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Joe
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Wer hat Oman Air Erfahrungen?

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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Ich bin jetzt doch überrascht über so eine lange Antwort. Daher beziehe ich dazu Stellung:
1. Ich habe geschrieben, dass ich einen Preisvergleich gemacht habe und dabei festgestellt habe, dass der Preis unplausibel ist. Wenn "Oma Schmitz" nicht vergleicht, kann sie dass nicht festellen. Sie muss aber auch keine "Plausibilitätsprüfung" machen.
2. Ich hab den Oman-Preis explizit mit dem nächstbesten Preis verglichen und nicht mit einem mittleren Preis. Deratig große Preisunterschiede rufen bei mir eine große Skepsis hervor und ich bin daher nicht überrascht, dass sich Oman auf die "Error fares" Klausel bezieht.
3. Dass es bei den Vertragsbedingungen eine unvorteilhafte Situation zwischen Airlines und Kunden gibt, habe ich weder bestritten noch war es Teil meines Beitrags.
PS: Mit der Entscheidung der EU vor Kurzem bezüglich Entschädigung bei Verspätung, wird es sogar noch ungünstiger.

Ich wünsche allen noch ein angenehmes Wochenende.
Der 50€ ist zwar eine nette Geste,aber bringt nicht wirklich viel bzw nichts wenn man die aktuellen Preise sieht und mit anderen Airlines vergleicht.
 
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tom089

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3. Ausstellung der E-Tickets
• Die Ausstellung der E-Tickets und die Buchungsbestätigung sind starke Indizien für einen verbindlichen Vertrag (§ 311a BGB). Nach AG Köln, Az. 142 C 299/18 erschwert die Ticket-Ausstellung die Anfechtung, da sie eine bewusste Annahme des Angebots durch die Fluggesellschaft suggeriert. Ein normaler Verbraucher darf darauf vertrauen, dass der Preis korrekt ist, wenn Tickets ausgestellt werden.
• Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht die Erkennbarkeit des Fehlers bejaht, da die Fluggesellschaft aktiv den Vertrag bestätigt hat.

Tickets werden heutzutage nach Onlinezahlung automatisch ausgestellt, da ist kein manueller Schritt mehr notwendig, der eine bearbeitenden Person auffallen könnte. Manche E-Tickets kommen innerhalb von weniger als 1 Stunde, abhängig von Anbietern. Aber selbst wenn es länger dauert, ist das kein Beweis für eine interne Prüfung oder Kontrolle.

Nach LG Frankfurt, Az. 2-06 O 183/16 wurde eine Differenz von 29 % (634 € bei 2.188 €) nicht als offensichtlich erkennbar angesehen.

Das Urteil gibt es nicht, unklar, worauf es sich bezieht.

Selbst die Differenz von 46 % zu 580 € ist grenzwertig. Nach OLG Frankfurt, Az. 6 U 276/21 wurde eine Differenz von 50 % nicht als offensichtlich gewertet, da sie im Rahmen von Sonderangeboten plausibel war. Eine Differenz von 46 % ist daher nicht zwingend ein „offenbar unangemessener Preis“.

Das Urteil ist vollkommen unzutreffend weil hier ein Verband im Rahmen des unlauteren Wettbewerbs gegen das bewußte Bewerben von Preisen geklagt hat, die nicht gewährt wurden. Dabei geht es nur darum, dass man künftig keine falschen Preise mehr im Internet verbreitet. Das Urteil sagt nichts darüber aus, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, der nicht anfechtbar wäre.

Extreme Differenzen (z. B. 90 %, wie in OLG München, Az. 19 W 2631/02) liegen hier nicht vor (z. B. kein Preis von 10 € für einen Langstreckenflug).

Ich habe hier Tickets gesehen mit 0 € Flugpreis und 281 € Steuern oder so. 0 € ist schon eine extreme Differenz zu sonst 200-250 €.


Ansonsten klag halt gegen Oman Air. Musst du aber erstmal den korrekten Passivlegitimierten ermitteln. Wenn es Oman Air zu Hause ist (also im Oman) dann viel Glück, ich befürchte nur, du schmeisst dem guten Geld noch schlechtes hinterher. :rolleyes1:
 

hombre49

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Ansonsten klag halt gegen Oman Air.

Hatte ich doch geschrieben: Ob man am Ende klagt, steht auf einem anderen Blatt. Besonders bei dem in Rede stehenden Streitwert. Aber es widerstrebt mir, solche Aktionen widerspruchslos und gottgegeben hinzunehmen. Aufwand für eine Widerspruchsmail ist gering, Chance auf eine Kulanzregelung über den 50€ Gutschein grundsätzlich aber vorhanden.
 

tom089

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Aber es widerstrebt mir, solche Aktionen widerspruchslos und gottgegeben hinzunehmen.

Naja du tust jetzt aber so, als hätte Oman Air das absichtlich gemacht, nur um dich zu ärgern. In dem Thread hier haben sich ab Mittwoch alle gegenseitig befeuert und jeder wollte irgendwie einen Vorteil daraus ziehen und unbedingt mit dabei sein und schnell was buchen, bevor die was merken. Obwohl für fast jeden klar war, dass es ein Deal zu Lasten von Oman Air war. Kann man hier doch die letzten 8-10 Seiten zurück alles nachlesen. Und ganz bestimmt nicht nur in diesem Forum. Das ist so wie wenn an der Tankstelle die Zapfsäule kaputt ist und frei tanken erlaubt und sich das in Windeseile rumspricht. Ist das Verhalten korrekt, noch schnell zu tanken bevor die Zapfsäule repariert werden kann ?

Also für mich irgendwie verkehrte Welt und hier wird eher Opfer und Täter verwechselt. Die Leute wollten persönliche Vorteile aus der Situation ziehen und es hat halt nicht geklappt bzw. ist schnell aufgeflogen. Schließt Frieden mit der Welt. :schere
 

Hammer67

Reisesüchtig
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du tust jetzt aber so, als hätte Oman Air das absichtlich gemacht
Spielt im Geschäftsleben keine Rolle.

Ich würde auch nicht gleich auf das erste Friedens-Angebot eingehen und Wiederspruch einlegen. Ob man dann tatsächlich klagt ist etwas anderes, aber das erste Angebot ist i.d.r nie das beste und auf 50 EU kann man letztlich auch Scheißen...
 

tom089

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Ob man dann tatsächlich klagt ist etwas anderes, aber das erste Angebot ist i.d.r nie das beste und auf 50 EU kann man letztlich auch Scheißen...

Da wird kein anderes Angebot kommen, ganz egal ob du widersprichst oder nicht.
Es ist ziemlich offensichtlich, dass die den Vertragsschluss anfechten und die 50 € sind auch keine Kompensation sondern eine reine Kulanzleistung.
That's it. Klare Ansage auch im Geschäftsleben.

Wir erklären hiermit den am 04 Juni 2025 abgeschlossenen Beförderungsvertrag für nichtig und treten vorsorglich zusätzlich vom Vertrag zurück. Wir werden daher Ihre Buchung mit der Referenznummer XXXX stornieren und Ihnen den Ticketpreis erstatten.
 
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Mr.Devil

Erbsenzähler und hasst Sprachcomputer
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Spielt im Geschäftsleben keine Rolle.

Ich würde auch nicht gleich auf das erste Friedens-Angebot eingehen und Wiederspruch einlegen. Ob man dann tatsächlich klagt ist etwas anderes, aber das erste Angebot ist i.d.r nie das beste und auf 50 EU kann man letztlich auch Scheißen...
Soll Oman Air dir noch ne Kiste Bier spendieren.
Seid froh das die euch den Fuffi Gutschein geben .
Wie halten es eigentlich die anderen Airlines so mit Error Fares?
 
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orgynizer

Programa Completa Fan
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Der 50€ ist zwar eine nette Geste,aber bringt nicht wirklich viel bzw nichts wenn man die aktuellen Preise sieht und mit anderen Airlines vergleicht.
Direkt auf der Oman Air Homepage finde ich z.B. für März 2026 jede Menge Flüge ab Frankfurt nach Bangkok für 550€ hin und zurück. Zieht man davon noch die 50€ des Gutscheins ab, ist man bei etwa 500€.

Soooo wahnsinnig teuer finde ich das nicht.
 

Hammer67

Reisesüchtig
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Soll Oman Air dir noch ne Kiste Bier spendieren.
Mir? Ich habe das nicht gebucht. Um mich geht es nicht.

Aber. .wer Fehler macht zahlt im Business und wer auf der Gegenseite nicht mitnimmt was irgend geht ist selber schuld.
Umgekehrt wird es von den Airlines auch nichts verschenkt...
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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Direkt auf der Oman Air Homepage finde ich z.B. für März 2026 jede Menge Flüge ab Frankfurt nach Bangkok für 550€ hin und zurück. Zieht man davon noch die 50€ des Gutscheins ab, ist man bei etwa 500€.

Soooo wahnsinnig teuer finde ich das nicht.
Das ist richtig...da kann man nicht meckern,aber Reisedauer beachten...wenn das passt,sehr guter Preis,auch realistisch... für Dez/Jan wird's wohl mau ausschauen...?
Bin vor Jahren Oman geflogen,Preis war ok,nur die Rückflugzeit nach MUC 9.00 Uhr tue ich mir nicht mehr an.
 

Mr.Devil

Erbsenzähler und hasst Sprachcomputer
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Gegen was würdest du denn jetzt genau Widerspruch einlegen , dagegen das Oman Air nach seiner AGB gehandelt hat die der Kunde vorher zugestimmt hat oder weil Oman nicht nur den Kaufpreis zuzüglich 50 Euro Gutschein gibt .Was soll Oman Air denn jetzt deiner Meinung nach machen ?
 

Hammer67

Reisesüchtig
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Gegen was würdest du denn jetzt genau Widerspruch einlegen ,
Es ist ein Vertrag zustande gekommen der nicht eingehalten wird.
Was soll Oman Air denn jetzt deiner Meinung nach machen ?
Ein Entgegenkommen auf eine andere Buchung raushauen aber nicht in Höhe von 50 Euro.

Selbiges wurde mir übrigens bei einer vergleichbaren Situation schon angeboten, allerdings ist das schon einige Jahre her...
 
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Mr.Devil

Erbsenzähler und hasst Sprachcomputer
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Ich bin vielmehr gespannt ob ich am Mittwoch alle beiden Legs online einchecken kann oder ob es wieder Theater gibt in BKk 😉
 

Mr.Devil

Erbsenzähler und hasst Sprachcomputer
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15 März 2012
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Es ist ein Vertrag zustande gekommen der nicht eingehalten wird.

Ein Entgegenkommen auf eine andere Buchung raushauen aber nicht in Höhe von 50 Euro.

Selbiges wurde mir übrigens bei einer vergleichbaren Situation schon angeboten, allerdings ist das schon einige Jahre her...
Und hast du dir die AGBs von Oman Air mal durch gelesen was Error Fares angeht ? Der man ganz nebenbei auch zustimmen muss.😉
 

Hammer67

Reisesüchtig
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1 Juli 2015
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Und hast du dir die AGBs von Oman Air mal durch gelesen
Nicht alle AGB"s halten vor Gericht stand, allerdings kam die Stornierung hier so zügig das ich auch glaube das da rechtlich in letzter Konsequenz wenig zu machen ist.

Wiederspruch einlegen würde ich trotzdem 🙂
 

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