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Wer hat Oman Air Erfahrungen?

Riva

Freier Hedonist
   Autor
7 Januar 2013
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Ich finde das Verhalten von Oman Air schon krass. Es wurde ja kein Business Class Ticket für 27€ angeboten, sondern der Preis lag ja schon in einem günstigen aber durchaus plausiblen Bereich, wenn man das mal mit früheren Umsteige-Flugpreisen oder auch jüngeren Preisen von Saudia vergleicht. Als Airline kannst du nicht eine so hohe Flugpreiskompetenz von der Kundschaft vorraussetzen. Und Flugpreise unterhalb von Fantasiegebühren und Steuern gibt es auch immer mal wieder.

Vielleicht bekommt man ja noch heraus, welcher Praktikant die etwas zu günstigen Flugpreise verbockt hat. Öffentliche Steinigung oder Hand ab. ;-)
 

Graf66

Schreibwütig
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6 November 2023
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@Riva lies Dir mal den Artikel durch, den ich in #810 verlinkt hatte. Da hatte WY schon einmal Tickets verkauft, die durchaus ein gutes Sonderangebot hätten sein können...
 
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Jekeee

Klarer Blick
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22 Oktober 2008
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Rhein-Main
Ich hatte vor 10 Jahren mal so ne Error-Fare bei einem Flug für
meine damalige Frau "durchgeboxt"
War bei Neckermann und die Rechtssprechung
Sagte seinerzeit quasi : Buchungsbestätigung gleich
rechtsgültig und Error kann nur geltend gemacht werden, wenns komplett offensichtlich ein falscher Preis ist.
War eine Pauschalreise, für ich meine 10 Tage Jomtien
Inkl Flug für 249 Euro sowas . Erst wollten sie natürlich nicht. Habe argumentiert, dass ich es als
Superpromotion betrachtete+ Buchungsbestätigung( das war der Knackpunkt)...ging ne Woche
Mit der neckermann-Zentrale hin und her: schlussendlich haben sie es dann auf zähneknirchenf "kulanz" bezahlt. Mussten selbst ein Ticket für
Teures Geld buchen,
Weil man da auf andere
budgets zurückgriff...
 
Zuletzt bearbeitet:

Lolipop81

Forensponsor
   Sponsor 2025
26 Oktober 2013
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Ich finde das Verhalten von Oman Air schon krass. Es wurde ja kein Business Class Ticket für 27€ angeboten, sondern der Preis lag ja schon in einem günstigen aber durchaus plausiblen Bereich, wenn man das mal mit früheren Umsteige-Flugpreisen oder auch jüngeren Preisen von Saudia vergleicht. Als Airline kannst du nicht eine so hohe Flugpreiskompetenz von der Kundschaft vorraussetzen. Und Flugpreise unterhalb von Fantasiegebühren und Steuern gibt es auch immer mal wieder.

Vielleicht bekommt man ja noch heraus, welcher Praktikant die etwas zu günstigen Flugpreise verbockt hat. Öffentliche Steinigung oder Hand ab. ;-)
Ich hab die Information auch zeitnah hier gelesen und anschließend Preise verglichen. Der Oman-Preis war nur halb so hoch, wie das zweit-beste Nicht-Oman-Angebot. Als plausibel würde ich das nicht mehr bezeichnen. Die Preise waren auch deutlich niedriger als bisherige "Schnäppchen" - ein für mich interessantes Angebot lag bei ca. 320€ MUC-BKK-MUC inkl. Gepäck.
PS: Natürlich verstehe ich jeden, der jetzt frustriert ist. Ich war auch kurz davor spontan zu buchen.
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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Ich hab die Information auch zeitnah hier gelesen und anschließend Preise verglichen. Der Oman-Preis war nur halb so hoch, wie das zweit-beste Nicht-Oman-Angebot. Als plausibel würde ich das nicht mehr bezeichnen. Die Preise waren auch deutlich niedriger als bisherige "Schnäppchen" - ein für mich interessantes Angebot lag bei ca. 320€ MUC-BKK-MUC inkl. Gepäck.
PS: Natürlich verstehe ich jeden, der jetzt frustriert ist. Ich war auch kurz davor spontan zu buchen.
Sehe ich auch so... für MUC aber habe ich nichts gefunden...das ganze erinnert mich an diese Versprechen von einigen Finanzdienstleister,das man 15% Zinsen erhält....also jenseits von jeglicher Realität.
 

Riva

Freier Hedonist
   Autor
7 Januar 2013
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Ich hab die Information auch zeitnah hier gelesen und anschließend Preise verglichen. Der Oman-Preis war nur halb so hoch, wie das zweit-beste Nicht-Oman-Angebot. Als plausibel würde ich das nicht mehr bezeichnen. Die Preise waren auch deutlich niedriger als bisherige "Schnäppchen" - ein für mich interessantes Angebot lag bei ca. 320€ MUC-BKK-MUC inkl. Gepäck.
PS: Natürlich verstehe ich jeden, der jetzt frustriert ist. Ich war auch kurz davor spontan zu buchen.
Aber man kann halt nicht immer davon ausgehen, dass Oma Schmitz oder Kevin Döddelkopp auch einen großen Preisvergleich startet. Dass es hier im Forum diese sehr hohe Kompetenz im Bewerten von Flugpreisen gibt, steht ja außer Frage. Ich erinner mich an einen Lufthansa Eco Flug nach BKK für 440€, während der Durchschnitt für Direktflüge eher bei 750€ lag. Das war damals keine Errorfare. Ab wo will man denn die Grenze ziehen, bei der es angeblich "logisch" wäre?

Den Airlines gestattet man ja eh schon Vertragsbedingungen die es kaum in einer anderen Branche gibt. Man muss man bei Abschluss den gesamten Kaufpreis bezahlen und ist als Käufer in der Bringschuld, dann bei Nichterfüllung das Geld irgendwie wieder zurückzuholen. In der EU klappt das meist noch, aber außerhalb ist das oft sehr viel schwieriger. Wenn jetzt Airlines noch damit anfangen zu billig verkaufte Tickets zu stornieren "April April", dann räumt man ihnen eine noch stärkere Position gegenüber den Verbrauchern ein. Von daher finde ich, sollte man grundsätzlich die Rückabwicklung von Errorfares auch kritsich hinterfragen. Als Kunde kann ich auch nicht sagen, sorry ich habe mich verklickt bei der Buchung. Das war ein Error-Booking.
 

hombre49

Aktiver Member
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31 Dezember 2023
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Von daher finde ich, sollte man grundsätzlich die Rückabwicklung von Errorfares auch kritsich hinterfragen.

Absolut und sie vielleicht auch nicht einfach widerspruchsfrei hinnehmen, sondern eine Kulanzregelung einfordern. Ob man am Ende dann klagt, steht auf einem anderen Blatt.
Grok meint übrigens:

1. Preisdifferenz
• Gebuchter Preis: 313 € für FRA-BKK-FRA.
• Günstigster Vergleichspreis: 580 € (andere Anbieter).
• Frühere Angebote: Ab 400 €.
• Berechnung der Differenz:
• Im Vergleich zu 580 € beträgt die Differenz 267 €, also ca. 46 % unter dem günstigsten Marktpreis.
• Im Vergleich zu früheren Angeboten (400 €) beträgt die Differenz 87 €, also ca. 22 % unter dem niedrigsten bekannten Angebotspreis.
• Rechtliche Bewertung:
• Nach LG Frankfurt, Az. 2-06 O 183/16 wurde eine Differenz von 29 % (634 € bei 2.188 €) nicht als offensichtlich erkennbar angesehen. Die Differenz von 22 % zu früheren Angeboten (400 €) liegt klar darunter und ist für einen normalen Verbraucher nicht als Fehler erkennbar.
• Selbst die Differenz von 46 % zu 580 € ist grenzwertig. Nach OLG Frankfurt, Az. 6 U 276/21 wurde eine Differenz von 50 % nicht als offensichtlich gewertet, da sie im Rahmen von Sonderangeboten plausibel war. Eine Differenz von 46 % ist daher nicht zwingend ein „offenbar unangemessener Preis“.
• Extreme Differenzen (z. B. 90 %, wie in OLG München, Az. 19 W 2631/02) liegen hier nicht vor (z. B. kein Preis von 10 € für einen Langstreckenflug).
2. Kontext der Buchung (Flashsale)
• Die Buchung erfolgte im Rahmen eines dreitägigen Flashsales, bei dem günstigere Preise zu erwarten waren. Dies ist ein entscheidender Faktor, da normale Verbraucher bei solchen Aktionen mit erheblichen Rabatten rechnen dürfen (vgl. LG Frankfurt, Az. 2-06 O 183/16, wo Sonderangebote die Erwartung eines niedrigen Preises rechtfertigen).
• Ein Preis von 313 € im Vergleich zu früheren Angeboten von 400 € (22 % Rabatt) erscheint im Rahmen eines Flashsales plausibel und nicht „unrealistisch niedrig“. Selbst im Vergleich zu 580 € (46 % Rabatt) könnte ein normaler Verbraucher dies als Sonderangebot werten, insbesondere ohne detaillierte Marktkenntnisse.
3. Ausstellung der E-Tickets
• Die Ausstellung der E-Tickets und die Buchungsbestätigung sind starke Indizien für einen verbindlichen Vertrag (§ 311a BGB). Nach AG Köln, Az. 142 C 299/18 erschwert die Ticket-Ausstellung die Anfechtung, da sie eine bewusste Annahme des Angebots durch die Fluggesellschaft suggeriert. Ein normaler Verbraucher darf darauf vertrauen, dass der Preis korrekt ist, wenn Tickets ausgestellt werden.
• Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht die Erkennbarkeit des Fehlers bejaht, da die Fluggesellschaft aktiv den Vertrag bestätigt hat.
4. Anforderungen an den normalen Verbraucher
• Ein normaler Verbraucher (kein Vielflieger) muss keine detaillierten Kenntnisse über Flugpreise haben (vgl. LG Essen, Az. 16 O 416/02). Er muss den Preis lediglich mit „allgemein zugänglichen Marktpreisen“ vergleichen können.
• Da frühere Angebote für FRA-BKK-FRA bei 400 € lagen und der gebuchte Preis von 313 € nur 22 % darunter liegt, ist der Preis im Rahmen von Sonderangeboten plausibel. Selbst die Differenz von 46 % zu 580 € ist nicht „offensichtlich absurd“ (z. B. kein Preis wie 10 € für einen Langstreckenflug).
• Der Flashsale-Kontext verstärkt die Erwartung eines günstigen Preises, sodass ein normaler Verbraucher keinen Fehler vermuten musste.
 

tobsel

Ständig unterhopft
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3 Januar 2010
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im kalten Deutschland :-(
soeben kam auch mein Storno inkl. 50 Euro Gutscheincode



Tariffehler in Ihrer Flugbuchung – Stornierung Ihrer Buchung – xxxxx

Sehr geehrter Herr XXX,

Leider ist uns ein Fehler unterlaufen: Bei der Tarifveröffentlichung für die Strecke [Frankfurt–Bangkok] wurde versehentlich ein falscher Preis veröffentlicht. Obwohl wir diesen Fehler umgehend erkannt und korrigiert haben, betrifft er leider auch Ihre kürzlich getätigte Buchung.

Wir erklären hiermit den am 04 Juni 2025 abgeschlossenen Beförderungsvertrag für nichtig und treten vorsorglich zusätzlich vom Vertrag zurück. Wir werden daher Ihre Buchung mit der Referenznummer XXXX stornieren und Ihnen den Ticketpreis erstatten.

Wir entschuldigen uns aufrichtig für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch bei Ihren Reiseplänen entstanden sind. Als Geste der Kulanz möchten wir Ihnen einen Reisegutschein in Höhe von 50 € anbieten, den Sie auf unserer Website oder App für zukünftige Reisen einlösen können (gültig bis 8. Juni 2026).

Im Rahmen des Engagements von Oman Air zur Verbesserung unserer Serviceleistungen möchten wir noch einmal betonen, dass der Fehler korrigiert wurde, um in Zukunft reibungslose Buchungen zu gewährleisten. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, und wir sind weiterhin bestrebt, Ihnen einen außergewöhnlichen Service zu bieten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie in Zukunft wieder an Bord von Oman Air begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Kelpesh Patel

Oman Air

Voucher code

XXXX
 

Lolipop81

Forensponsor
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26 Oktober 2013
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Aber man kann halt nicht immer davon ausgehen, dass Oma Schmitz oder Kevin Döddelkopp auch einen großen Preisvergleich startet. Dass es hier im Forum diese sehr hohe Kompetenz im Bewerten von Flugpreisen gibt, steht ja außer Frage. Ich erinner mich an einen Lufthansa Eco Flug nach BKK für 440€, während der Durchschnitt für Direktflüge eher bei 750€ lag. Das war damals keine Errorfare. Ab wo will man denn die Grenze ziehen, bei der es angeblich "logisch" wäre?

Den Airlines gestattet man ja eh schon Vertragsbedingungen die es kaum in einer anderen Branche gibt. Man muss man bei Abschluss den gesamten Kaufpreis bezahlen und ist als Käufer in der Bringschuld, dann bei Nichterfüllung das Geld irgendwie wieder zurückzuholen. In der EU klappt das meist noch, aber außerhalb ist das oft sehr viel schwieriger. Wenn jetzt Airlines noch damit anfangen zu billig verkaufte Tickets zu stornieren "April April", dann räumt man ihnen eine noch stärkere Position gegenüber den Verbrauchern ein. Von daher finde ich, sollte man grundsätzlich die Rückabwicklung von Errorfares auch kritsich hinterfragen. Als Kunde kann ich auch nicht sagen, sorry ich habe mich verklickt bei der Buchung. Das war ein Error-Booking.
Ich bin jetzt doch überrascht über so eine lange Antwort. Daher beziehe ich dazu Stellung:
1. Ich habe geschrieben, dass ich einen Preisvergleich gemacht habe und dabei festgestellt habe, dass der Preis unplausibel ist. Wenn "Oma Schmitz" nicht vergleicht, kann sie dass nicht festellen. Sie muss aber auch keine "Plausibilitätsprüfung" machen.
2. Ich hab den Oman-Preis explizit mit dem nächstbesten Preis verglichen und nicht mit einem mittleren Preis. Deratig große Preisunterschiede rufen bei mir eine große Skepsis hervor und ich bin daher nicht überrascht, dass sich Oman auf die "Error fares" Klausel bezieht.
3. Dass es bei den Vertragsbedingungen eine unvorteilhafte Situation zwischen Airlines und Kunden gibt, habe ich weder bestritten noch war es Teil meines Beitrags.
PS: Mit der Entscheidung der EU vor Kurzem bezüglich Entschädigung bei Verspätung, wird es sogar noch ungünstiger.

Ich wünsche allen noch ein angenehmes Wochenende.
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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Ich bin jetzt doch überrascht über so eine lange Antwort. Daher beziehe ich dazu Stellung:
1. Ich habe geschrieben, dass ich einen Preisvergleich gemacht habe und dabei festgestellt habe, dass der Preis unplausibel ist. Wenn "Oma Schmitz" nicht vergleicht, kann sie dass nicht festellen. Sie muss aber auch keine "Plausibilitätsprüfung" machen.
2. Ich hab den Oman-Preis explizit mit dem nächstbesten Preis verglichen und nicht mit einem mittleren Preis. Deratig große Preisunterschiede rufen bei mir eine große Skepsis hervor und ich bin daher nicht überrascht, dass sich Oman auf die "Error fares" Klausel bezieht.
3. Dass es bei den Vertragsbedingungen eine unvorteilhafte Situation zwischen Airlines und Kunden gibt, habe ich weder bestritten noch war es Teil meines Beitrags.
PS: Mit der Entscheidung der EU vor Kurzem bezüglich Entschädigung bei Verspätung, wird es sogar noch ungünstiger.

Ich wünsche allen noch ein angenehmes Wochenende.
Der 50€ ist zwar eine nette Geste,aber bringt nicht wirklich viel bzw nichts wenn man die aktuellen Preise sieht und mit anderen Airlines vergleicht.
 
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tom089

EscortLover
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3. Ausstellung der E-Tickets
• Die Ausstellung der E-Tickets und die Buchungsbestätigung sind starke Indizien für einen verbindlichen Vertrag (§ 311a BGB). Nach AG Köln, Az. 142 C 299/18 erschwert die Ticket-Ausstellung die Anfechtung, da sie eine bewusste Annahme des Angebots durch die Fluggesellschaft suggeriert. Ein normaler Verbraucher darf darauf vertrauen, dass der Preis korrekt ist, wenn Tickets ausgestellt werden.
• Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht die Erkennbarkeit des Fehlers bejaht, da die Fluggesellschaft aktiv den Vertrag bestätigt hat.

Tickets werden heutzutage nach Onlinezahlung automatisch ausgestellt, da ist kein manueller Schritt mehr notwendig, der eine bearbeitenden Person auffallen könnte. Manche E-Tickets kommen innerhalb von weniger als 1 Stunde, abhängig von Anbietern. Aber selbst wenn es länger dauert, ist das kein Beweis für eine interne Prüfung oder Kontrolle.

Nach LG Frankfurt, Az. 2-06 O 183/16 wurde eine Differenz von 29 % (634 € bei 2.188 €) nicht als offensichtlich erkennbar angesehen.

Das Urteil gibt es nicht, unklar, worauf es sich bezieht.

Selbst die Differenz von 46 % zu 580 € ist grenzwertig. Nach OLG Frankfurt, Az. 6 U 276/21 wurde eine Differenz von 50 % nicht als offensichtlich gewertet, da sie im Rahmen von Sonderangeboten plausibel war. Eine Differenz von 46 % ist daher nicht zwingend ein „offenbar unangemessener Preis“.

Das Urteil ist vollkommen unzutreffend weil hier ein Verband im Rahmen des unlauteren Wettbewerbs gegen das bewußte Bewerben von Preisen geklagt hat, die nicht gewährt wurden. Dabei geht es nur darum, dass man künftig keine falschen Preise mehr im Internet verbreitet. Das Urteil sagt nichts darüber aus, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, der nicht anfechtbar wäre.

Extreme Differenzen (z. B. 90 %, wie in OLG München, Az. 19 W 2631/02) liegen hier nicht vor (z. B. kein Preis von 10 € für einen Langstreckenflug).

Ich habe hier Tickets gesehen mit 0 € Flugpreis und 281 € Steuern oder so. 0 € ist schon eine extreme Differenz zu sonst 200-250 €.


Ansonsten klag halt gegen Oman Air. Musst du aber erstmal den korrekten Passivlegitimierten ermitteln. Wenn es Oman Air zu Hause ist (also im Oman) dann viel Glück, ich befürchte nur, du schmeisst dem guten Geld noch schlechtes hinterher. :rolleyes1:
 

hombre49

Aktiver Member
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Ansonsten klag halt gegen Oman Air.

Hatte ich doch geschrieben: Ob man am Ende klagt, steht auf einem anderen Blatt. Besonders bei dem in Rede stehenden Streitwert. Aber es widerstrebt mir, solche Aktionen widerspruchslos und gottgegeben hinzunehmen. Aufwand für eine Widerspruchsmail ist gering, Chance auf eine Kulanzregelung über den 50€ Gutschein grundsätzlich aber vorhanden.
 

tom089

EscortLover
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Aber es widerstrebt mir, solche Aktionen widerspruchslos und gottgegeben hinzunehmen.

Naja du tust jetzt aber so, als hätte Oman Air das absichtlich gemacht, nur um dich zu ärgern. In dem Thread hier haben sich ab Mittwoch alle gegenseitig befeuert und jeder wollte irgendwie einen Vorteil daraus ziehen und unbedingt mit dabei sein und schnell was buchen, bevor die was merken. Obwohl für fast jeden klar war, dass es ein Deal zu Lasten von Oman Air war. Kann man hier doch die letzten 8-10 Seiten zurück alles nachlesen. Und ganz bestimmt nicht nur in diesem Forum. Das ist so wie wenn an der Tankstelle die Zapfsäule kaputt ist und frei tanken erlaubt und sich das in Windeseile rumspricht. Ist das Verhalten korrekt, noch schnell zu tanken bevor die Zapfsäule repariert werden kann ?

Also für mich irgendwie verkehrte Welt und hier wird eher Opfer und Täter verwechselt. Die Leute wollten persönliche Vorteile aus der Situation ziehen und es hat halt nicht geklappt bzw. ist schnell aufgeflogen. Schließt Frieden mit der Welt. :schere
 

Hammer67

Reisesüchtig
   Autor
1 Juli 2015
4.032
30.579
4.115
du tust jetzt aber so, als hätte Oman Air das absichtlich gemacht
Spielt im Geschäftsleben keine Rolle.

Ich würde auch nicht gleich auf das erste Friedens-Angebot eingehen und Wiederspruch einlegen. Ob man dann tatsächlich klagt ist etwas anderes, aber das erste Angebot ist i.d.r nie das beste und auf 50 EU kann man letztlich auch Scheißen...
 

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