Verständnisfrage: Wie viele der von dir genannten Visa Arten werden tatsächlich von der Botschaft in Bangkok ausgestellt und wie viele werden von der Ortszuständigen ABH in DACH? Besucher- und Touristenvisa macht ja die Botschaft. Familiennachzug und Facharbeit macht jeweils die ABH am zuständigen Ort. Mich würde interessieren ob alles in eine Statistik geworfen wurde oder ob diese separat ist.
Aber hast natürlich recht, denke auch wenn man alleine die Quote von dem Klientel "Pattaya Forum Nutzer + 20 jährige Teerak aus Pattaya" betrachtet, wären wir nicht mehr bei 95% Zusagen.
Gute und berechtigte Frage – die Zuständigkeit hängt tatsächlich stark von der Art des beantragten Visums ab. Kurzfristige Visa, also sogenannte Schengenvisa (Kategorie C) für Tourismus, Besuch oder Geschäftsreisen, werden direkt von der deutschen Botschaft in Bangkok entschieden. In diesen Fällen ist die Botschaft alleinige Entscheidungsinstanz, eine Beteiligung der Ausländerbehörde in Deutschland findet in der Regel nicht statt.
Anders sieht es bei nationalen Visa (Kategorie D) aus, etwa bei Familiennachzug, Eheschließung, Studium, Ausbildung oder Erwerbstätigkeit. Hier nimmt die Botschaft in Bangkok zwar den Antrag entgegen und prüft die formalen Voraussetzungen, die eigentliche Entscheidung liegt jedoch bei der zuständigen Ausländerbehörde am künftigen Wohnort in Deutschland (bzw. in Österreich oder der Schweiz, wenn wir vom DACH-Raum sprechen). Die Botschaft kann das Visum erst dann erteilen, wenn die ABH zugestimmt hat.
Was die Statistik angeht: Offizielle Daten, etwa vom Auswärtigen Amt oder dem BAMF, differenzieren häufig nach Visumskategorie – also z. B. wie viele Visa im Bereich Familiennachzug oder Erwerbstätigkeit erteilt wurden. Allerdings wird dabei nicht immer klar ausgewiesen, ob die Ablehnung oder Erteilung im Einzelfall durch die Botschaft oder die ABH beeinflusst wurde. Insofern ist es möglich, dass unterschiedliche Entscheidungsinstanzen in aggregierten Zahlen zusammengefasst werden, was die Interpretation erschwert.
Dein Hinweis ist - wie ich das selbst auch versucht habe zu beschreiben - daher vollkommen richtig (danke dafür, endlich einer der mal wirklich mitdenkt):
Wer nur auf die Gesamtquote schaut, ohne zwischen Visaarten und Zuständigkeiten zu unterscheiden, greift zu kurz. Und ja, wenn man eine sehr spezifische Teilgruppe wie „Pattaya-Forum-Nutzer plus 20-jährige Teerak“ betrachtet, kann man natürlich keine allgemeinen Quoten mehr anwenden – da spielen individuelle Faktoren und behördliche Einschätzungen eine deutlich größere Rolle.
Welche ich da vermute, behalte ich gerne für mich.