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Condo kaufen in Pattaya

Klimbim

Schreibwütig
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24 November 2024
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Naja...die Ausführungen sind zweifellos informativ und enthalten zahlreiche wertvolle Hinweise. Allerdings fällt auf, dass an mehreren Stellen die für das juristische Verständnis fundamentale Trennung von Eigentum und Besitz unscharf oder gänzlich verfehlt wird.

So wird etwa wiederholt von einer „Besitzurkunde“ gesprochen. Dies ist begrifflich falsch und irreführend. Ein Chanote (โฉนดที่ดิน) stellt nach thailändischem Recht – wie im deutschen Verständnis – eine Eigentumsurkunde dar. Besitzrechte können lediglich faktische Herrschaftsverhältnisse dokumentieren, sie begründen jedoch kein Eigentum im Rechtssinne. Wer hier von einer „Besitzurkunde“ spricht, vermengt Kategorien, die im juristischen Diskurs streng auseinanderzuhalten sind.

Ebenso problematisch ist die Formulierung, „der Besitzer wohnt nicht dort“. Juristisch korrekt gilt: Der Besitzer ist gerade derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft innehat – also regelmäßig derjenige, der in der Immobilie wohnt. Der Eigentümer hingegen kann an einem ganz anderen Ort leben und dennoch das Eigentumsrecht innehaben. Diese Unterscheidung gehört zum kleinen Einmaleins des Zivilrechts.

Auch die Darstellung im Zusammenhang mit Eigentumswohnungen („Condominiums“) ist missverständlich. Wer ein Condo erwirbt, erwirbt kein „freies Eigentum“ im Sinne uneingeschränkter Verfügungsbefugnis. Vielmehr ist der Erwerber zwingend an die mitgliedschaftsrechtlichen Bindungen der Wohnungseigentümergemeinschaft gebunden und unterliegt damit u. a. der Pflicht zur Zahlung von Hausgeld/Wohngeld sowie der Beachtung der Gemeinschaftsordnung. Das Recht kann zwar vererbt werden, es ist aber inhaltlich beschränkt und steht unter Mitverwaltungsrechten der Gemeinschaft. Ein „Machen-können-was-man-will“ ist also keineswegs gegeben.

Die Kritik zielt damit nicht auf die Substanz der inhaltlichen Hinweise – die durchaus wertvoll sind –, sondern auf die saubere juristische Terminologie. Gerade von einem Rechtsanwalt wäre zu erwarten, dass er in der Lage ist, zwischen Eigentum, Besitz und Nutzung stringent zu differenzieren und den Adressaten nicht durch unscharfe oder falsche Begriffe in die Irre zu führen.

Der Eindruck, dass ein „sauberer Kauf“ auf dem thailändischen Markt äußerst schwierig ist und nur gegen erhebliche finanzielle Aufwendungen möglich erscheint, ist durchaus nachvollziehbar. Auch die Beobachtung, dass bestimmte Käufergruppen (z. B. russische Investoren) mit erheblicher Marktmacht und spezifischem Auftreten die Verhältnisse prägen, lässt sich empirisch bestätigen.

Also: Inhaltlich lehrreich, terminologisch jedoch teilweise unpräzise bis fehlerhaft.

Wer sich ernsthaft mit diesen Fragen befassen möchte, sollte die grundlegende Differenzierung zwischen Besitz, Eigentum und beschränkten Rechten im Kopf stets korrekt mitdenken, um Fehlvorstellungen zu vermeiden.

@micro
 
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Klimbim

Schreibwütig
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24 November 2024
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...und bitte nicht mit dem Muster begründen: "Du denkst zu deutsch", "in Thailand ist alles anders"...

NEIN. Ich denke wie ein Jurist und ein solcher in Thailand wird mir wohl zustimmen dürfen und es auch tun.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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Dachte, es geht hier um Condos kaufen und nicht um Palmen und Dachrinnen.
Diese Beiträge,einfach ignorieren... ;) ..Machen andere ja auch...

Und,das Thema Haus beginnt schon bei Beitrag 77 !!

Nicht mitbekommen,oder einfach "Ignoriert".. :)..
 
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hatarifan

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...und bitte nicht mit dem Muster begründen: "Du denkst zu deutsch", "in Thailand ist alles anders"...

NEIN. Ich denke wie ein Jurist und ein solcher in Thailand wird mir wohl zustimmen dürfen und es auch tun.

Versuchst du auf Biegen und Brechen die Nadel im Heuhaufen zu finden?

Dass nicht eindeutig zwischen Besitzer und Eigentümer unterschieden wird, ist wahrscheinlich den verschiedenen Sprachen geschuldet.

ChatGPT sagt:
  • Deutsch: klare Unterscheidung (Besitz ≠ Eigentum).
  • Englisch: juristisch unterscheidet man, im Alltag weniger.
  • Thai: im Alltag fast nur ein Wort (เจ้าของ), in der Rechtssprache gibt es die Trennung (เจ้าของ vs. ผู้ครอบครอง).
Wenn man also im Englischen fast nur "owner" und auf Thai "เจ้าของ" sagt und es diese feine Unterscheidung, wie wir sie in der deutschen Sprache haben, im Alltag so gut wie gar nicht gibt, würde ich das jetzt nicht auf die Goldwaage legen.

Letztendlich ist das doch auf egal.
Entweder du bist Eigentümer (dein Name steht im Chanot) oder eben nicht.

Genauso sollte doch klar sein, dass man in einem Condo-Komplex mit teilweise mehreren Hundert Wohnungen nicht tun und lassen kann, was man will.
Das ist doch in einem deutschen Mehrfamilienhaus auch so, dass man z.B. nicht ohne Rücksprache eine Markise auf seinem eigenen Balkon installieren lassen darf, weil das die Gesamterscheinung des Objekts beeinträchtigen könnte.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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Versuchst du auf Biegen und Brechen die Nadel im Heuhaufen zu finden?

Dass nicht eindeutig zwischen Besitzer und Eigentümer unterschieden wird, ist wahrscheinlich den verschiedenen Sprachen geschuldet.

ChatGPT sagt:
  • Deutsch: klare Unterscheidung (Besitz ≠ Eigentum).
  • Englisch: juristisch unterscheidet man, im Alltag weniger.
  • Thai: im Alltag fast nur ein Wort (เจ้าของ), in der Rechtssprache gibt es die Trennung (เจ้าของ vs. ผู้ครอบครอง).
Wenn man also im Englischen fast nur "owner" und auf Thai "เจ้าของ" sagt und es diese feine Unterscheidung, wie wir sie in der deutschen Sprache haben, im Alltag so gut wie gar nicht gibt, würde ich das jetzt nicht auf die Goldwaage legen.

Letztendlich ist das doch auf egal.
Entweder du bist Eigentümer (dein Name steht im Chanot) oder eben nicht.

Genauso sollte doch klar sein, dass man in einem Condo-Komplex mit teilweise mehreren Hundert Wohnungen nicht tun und lassen kann, was man will.
Das ist doch in einem deutschen Mehrfamilienhaus auch so, dass man z.B. nicht ohne Rücksprache eine Markise auf seinem eigenen Balkon installieren lassen darf, weil das die Gesamterscheinung des Objekts beeinträchtigen könnte.
Sorry, aber wer versucht die Nadel im Heuhaufen zu finden..?

Und ich, bin auch lieber "Eigentümer" als "Besitzer" , ist aber wahrscheinlich dem deutschem geschuldet..?
 

Klimbim

Schreibwütig
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24 November 2024
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versuchst du auf Biegen und Brechen die Nadel im Heuhaufen zu finden?

Dass nicht eindeutig zwischen Besitzer und Eigentümer unterschieden wird, ist wahrscheinlich den verschiedenen Sprachen geschuldet.

ChatGPT sagt:
  • Deutsch: klare Unterscheidung (Besitz ≠ Eigentum).
  • Englisch: juristisch unterscheidet man, im Alltag weniger.
  • Thai: im Alltag fast nur ein Wort (เจ้าของ), in der Rechtssprache gibt es die Trennung (เจ้าของ vs. ผู้ครอบครอง).
Wenn man also im Englischen fast nur "owner" und auf Thai "เจ้าของ" sagt und es diese feine Unterscheidung, wie wir sie in der deutschen Sprache haben, im Alltag so gut wie gar nicht gibt, würde ich das jetzt nicht auf die Goldwaage legen.

Letztendlich ist das doch auf egal.
Entweder du bist Eigentümer (dein Name steht im Chanot) oder eben nicht.
V
Genauso sollte doch klar sein, dass man in einem Condo-Komplex mit teilweise mehreren Hundert Wohnungen nicht tun und lassen kann, was man will.
Das ist doch in einem deutschen Mehrfamilienhaus auch so, dass man z.B. nicht ohne Rücksprache eine Markise auf seinem eigenen Balkon installieren lassen darf, weil das die Gesamterscheinung des Objekts beeinträchtigen könnte.

Nein, sehe ich gezwungener Maßen nicht so.


Der Einwand, es handele sich lediglich um „Nadel-im-Heuhaufen-Suche“ oder ein sprachliches Problem, verkennt den Kern vollständig.

Es geht nicht um Haarspalterei, sondern um die saubere Verwendung fundamentaler Rechtsbegriffe. Besitz ist nicht Eigentum.

Dass im Englischen („owner“) oder im Thailändischen (เจ้าของ) die Alltagssprache unsauber ist, mag zutreffen.

Genau deshalb ist es Aufgabe eines Juristen, die Begriffe klar zu trennen.

Wer als Rechtsanwalt Begriffe aus der Alltagssprache übernimmt, ohne sie zu präzisieren, verwirrt seine Mandanten und gefährdet deren Rechtsverständnis. Ist das ein Rechtsanwalt? Wirklich?

Ein Jurist darf sich nicht mit der Ausrede „so sagt man halt im Alltag“ herausreden. Die Behauptung, es sei letztlich egal, ob man Besitzer oder Eigentümer sei, ist schlicht falsch.

In Thailand gibt es Dokumente, die nur Besitz- oder Nutzungsrechte sichern (z. B. Nor Sor 3, Sor Kor 1), und solche, die volles Eigentum verbriefen (Chanote).

Wer diese Unterscheidung verwischt, riskiert, dass Käufer in der irrigen Annahme handeln, sie erwarben Eigentum, obwohl sie nur Besitzer sind.

Das ist kein Detail, das ist eine existenzielle Frage. Der Hinweis auf Markisen in einem deutschen Mehrfamilienhaus geht zudem am Punkt vorbei.

Niemand bestreitet, dass Wohnungseigentum Beschränkungen unterliegt. Kritisiert wurde, dass behauptet wurde, man könne mit einem Condo „alles machen“. Das ist juristisch falsch.

Statt dies klarzustellen, wird abgelenkt. Ein Jurist darf nicht mit der Alltagssprache argumentieren, sondern muss präzise Rechtsbegriffe erklären. Das ist gerade seine Aufgabe: sprachliche Unschärfen auflösen, nicht übernehmen. Alles andere ist schlicht unprofessionell.

Wer Besitz und Eigentum nicht sauber trennt, macht keinen kleinen Schönheitsfehler – er begeht einen Grundsatzfehler. Und wer diesen Fehler mit „ist doch egal“ abtut, offenbart, dass er das Thema nicht ernst nimmt.


Dieses Muster zieht sich. Finde ich auch bei einigen Agenturen, die Ratschläge zur Beantragung von Schengenvisa geben - was sie wenn sie keinen bei uns zugelassenen RA dahinter haben schon gar nicht dürfen...

Ich mache mir daraus meinen eigenen Reim.

Die entscheidende Schwäche des Video-Beitrags liegt nicht in Detailfragen, sondern in der fehlenden terminologischen Präzision. Wer zwischen Besitz und Eigentum nicht sauber unterscheidet und Begriffe wie „Besitzurkunde“ verwendet, die es in dieser Form überhaupt nicht gibt, stellt damit die juristische Belastbarkeit seiner gesamten Ausführungen in Frage.

Wer rechtliche Informationen vermittelt, trägt die Verantwortung, diese inhaltlich korrekt und sprachlich präzise darzustellen.

Er spricht zudem Deutsch und nicht Englisch. Was interessiert da, was im Englischen gebräuchlich ist überhaupt? Inkonsequent.

Sodann hatte ich irgendwo in seinem Lebenslauf gelesen, dass er 45 Jahre in Deutschland gelebt hat. Interessant. Wo hat er Rechtswissenschaften studiert? Wann?


Naja...
 
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wiwowa

——
   Autor
28 Juli 2017
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Sorry, aber wer versucht die Nadel im Heuhaufen zu finden..?
Garantiert ein Jurist der entweder dich ignoriert oder Du ihn … bei mir hat er sich den Platz auf der Liste hart erarbeitet. Die deutschen juristischen Konzepte 1:1 auf TH zu übertragen haut eh nicht ganz hin. Besitz ist einerseits schwächer und andererseits stärker als in DE und was in DE praktisch nicht geht, das man durch Besitz tatsächlich zum Eigentümer werden kann, bei Land und Immobilien (bei beweglichen Sachen geht es in beiden Ländern). Ein sehr sehr interessantes und wichtiges Konzept in Thailand was auch praktisch immer wieder Anwendung findet (Usucapion) … deshalb gibt es ab und an panische Landräumungen in TH.
 
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hatarifan

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25 April 2025
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In Thailand gibt es Dokumente, die nur Besitz- oder Nutzungsrechte sichern (z. B. Nor Sor 3, Sor Kor 1), und solche, die volles Eigentum verbriefen (Chanote).

Das gilt für Thais, aber nicht für dich.

Wenn du ein Condo kauft, erhälst du das Chanot und bist Eigentümer.
Da spielen die anderen Landtitel doch gar keine Rolle, weil man diese als Ausländer sowieso nicht erwerben kann.

Ob man dazu umgangssprachlich Besitz- oder ganz korrekt Eigentumsurkunde sagt, macht in der Praxis also keinen Unterschied, weil es bei der Übertragung des Titels auf deinen Namen auf dem Land Office keine Alternative zum Eigentum (Chanot) gibt.
Und dass Chanoat = Eigentum bedeutet, weißt du ja mittlerweile selbst.

Niemand bestreitet, dass Wohnungseigentum Beschränkungen unterliegt. Kritisiert wurde, dass behauptet wurde, man könne mit einem Condo „alles machen“. Das ist juristisch falsch.
Hast du das Video überhaupt gesehen?

Die Frage war, ob man das Condo vererben oder verkaufen kann.
Darauf antwortet er, dein Name im Chanot, du darfst "alles machen". Du darfst von Deutschland oder überall aus der Welt aus, jemanden beauftragen, der die Wohnung verkauft oder vermietet und du darfst es selbstverständlich auch vererben.
Es gehört dir.

Ob juristisch korrekt oder nicht...für mich hat er auf eine relativ konkrete Frage, relativ konkret geantwortet.

Da muss man doch jetzt nicht krampfartig irgendwelche Ungereimtheiten konstruieren.
Wer rechtliche Informationen vermittelt, trägt die Verantwortung, diese inhaltlich korrekt und sprachlich präzise darzustellen.
Dass ein Video auf YouTube in erster Linie der Unterhaltung und vielleicht auch zur Vermittlung allgemeiner Informationen dient und keine vollumfängliche Rechtsberatung darstellt, sollte man eigentlich nicht erwähnen müssen...

Wenn dir die rechtliche Absicherung so wichtig ist, dann such dir doch einfach eine internationale Kanzlei in Bangkok, anstatt dich hier mit den provinziellen Agenturen in Pattaya rumzuschlagen.

Ich persönlich würde mir zwar nie ein Condo in Thailand kaufen, aber es werden jedes Jahr ca. 15.000 Einheiten an Ausländer verkauft. So kompliziert kann das also doch gar nicht sein.
 
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Michim

🌴☀️Traveller🌴😎
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25 April 2016
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Mir war auch aufgefallen, dass der thailändische Anwalt, der wirklich gut Deutsch spricht, „Besitzer“ statt „Eigentümer“ sagte. Im Deutschen wird hier halt fein unterschieden und das ist auch gut so.

Aber das ist im Zusammenhang mit diesem Aufklärungsvideo, in dem es um wesentliche Eckpunkte eines Verkaufes geht, für mich Pillepalle. Das kann man sicher erwähnen, man muss es jetzt aber auch nicht so zerquatschen.

Ich bin durch das Video jedenfalls etwas schlauer geworden. Insofern danke an diesen Master Stefan und den Anwalt :)