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BRD Urlaubs-Visum für die Süße beantragen in BKK mt Verpflichtungserklärung

tukker

Aktiver Member
Thread Starter
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Thread Starter
27 Februar 2011
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Moin,

um meine Süße in die BRD für einen Urlaub zu bekommen habe ich folgende Frage:

Ist eine von mir abgegebene Verpflichtungserklärung (kann bei der städtischen Bürgerberatung beantragt werden) von Vorteil um ein Urlaubs- Visum für die Süße zu bekommen?

Gibt es Member die diesen Weg erfolgreich beschritten haben?

Habe etwas gelesen in dem Fred:
https://www.pattayaforum.net/forum/...nt-bevor-beantragt!&highlight=visum+abgelehnt
Da kommt ja vorher schon Frust auf.....

Benötigte Vorraussetzungen um die Rückkehrwilligkeit (schönes Wort übrings:k, eine rein deutsche Kreation wahrscheinlich) zu beweisen für sie wären, wenn ich richtig verstanden habe:

1. eingetragener Grundbesitz (Haus): vorhanden
2. familiäre Bindung (Kind): vorhanden
3. sozial-versicherungspflichtigen Job: nicht vorhanden
4. fettes Konto: nicht vorhanden
5. Krankenversicherung: wird ggf. dann geregelt

.....aber eben diese Verpflichtungserklärung......

Unser Weg zur Botschaft in BKK sollte, wenn es geht von Erfolg sein.
Also wie funzt das am besten?

Freuen werde ich mich über gute Ratschläge von Euch
und mich nicht ärgern wenn der blabla:bigg - Faktor wieder mal durchschlägt!

Danke + Grüße

tukker
 
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Gast_20

Mopedfahrer
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21 Oktober 2008
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LOS & LS
Ohne Verpflichtungserklärung brauchst Du gar nicht hin zu gehen - ist zwingend erforderlich.

Im Rathaus (Ausländeramt?) zu bekommen für 25 EUR.


Eine Verpflichtungserklärung über die Botschaft kannst Du nur abgeben, wenn Du hier Resident bist und keinen Wohnsitz in D mehr hast.
 

JT29

Forensponsor
   Sponsor 2024
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Südbaden
"Ist eine von mir abgegebene Verpflichtungserklärung (kann bei der städtischen Bürgerberatung beantragt werden) von Vorteil um ein Urlaubs- Visum für die Süße zu bekommen?"

-> Wenn deine Süße nicht übere genug Kapital verfügt, um sich so eine reise zu leisten, kann man dies mit einer VE kompensieren. Da du schreibst, das kein dickes Konto vorhanden ist, bleibt nur eine VE, ohne den Nachweis genügender Finanzmittel bzw. VE kein Visum.


"2. familiäre Bindung (Kind): vorhanden"

-> spielt fast keine Rolle mehr, da diese ja oft "geparkt" werden


"5. Krankenversicherung: wird ggf. dann geregelt"

-> ist bei Antrag vorzulegen, entweder ein Th oder DE Versicherung.

1 - 4 sind ja nur beispielhafte Aufzählungen, die nicht abschließend sind; selbstverständlich können auch andere Gründe angebracht werden, die eine Rückkehrwilligkeit indizieren.


Auf der Botschaftsseite, gibt es auch entsprechende Merkblätter zu lesen.
 

Patty

😜
   Autor
22 Dezember 2011
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Austria
Also die Verpflichtungserkläreung ist zwingend , also bei uns in Österreich und ich glaube ind Deutschland auch !

Zum Rest, ob es möglich ist ein Urlaubsvisum für Deutschland zu bekommen , sage ich lieber nichts , da ich Österreicher bin und bei uns das anders ist !
 

Gast_6

humoris causa
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8 September 2010
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Kannst vogesen, grad wollte es ein Freund von uns, der nun wirklich gesichert dasteht, wurde zum zweiten Mal abgelehnt.
oder man ist so ein Grattler, dass die Deutschen hoffen, dich nach Thailand loszuwerden ...
 
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Patty

😜
   Autor
22 Dezember 2011
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Austria
Kannst vogesen, grad wollte es ein Freund von uns, der nun wirklich gesichert dasteht, wurde zum zweiten Mal abgelehnt.
oder man ist so ein Grattler, dass die Deutschen hoffen, dich nach Thailand loszuwerden ...

Ich glaub zum dritten Mal Bertl und ich finde es eine Sauerei :echt
 

Kolati

Es kann nur einen geben..
Inaktiver Member
20 August 2009
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Gast_20

Mopedfahrer
Inaktiver Member
21 Oktober 2008
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LOS & LS
Es liegt meistens nicht bei "IHM" sondern bei "IHR".

Die Voraussetzungen für eine Verpflichtungserklärung dürfte fast jeder erfüllen.

Aber nicht "er", sondern "sie" stellt den Visaantrag. Und auf deren persönliche Verhältnisse kommt es an was die
Beurteilung der "Rückkehrwilligkeit" angeht.

Natürlich ist auch viel Glück dabei. Hat der Botschaftsmitarbeiter einen schlechten Tag, dann war's das eben.
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
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Pattaya / Kummerland
Eine Verpflichtungserklärung ist NICHT erforderlich, wenn die Person in TH über genügend Bares und regelmäßige Einkünfte verfügt.

In Deinem oder besser Ihrem Fall IST sie erforderlich, da kein geregeltes Einkommen.

Daß sie Haus/Grundbesitz hat, ist schon mal gut.

KV musst Du in jedem Fall abschließen.

Mein Tipp:

1. Mach kein Visum für die vollen 3 Monate, das wird gerne abgelehnt. Besser erst einmal für 3 oder 4 Wochen. Das hat mehr Urlaubscharakter.

2. Der Joe von Check in Tour (Banner s.o.) kann Dich da gut beraten und bietet einen Visa Service an. Kostet zwar etwas, lohnt aber. Bei dem kommen so gut wie alle durch - nicht etwa, weil er die Botschaft so gut kennt, dafür aber ihre Gepflogenheiten und daher hoffnungslose Fälle garnicht erst anfängt.
 

blokk

CNX-Feteschist
Inaktiver Member
28 Januar 2011
2.796
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da, wo es flach wird in D
Es sollte sich doch langsam rumgesprochen haben, dass eine Fick-Bekanntschaft in DACH nicht mehr gern gesehen ist. Warum auch, es gibt in DACH reichlich Ersatz für die genossenen Freuden in LOS.

Selbstverständlich mit den Einschränkungen, die die Damen des horizontalen Gewerbes in DACH im Laufe der Zeit sich aneignen.


Dem Frager möchte ich eine Story nahelegen, die mir eine gute Bekannte im horizontalen Gewerbes erzählt hat.

Sie hatte zwei Beziehungen mit Weißärschen hinter sich. Beide endeten im Chaos. Die erste, weil der Weißarsch nicht die Kohle hatte, die er vorgab, zu haben. Die zweite, weil der Weißarsch schwanzgesteuert war.

Danach lernten wir uns kennen. Sie war ein echter Kumpel zum Gäule klauen. Trinkfest wie Ingo und ein Herz wie ein Bergwerk.


Zwischenzeitzlich musste ich mal eben zurück nach D um ein paar finanzielle Dinge klar zu machen und als ich zurück kam und sie wieder sah, war sie vergeben. Sie wurde eingeladen von einem Newbie in seinem ersten Urlaub in CNX. Er wollte unbedingt, dass sie ihm die Zeit in Berlin versüßt und scheute keine Kosten, seinen Traum zu verwirklichen.

Sie hatte einfach Bock, mal was anderes zu sehen als die thailändische Provinz und nahm sein Angebot an.

Nach 6 Wochen war sie wieder da, obwohl das Visum drei Monate gültig war. "Warum", fragte ich. "To many problems with police" war ihre Antwort.

Ich hab keine Ahnung, was ihr Lover im Nachhinein noch für sie abdrücken musste. Aber ich wette meinen Schwanz darauf, dass er nie wieder in Erwägung gezogen hat eine Thai-Lady nach D einzuladen.
 

Rüssli

Som Tam Experte!
   Autor
1 Februar 2009
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92.835
7.065
Wie verhält es sich mit Familienangehörige?

z.B. die Tochter meiner Frau.Sorry für OT,aber Ich möchte deswegen keinen eigenen Fred aufmachen.Die süße möchte mal etwas von Deutschland sehen und natürlich Big Daddy,Mama und Stiefgeschwiesterchen.

Allerdings möchten wir Sie schon 3 Monate bei uns haben,sonst lohnt es sich nicht.

Habe in einem anderen Fred gelesen ,das es auch da Schwierigkeiten geben kann.
 

Dr. Ramin

Hat nix anderes zu tun
    Werbepartner
4 Dezember 2008
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3.115
59
Pattaya
www.travel-dental.com
Der Ratz oder besser seine Sprachschule, Vanwaras Deutschschule, (Banner s.o.) bieten auch einen Super Visa Service an.

Da Vanwara nicht nur hervorragend Deutsch sondern auch Thai spricht, kann sie quasi im Alleingang sowohl die hoffnungsvolle Touristin in spe als auch den hoffnungslos verliebten Sponsor umfassend beraten und ggf. im Vorfeld klären, wie hoch die Chancen auf ein Reussieren sind, so daß man evtl. einen haufen Kosten sparen kann.
 

Doc Holiday

Schwuttenflüsterer
Inaktiver Member
26 Oktober 2008
1.818
3.159
2.165
Pattaya / Kummerland
Stimmt, Vanwaras Sprachschule bietet ja auch einen Visa Service an!

Die Frau ist echt eine Power Mensch.

(Ich frage mich schon seit langem, wozu Vanwara den Ratz noch braucht - vermutlich ist er nur der "Praktikant", der in den Pausen die Chefin bei Laune halten muß.:p)
 

Paul

100%
Verstorben
22 Oktober 2008
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7.568
74
Heidelberg
Ihr bringt da teilweise Hochzeitsvisum und Urlaubsvisum durcheinander, das sind 2 paar Stiefel.
 

JT29

Forensponsor
   Sponsor 2024
24 Oktober 2008
2.448
4.145
2.615
Südbaden
zu der Frage: Visum für Familienangehörige

Normalerweise geht es da etwas einfacher, vor allem bei Elternteile. Bei Kinder sieht das etwas anders aus, ist aber auch nicht unmöglich. Wenn ihr einen guten Grund habt, was die Tochter nach 3 Monaten in TH wieder machen wird, dann sollte das auch klappen (z.B. Schule, Studienbeginn etc. ..). Natürlich muss man das auch wieder gut vorbereiten, also entsprechendes Begleitschreiben und Nachweise der Antragsakte beifügen.