3. Ausstellung der E-Tickets
• Die Ausstellung der E-Tickets und die Buchungsbestätigung sind starke Indizien für einen verbindlichen Vertrag (§ 311a BGB). Nach AG Köln, Az. 142 C 299/18 erschwert die Ticket-Ausstellung die Anfechtung, da sie eine bewusste Annahme des Angebots durch die Fluggesellschaft suggeriert. Ein normaler Verbraucher darf darauf vertrauen, dass der Preis korrekt ist, wenn Tickets ausgestellt werden.
• Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht die Erkennbarkeit des Fehlers bejaht, da die Fluggesellschaft aktiv den Vertrag bestätigt hat.
Tickets werden heutzutage nach Onlinezahlung automatisch ausgestellt, da ist kein manueller Schritt mehr notwendig, der eine bearbeitenden Person auffallen könnte. Manche E-Tickets kommen innerhalb von weniger als 1 Stunde, abhängig von Anbietern. Aber selbst wenn es länger dauert, ist das kein Beweis für eine interne Prüfung oder Kontrolle.
Nach LG Frankfurt, Az. 2-06 O 183/16 wurde eine Differenz von 29 % (634 € bei 2.188 €) nicht als offensichtlich erkennbar angesehen.
Das Urteil gibt es nicht, unklar, worauf es sich bezieht.
Selbst die Differenz von 46 % zu 580 € ist grenzwertig. Nach OLG Frankfurt, Az. 6 U 276/21 wurde eine Differenz von 50 % nicht als offensichtlich gewertet, da sie im Rahmen von Sonderangeboten plausibel war. Eine Differenz von 46 % ist daher nicht zwingend ein „offenbar unangemessener Preis“.
Das Urteil ist vollkommen unzutreffend weil hier ein Verband im Rahmen des unlauteren Wettbewerbs gegen das bewußte Bewerben von Preisen geklagt hat, die nicht gewährt wurden. Dabei geht es nur darum, dass man künftig keine falschen Preise mehr im Internet verbreitet. Das Urteil sagt nichts darüber aus, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, der nicht anfechtbar wäre.
Irreführung durch irrtümlich überhöhte Preisforderung
openjur.de
Extreme Differenzen (z. B. 90 %, wie in OLG München, Az. 19 W 2631/02) liegen hier nicht vor (z. B. kein Preis von 10 € für einen Langstreckenflug).
Ich habe hier Tickets gesehen mit 0 € Flugpreis und 281 € Steuern oder so. 0 € ist schon eine extreme Differenz zu sonst 200-250 €.
Ansonsten klag halt gegen Oman Air. Musst du aber erstmal den korrekten Passivlegitimierten ermitteln. Wenn es Oman Air zu Hause ist (also im Oman) dann viel Glück, ich befürchte nur, du schmeisst dem guten Geld noch schlechtes hinterher.
