ahnung von der Tätigkeit der BRD-Botschaften. Oder aber sie sind dazu angehalten, keine Ahnung zu haben, um ein eigentlich einfaches Visumverfahren willkürlich zu erschweren.
Das Einladungschreiben, resp. Begleitschreiben ist die einzige Möglichkeit für D-Bürger sich aktiv an dem Procedere der Visumsbeantragung zu beteiligen. Keine Begleitung beim Interview erlaubt. Man sollte sein WG aber über den Inhalt des Schreibens aufklären, denn dazu kommen dann auch Fragen.
Für A-Bürger gibt es wohl die Möglichkeit, sich selber (sofern vor Ort) bei dem jeweiligen Sachbearbeiter vorzustellen und miteinzubringen.
 

ariages

Sehr erfahrener Member
   Autor
5 März 2012
1.138
3.355
2.265
Lovely Hill
Was heisst 'müssen sie auch nicht' ? Die haben mit Ausländerrecht zu tun und haben sich auszukennen, dafür werden Sie vom Steuerzahler bezahlt und nicht dafür, um zusätzliche Steine in den Weg zu legen, oder nicht helfen, vorhandende auszuräumen.
 

Patty

😜
   Autor
22 Dezember 2011
11.717
27.256
5.568
Austria
AW: Bntragen in BKK mt Verpflichtungserklärung

Das Begleitschreiben war meiner Meinung nach wichtig, Sie wurde auch nur über den Inhalt befragt, ob das was in meinem Schreiben stand auch mit ihrer Aussage zusammen passt, da ich ja das schreiben auf deutsch verfasst habe.
Ich war bei dem Botschaftsbesuch dabei, auch bin ich neben ihr am Schalter gestanden, jedoch wurde ich werde wahrgenommen noch etwas gefragt, aber es ist doch nicht unwichtig wenn man zusammen hingeht .
Ich glaube Aug auf der deutschen Botschaft sieht man , wenn der Mann mitkommt obwohl er beim Interview nicht dabei sein darf .
 

peda

Nichtauskenner
    Aktiv
8 Februar 2009
1.484
4.125
2.265
@ariages, da unterliegst Du leider einem Trugschluss. Die Botschaften sind bei der Visaaustellung voellig autonom.
 
  • Like
Reaktionen: pb

ariages

Sehr erfahrener Member
   Autor
5 März 2012
1.138
3.355
2.265
Lovely Hill
@peda
mein Satz bezog sich auf die Ausländerbehörden. Dass die Botschaften mehr Rechte haben als Zoll und Steuerfahndung zusammen, ist bekannt.
 

Riewe

Schreibwütig
    Aktiv
22 April 2009
724
1.193
993
.
Ich war bei dem Botschaftsbesuch dabei, auch bin ich neben ihr am Schalter gestanden, jedoch wurde ich werde wahrgenommen noch etwas gefragt, aber es ist doch nicht unwichtig wenn man zusammen hingeht .
Ich glaube Aug auf der deutschen Botschaft sieht man , wenn der Mann mitkommt obwohl er beim Interview nicht dabei sein darf .

Wäre total neu das man beim Vorstellungsgespräch als Farang anwesend sein darf unvorstellbar
 

Patty

😜
   Autor
22 Dezember 2011
11.717
27.256
5.568
Austria
Wäre total neu das man beim Vorstellungsgespräch als Farang anwesend sein darf unvorstellbar

Ich kann nur von der österreichischen Botschaft sprechen, bin neben ihr gestanden, habe aber nichts gesagt und bin auch nichts gefragt worden, die Dame mit der sie gesprochen hat, hat mich nur sehr nett begrüßt und am Schluß wieder sehr nett verabschiedet !