Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Borussia Park
Smurf Bar
Joe

Condo kaufen in Pattaya

Klimbim

Schreibwütig
   Autor
24 November 2024
947
3.694
1.445


Naja...die Ausführungen sind zweifellos informativ und enthalten zahlreiche wertvolle Hinweise. Allerdings fällt auf, dass an mehreren Stellen die für das juristische Verständnis fundamentale Trennung von Eigentum und Besitz unscharf oder gänzlich verfehlt wird.

So wird etwa wiederholt von einer „Besitzurkunde“ gesprochen. Dies ist begrifflich falsch und irreführend. Ein Chanote (โฉนดที่ดิน) stellt nach thailändischem Recht – wie im deutschen Verständnis – eine Eigentumsurkunde dar. Besitzrechte können lediglich faktische Herrschaftsverhältnisse dokumentieren, sie begründen jedoch kein Eigentum im Rechtssinne. Wer hier von einer „Besitzurkunde“ spricht, vermengt Kategorien, die im juristischen Diskurs streng auseinanderzuhalten sind.

Ebenso problematisch ist die Formulierung, „der Besitzer wohnt nicht dort“. Juristisch korrekt gilt: Der Besitzer ist gerade derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft innehat – also regelmäßig derjenige, der in der Immobilie wohnt. Der Eigentümer hingegen kann an einem ganz anderen Ort leben und dennoch das Eigentumsrecht innehaben. Diese Unterscheidung gehört zum kleinen Einmaleins des Zivilrechts.

Auch die Darstellung im Zusammenhang mit Eigentumswohnungen („Condominiums“) ist missverständlich. Wer ein Condo erwirbt, erwirbt kein „freies Eigentum“ im Sinne uneingeschränkter Verfügungsbefugnis. Vielmehr ist der Erwerber zwingend an die mitgliedschaftsrechtlichen Bindungen der Wohnungseigentümergemeinschaft gebunden und unterliegt damit u. a. der Pflicht zur Zahlung von Hausgeld/Wohngeld sowie der Beachtung der Gemeinschaftsordnung. Das Recht kann zwar vererbt werden, es ist aber inhaltlich beschränkt und steht unter Mitverwaltungsrechten der Gemeinschaft. Ein „Machen-können-was-man-will“ ist also keineswegs gegeben.

Die Kritik zielt damit nicht auf die Substanz der inhaltlichen Hinweise – die durchaus wertvoll sind –, sondern auf die saubere juristische Terminologie. Gerade von einem Rechtsanwalt wäre zu erwarten, dass er in der Lage ist, zwischen Eigentum, Besitz und Nutzung stringent zu differenzieren und den Adressaten nicht durch unscharfe oder falsche Begriffe in die Irre zu führen.

Der Eindruck, dass ein „sauberer Kauf“ auf dem thailändischen Markt äußerst schwierig ist und nur gegen erhebliche finanzielle Aufwendungen möglich erscheint, ist durchaus nachvollziehbar. Auch die Beobachtung, dass bestimmte Käufergruppen (z. B. russische Investoren) mit erheblicher Marktmacht und spezifischem Auftreten die Verhältnisse prägen, lässt sich empirisch bestätigen.

Also: Inhaltlich lehrreich, terminologisch jedoch teilweise unpräzise bis fehlerhaft.

Wer sich ernsthaft mit diesen Fragen befassen möchte, sollte die grundlegende Differenzierung zwischen Besitz, Eigentum und beschränkten Rechten im Kopf stets korrekt mitdenken, um Fehlvorstellungen zu vermeiden.

@micro
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Karljogi und Sunpower

Klimbim

Schreibwütig
   Autor
24 November 2024
947
3.694
1.445
...und bitte nicht mit dem Muster begründen: "Du denkst zu deutsch", "in Thailand ist alles anders"...

NEIN. Ich denke wie ein Jurist und ein solcher in Thailand wird mir wohl zustimmen dürfen und es auch tun.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
3.212
10.654
2.865
Dachte, es geht hier um Condos kaufen und nicht um Palmen und Dachrinnen.
Diese Beiträge,einfach ignorieren... ;) ..Machen andere ja auch...

Und,das Thema Haus beginnt schon bei Beitrag 77 !!

Nicht mitbekommen,oder einfach "Ignoriert".. :)..
 
Zuletzt bearbeitet:

hatarifan

Aktiver Member
    Aktiv
25 April 2025
157
940
673
...und bitte nicht mit dem Muster begründen: "Du denkst zu deutsch", "in Thailand ist alles anders"...

NEIN. Ich denke wie ein Jurist und ein solcher in Thailand wird mir wohl zustimmen dürfen und es auch tun.

Versuchst du auf Biegen und Brechen die Nadel im Heuhaufen zu finden?

Dass nicht eindeutig zwischen Besitzer und Eigentümer unterschieden wird, ist wahrscheinlich den verschiedenen Sprachen geschuldet.

ChatGPT sagt:
  • Deutsch: klare Unterscheidung (Besitz ≠ Eigentum).
  • Englisch: juristisch unterscheidet man, im Alltag weniger.
  • Thai: im Alltag fast nur ein Wort (เจ้าของ), in der Rechtssprache gibt es die Trennung (เจ้าของ vs. ผู้ครอบครอง).
Wenn man also im Englischen fast nur "owner" und auf Thai "เจ้าของ" sagt und es diese feine Unterscheidung, wie wir sie in der deutschen Sprache haben, im Alltag so gut wie gar nicht gibt, würde ich das jetzt nicht auf die Goldwaage legen.

Letztendlich ist das doch auf egal.
Entweder du bist Eigentümer (dein Name steht im Chanot) oder eben nicht.

Genauso sollte doch klar sein, dass man in einem Condo-Komplex mit teilweise mehreren Hundert Wohnungen nicht tun und lassen kann, was man will.
Das ist doch in einem deutschen Mehrfamilienhaus auch so, dass man z.B. nicht ohne Rücksprache eine Markise auf seinem eigenen Balkon installieren lassen darf, weil das die Gesamterscheinung des Objekts beeinträchtigen könnte.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
3.212
10.654
2.865
Versuchst du auf Biegen und Brechen die Nadel im Heuhaufen zu finden?

Dass nicht eindeutig zwischen Besitzer und Eigentümer unterschieden wird, ist wahrscheinlich den verschiedenen Sprachen geschuldet.

ChatGPT sagt:
  • Deutsch: klare Unterscheidung (Besitz ≠ Eigentum).
  • Englisch: juristisch unterscheidet man, im Alltag weniger.
  • Thai: im Alltag fast nur ein Wort (เจ้าของ), in der Rechtssprache gibt es die Trennung (เจ้าของ vs. ผู้ครอบครอง).
Wenn man also im Englischen fast nur "owner" und auf Thai "เจ้าของ" sagt und es diese feine Unterscheidung, wie wir sie in der deutschen Sprache haben, im Alltag so gut wie gar nicht gibt, würde ich das jetzt nicht auf die Goldwaage legen.

Letztendlich ist das doch auf egal.
Entweder du bist Eigentümer (dein Name steht im Chanot) oder eben nicht.

Genauso sollte doch klar sein, dass man in einem Condo-Komplex mit teilweise mehreren Hundert Wohnungen nicht tun und lassen kann, was man will.
Das ist doch in einem deutschen Mehrfamilienhaus auch so, dass man z.B. nicht ohne Rücksprache eine Markise auf seinem eigenen Balkon installieren lassen darf, weil das die Gesamterscheinung des Objekts beeinträchtigen könnte.
Sorry, aber wer versucht die Nadel im Heuhaufen zu finden..?

Und ich, bin auch lieber "Eigentümer" als "Besitzer" , ist aber wahrscheinlich dem deutschem geschuldet..?
 

Klimbim

Schreibwütig
   Autor
24 November 2024
947
3.694
1.445
versuchst du auf Biegen und Brechen die Nadel im Heuhaufen zu finden?

Dass nicht eindeutig zwischen Besitzer und Eigentümer unterschieden wird, ist wahrscheinlich den verschiedenen Sprachen geschuldet.

ChatGPT sagt:
  • Deutsch: klare Unterscheidung (Besitz ≠ Eigentum).
  • Englisch: juristisch unterscheidet man, im Alltag weniger.
  • Thai: im Alltag fast nur ein Wort (เจ้าของ), in der Rechtssprache gibt es die Trennung (เจ้าของ vs. ผู้ครอบครอง).
Wenn man also im Englischen fast nur "owner" und auf Thai "เจ้าของ" sagt und es diese feine Unterscheidung, wie wir sie in der deutschen Sprache haben, im Alltag so gut wie gar nicht gibt, würde ich das jetzt nicht auf die Goldwaage legen.

Letztendlich ist das doch auf egal.
Entweder du bist Eigentümer (dein Name steht im Chanot) oder eben nicht.
V
Genauso sollte doch klar sein, dass man in einem Condo-Komplex mit teilweise mehreren Hundert Wohnungen nicht tun und lassen kann, was man will.
Das ist doch in einem deutschen Mehrfamilienhaus auch so, dass man z.B. nicht ohne Rücksprache eine Markise auf seinem eigenen Balkon installieren lassen darf, weil das die Gesamterscheinung des Objekts beeinträchtigen könnte.

Nein, sehe ich gezwungener Maßen nicht so.


Der Einwand, es handele sich lediglich um „Nadel-im-Heuhaufen-Suche“ oder ein sprachliches Problem, verkennt den Kern vollständig.

Es geht nicht um Haarspalterei, sondern um die saubere Verwendung fundamentaler Rechtsbegriffe. Besitz ist nicht Eigentum.

Dass im Englischen („owner“) oder im Thailändischen (เจ้าของ) die Alltagssprache unsauber ist, mag zutreffen.

Genau deshalb ist es Aufgabe eines Juristen, die Begriffe klar zu trennen.

Wer als Rechtsanwalt Begriffe aus der Alltagssprache übernimmt, ohne sie zu präzisieren, verwirrt seine Mandanten und gefährdet deren Rechtsverständnis. Ist das ein Rechtsanwalt? Wirklich?

Ein Jurist darf sich nicht mit der Ausrede „so sagt man halt im Alltag“ herausreden. Die Behauptung, es sei letztlich egal, ob man Besitzer oder Eigentümer sei, ist schlicht falsch.

In Thailand gibt es Dokumente, die nur Besitz- oder Nutzungsrechte sichern (z. B. Nor Sor 3, Sor Kor 1), und solche, die volles Eigentum verbriefen (Chanote).

Wer diese Unterscheidung verwischt, riskiert, dass Käufer in der irrigen Annahme handeln, sie erwarben Eigentum, obwohl sie nur Besitzer sind.

Das ist kein Detail, das ist eine existenzielle Frage. Der Hinweis auf Markisen in einem deutschen Mehrfamilienhaus geht zudem am Punkt vorbei.

Niemand bestreitet, dass Wohnungseigentum Beschränkungen unterliegt. Kritisiert wurde, dass behauptet wurde, man könne mit einem Condo „alles machen“. Das ist juristisch falsch.

Statt dies klarzustellen, wird abgelenkt. Ein Jurist darf nicht mit der Alltagssprache argumentieren, sondern muss präzise Rechtsbegriffe erklären. Das ist gerade seine Aufgabe: sprachliche Unschärfen auflösen, nicht übernehmen. Alles andere ist schlicht unprofessionell.

Wer Besitz und Eigentum nicht sauber trennt, macht keinen kleinen Schönheitsfehler – er begeht einen Grundsatzfehler. Und wer diesen Fehler mit „ist doch egal“ abtut, offenbart, dass er das Thema nicht ernst nimmt.


Dieses Muster zieht sich. Finde ich auch bei einigen Agenturen, die Ratschläge zur Beantragung von Schengenvisa geben - was sie wenn sie keinen bei uns zugelassenen RA dahinter haben schon gar nicht dürfen...

Ich mache mir daraus meinen eigenen Reim.

Die entscheidende Schwäche des Video-Beitrags liegt nicht in Detailfragen, sondern in der fehlenden terminologischen Präzision. Wer zwischen Besitz und Eigentum nicht sauber unterscheidet und Begriffe wie „Besitzurkunde“ verwendet, die es in dieser Form überhaupt nicht gibt, stellt damit die juristische Belastbarkeit seiner gesamten Ausführungen in Frage.

Wer rechtliche Informationen vermittelt, trägt die Verantwortung, diese inhaltlich korrekt und sprachlich präzise darzustellen.

Er spricht zudem Deutsch und nicht Englisch. Was interessiert da, was im Englischen gebräuchlich ist überhaupt? Inkonsequent.

Sodann hatte ich irgendwo in seinem Lebenslauf gelesen, dass er 45 Jahre in Deutschland gelebt hat. Interessant. Wo hat er Rechtswissenschaften studiert? Wann?


Naja...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: BoKu

wiwowa

——
   Autor
28 Juli 2017
6.218
68.112
4.668
---
Sorry, aber wer versucht die Nadel im Heuhaufen zu finden..?
Garantiert ein Jurist der entweder dich ignoriert oder Du ihn … bei mir hat er sich den Platz auf der Liste hart erarbeitet. Die deutschen juristischen Konzepte 1:1 auf TH zu übertragen haut eh nicht ganz hin. Besitz ist einerseits schwächer und andererseits stärker als in DE und was in DE praktisch nicht geht, das man durch Besitz tatsächlich zum Eigentümer werden kann, bei Land und Immobilien (bei beweglichen Sachen geht es in beiden Ländern). Ein sehr sehr interessantes und wichtiges Konzept in Thailand was auch praktisch immer wieder Anwendung findet (Usucapion) … deshalb gibt es ab und an panische Landräumungen in TH.
 
  • Like
Reaktionen: hatarifan

hatarifan

Aktiver Member
    Aktiv
25 April 2025
157
940
673
In Thailand gibt es Dokumente, die nur Besitz- oder Nutzungsrechte sichern (z. B. Nor Sor 3, Sor Kor 1), und solche, die volles Eigentum verbriefen (Chanote).

Das gilt für Thais, aber nicht für dich.

Wenn du ein Condo kauft, erhälst du das Chanot und bist Eigentümer.
Da spielen die anderen Landtitel doch gar keine Rolle, weil man diese als Ausländer sowieso nicht erwerben kann.

Ob man dazu umgangssprachlich Besitz- oder ganz korrekt Eigentumsurkunde sagt, macht in der Praxis also keinen Unterschied, weil es bei der Übertragung des Titels auf deinen Namen auf dem Land Office keine Alternative zum Eigentum (Chanot) gibt.
Und dass Chanoat = Eigentum bedeutet, weißt du ja mittlerweile selbst.

Niemand bestreitet, dass Wohnungseigentum Beschränkungen unterliegt. Kritisiert wurde, dass behauptet wurde, man könne mit einem Condo „alles machen“. Das ist juristisch falsch.
Hast du das Video überhaupt gesehen?

Die Frage war, ob man das Condo vererben oder verkaufen kann.
Darauf antwortet er, dein Name im Chanot, du darfst "alles machen". Du darfst von Deutschland oder überall aus der Welt aus, jemanden beauftragen, der die Wohnung verkauft oder vermietet und du darfst es selbstverständlich auch vererben.
Es gehört dir.

Ob juristisch korrekt oder nicht...für mich hat er auf eine relativ konkrete Frage, relativ konkret geantwortet.

Da muss man doch jetzt nicht krampfartig irgendwelche Ungereimtheiten konstruieren.
Wer rechtliche Informationen vermittelt, trägt die Verantwortung, diese inhaltlich korrekt und sprachlich präzise darzustellen.
Dass ein Video auf YouTube in erster Linie der Unterhaltung und vielleicht auch zur Vermittlung allgemeiner Informationen dient und keine vollumfängliche Rechtsberatung darstellt, sollte man eigentlich nicht erwähnen müssen...

Wenn dir die rechtliche Absicherung so wichtig ist, dann such dir doch einfach eine internationale Kanzlei in Bangkok, anstatt dich hier mit den provinziellen Agenturen in Pattaya rumzuschlagen.

Ich persönlich würde mir zwar nie ein Condo in Thailand kaufen, aber es werden jedes Jahr ca. 15.000 Einheiten an Ausländer verkauft. So kompliziert kann das also doch gar nicht sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Michim

🌴☀️Traveller🌴😎
   Autor
25 April 2016
715
5.170
1.845
Mir war auch aufgefallen, dass der thailändische Anwalt, der wirklich gut Deutsch spricht, „Besitzer“ statt „Eigentümer“ sagte. Im Deutschen wird hier halt fein unterschieden und das ist auch gut so.

Aber das ist im Zusammenhang mit diesem Aufklärungsvideo, in dem es um wesentliche Eckpunkte eines Verkaufes geht, für mich Pillepalle. Das kann man sicher erwähnen, man muss es jetzt aber auch nicht so zerquatschen.

Ich bin durch das Video jedenfalls etwas schlauer geworden. Insofern danke an diesen Master Stefan und den Anwalt :)
 

Klimbim

Schreibwütig
   Autor
24 November 2024
947
3.694
1.445
Da muss man doch jetzt nicht krampfartig irgendwelche Ungereimtheiten konstruieren.


Sorry, aber Du willst den Kern des Problems nicht thematisieren. Ich mache das mal an einem einzigen Punkt fest als Beispiel (konstruiert):

"Der Besitzer der Wohnung schuldet noch Verbindlichkeiten" : ist mir bei korrekter Verwendung der Terminologie völlig egal. Der Besitzer ist der Mieter und ich bin nicht sein Vertragspartner und habe somit keinen Anspruch.

"Der Eigentümer der Wohnung schuldet noch Verbindlichkeiten (z.B. das Hausgeld)". Erheblich wichtig! Die kleben nämlich am Eigentum und die nehme ich dann mit.

Somit muss ich auf korrekter Terminologie bestehen und kann mit Ungenauigkeiten nichts anfangen und erwarte das auch nicht von einem Berufskollegen.

Das habe nicht ich, sondern der Verwender der Ungereimtheiten konstruiert - feiner Unterschied.

Aber wenn Du auf "solche Nebensächlichkeiten" keinen Wert legst mit der Argumentation: "sei mal nicht so genau, wir sind in Thailand", ist das doch völlig in Ordnung nur halt nicht so, dass ich es als hinreichend bewerte.

Etwas ganz ganz anderes ist, dass er interessante Hinweise gibt die ich aber durchweg im Kopf übersetzen muss und dann auch noch auf Richtigkeit überprüfen.

Es gab aber einen anderen Punkt, den ich hier nicht darlegen werde weshalb ich misstrauisch wurde. Mal ganz abstrakt, nicht zwingend an diesem Fall. Der ist noch gravierender. Wie will man Anwalt sein und zugleich Makeln? Interessenskonflikte? Stell Dir mal vor, jemand vermittelt Dir Projekte und bewertet sie zugleich.


Gute Hinweise, bedingt verwendbar, nicht unkritisch aufzunehmen - so meine Empfindung.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Karljogi

Klimbim

Schreibwütig
   Autor
24 November 2024
947
3.694
1.445
Dass ein Video auf YouTube in erster Linie der Unterhaltung und vielleicht auch zur Vermittlung allgemeiner Informationen

lol auch ok. Aber dann ist es halt im Segment Unterhaltung anzusiedeln. Rechtsberatung wiederum behandelt Einzelfälle. Hat mit dem Thema nichts zutun.
 

CampariO

Schreibwütig
   Autor
19 Januar 2012
866
9.145
2.245
"Der Eigentümer der Wohnung schuldet noch Verbindlichkeiten (z.B. das Hausgeld)". Erheblich wichtig! Die kleben nämlich am Eigentum und die nehme ich dann mit.
Das Landamt fordert vom Verkäufer eine Bestätigung von der Condo-Verwaltung, dass das Hausgeld bezahlt wurde. Sonst erfolgt kein Übertragung.
Außenstände bei Strom und Wasser- sofern diese nicht von der Verwaltung abgerechnet werden und somit in der Bestätigung enthalten sind - kann man anhand der letzten Belege, die man sich vom Verkäufer zeigen lässt, überprüfen.
Gibt es sonst noch Verbindlichkeiten, die der neue Eigentümer übernehmen muss? Mir fällt jetzt gerade nichts ein.
 
  • Like
Reaktionen: Karljogi und Klimbim

Klimbim

Schreibwütig
   Autor
24 November 2024
947
3.694
1.445
Das Landamt fordert vom Verkäufer eine Bestätigung von der Condo-Verwaltung, dass das Hausgeld bezahlt wurde. Sonst erfolgt kein Übertragung.
Außenstände bei Strom und Wasser- sofern diese nicht von der Verwaltung abgerechnet werden und somit in der Bestätigung enthalten sind - kann man anhand der letzten Belege, die man sich vom Verkäufer zeigen lässt, überprüfen.
Gibt es sonst noch Verbindlichkeiten, die der neue Eigentümer übernehmen muss? Mir fällt jetzt gerade nichts ein.


Beim Kauf eines Condos in Thailand sollten neben der Begleichung des Hausgeldes und der Prüfung von Strom- und Wasserrechnungen auch einige weitere Punkte beachtet werden, um sicherzustellen, dass der neue Eigentümer keine unerwarteten Verbindlichkeiten übernimmt.

Dazu zählen zunächst mögliche Rückstände für Gemeinschaftseinrichtungen, die nicht im regulären Hausgeld enthalten sind, wie etwa Sonderumlagen für Reparaturen oder Renovierungen, die von der Eigentümergemeinschaft beschlossen wurden. Ebenfalls relevant können offene Strafzahlungen oder Bußgelder sein, die direkt mit der Einheit verbunden sind, auch wenn diese Fälle eher selten auftreten.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob Verträge des Verkäufers über zusätzliche Dienstleistungen wie Internet, Kabelfernsehen oder Sicherheitsdienste bestehen, die entweder gekündigt oder auf den neuen Eigentümer übertragen werden müssen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind laufende Rechtsstreitigkeiten, an denen die Einheit beteiligt ist, sei es im Zusammenhang mit der Eigentümergemeinschaft, mit Nachbarn oder Dritten, da diese das Eigentum beeinträchtigen oder finanzielle Verpflichtungen nach sich ziehen könnten. Schließlich ist es ratsam, alle bisherigen Rechnungen und Abrechnungen der Verwaltung einzusehen, um sicherzustellen, dass keine sonstigen offenen Forderungen bestehen, die nicht automatisch in der Bestätigung der Condo-Verwaltung erscheinen.

Zusammengefasst umfasst die Prüfung also neben Hausgeld und Strom-/Wasserabrechnungen auch Sonderumlagen, mögliche Bußgelder, laufende Dienstleistungsverträge, eventuelle Rechtsstreitigkeiten und alle weiteren nachweisbaren Verpflichtungen, um eine reibungslose und rechtlich sichere Übertragung des Eigentums zu gewährleisten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Karljogi

hatarifan

Aktiver Member
    Aktiv
25 April 2025
157
940
673
Beim Kauf eines Condos in Thailand sollten neben der Begleichung des Hausgeldes und der Prüfung von Strom- und Wasserrechnungen auch einige weitere Punkte beachtet werden, um sicherzustellen, dass der neue Eigentümer keine unerwarteten Verbindlichkeiten übernimmt.

Dazu zählen zunächst mögliche Rückstände für Gemeinschaftseinrichtungen, die nicht im regulären Hausgeld enthalten sind, wie etwa Sonderumlagen für Reparaturen oder Renovierungen, die von der Eigentümergemeinschaft beschlossen wurden. Ebenfalls relevant können offene Strafzahlungen oder Bußgelder sein, die direkt mit der Einheit verbunden sind, auch wenn diese Fälle eher selten auftreten.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob Verträge des Verkäufers über zusätzliche Dienstleistungen wie Internet, Kabelfernsehen oder Sicherheitsdienste bestehen, die entweder gekündigt oder auf den neuen Eigentümer übertragen werden müssen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Schließlich ist es ratsam, alle bisherigen Rechnungen und Abrechnungen der Verwaltung einzusehen, um sicherzustellen, dass keine sonstigen offenen Forderungen bestehen, die nicht automatisch in der Bestätigung der Condo-Verwaltung erscheinen.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind laufende Rechtsstreitigkeiten, an denen die Einheit beteiligt ist, sei es im Zusammenhang mit der Eigentümergemeinschaft, mit Nachbarn oder Dritten, da diese das Eigentum beeinträchtigen oder finanzielle Verpflichtungen nach sich ziehen könnten. Schließlich ist es ratsam, alle bisherigen Rechnungen und Abrechnungen der Verwaltung einzusehen, um sicherzustellen, dass keine sonstigen offenen Forderungen bestehen, die nicht automatisch in der Bestätigung der Condo-Verwaltung erscheinen.

Zusammengefasst umfasst die Prüfung also neben Hausgeld und Strom-/Wasserabrechnungen auch Sonderumlagen, mögliche Bußgelder, laufende Dienstleistungsverträge, eventuelle Rechtsstreitigkeiten und alle weiteren nachweisbaren Verpflichtungen, um eine reibungslose und rechtlich sichere Übertragung des Eigentums zu gewährleisten.
Benutzt du eigentlich ChatGPT oder eine andere AI für deine Texte?

3-4 Minuten für so eine ausführliche und selbst recherchierte Antwort?

Oder sind dir die Fakten schon alle bekannt? Dann frag ich mich aber, wieso du hier überhaupt nach Hilfestellung fragst.
 
  • Like
Reaktionen: Michim

CampariO

Schreibwütig
   Autor
19 Januar 2012
866
9.145
2.245
Beim Kauf eines Condos in Thailand sollten neben der Begleichung des Hausgeldes und der Prüfung von Strom- und Wasserrechnungen auch einige weitere Punkte beachtet werden, um sicherzustellen, dass der neue Eigentümer keine unerwarteten Verbindlichkeiten übernimmt.

Dazu zählen zunächst mögliche Rückstände für Gemeinschaftseinrichtungen, die nicht im regulären Hausgeld enthalten sind, wie etwa Sonderumlagen für Reparaturen oder Renovierungen, die von der Eigentümergemeinschaft beschlossen wurden. Ebenfalls relevant können offene Strafzahlungen oder Bußgelder sein, die direkt mit der Einheit verbunden sind, auch wenn diese Fälle eher selten auftreten.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob Verträge des Verkäufers über zusätzliche Dienstleistungen wie Internet, Kabelfernsehen oder Sicherheitsdienste bestehen, die entweder gekündigt oder auf den neuen Eigentümer übertragen werden müssen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Schließlich ist es ratsam, alle bisherigen Rechnungen und Abrechnungen der Verwaltung einzusehen, um sicherzustellen, dass keine sonstigen offenen Forderungen bestehen, die nicht automatisch in der Bestätigung der Condo-Verwaltung erscheinen.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind laufende Rechtsstreitigkeiten, an denen die Einheit beteiligt ist, sei es im Zusammenhang mit der Eigentümergemeinschaft, mit Nachbarn oder Dritten, da diese das Eigentum beeinträchtigen oder finanzielle Verpflichtungen nach sich ziehen könnten. Schließlich ist es ratsam, alle bisherigen Rechnungen und Abrechnungen der Verwaltung einzusehen, um sicherzustellen, dass keine sonstigen offenen Forderungen bestehen, die nicht automatisch in der Bestätigung der Condo-Verwaltung erscheinen.

Zusammengefasst umfasst die Prüfung also neben Hausgeld und Strom-/Wasserabrechnungen auch Sonderumlagen, mögliche Bußgelder, laufende Dienstleistungsverträge, eventuelle Rechtsstreitigkeiten und alle weiteren nachweisbaren Verpflichtungen, um eine reibungslose und rechtlich sichere Übertragung des Eigentums zu gewährleisten.
In dem Dokument sollte alle Verbindlichkeiten dieser Art eingeschlossen sein. Ich habe so eins noch nie gesehen, deshalb kann ich da keine Details geben, aber fragt man die KI, dann bekommt man einiges an Info. Will ich jetzt nicht hier reinkopieren, sonst flippen hier wieder einige aus. :bigsmile
Bei Verkauf in Foreign quota wird übrigens auch in diesem Schreiben bestätigt, das die Quote nicht überschritten ist.
 
  • Like
Reaktionen: Karljogi
Ich persönlich glaube nicht, das der gezeigte Mensch „Anwalt“ auch zugelassener Anwalt in Thailand ist, eigentlich fehlen mir da Hinweise auf deren Homepage.

Egal, gab einige Tips für Unsichere, und für die Firma eine gute Werbung.