Hmmm... auch keine Kartendaten "verloren"... Wie meinst das und was heisst "POS" ? Haftung für den Verzicht auf "die 2-Faktor-Autorisierung§ ? Würde Sinn machen zur expliziten Zahlungsfreigabe. Gegenfrage: Sollte dem so sein, warum ist der Betrug als "vorgemerkter Umsatz" registriert ? Das Ganze dann nur für "Profis" ?Er hat doch nicht die Karte verloren, sondern nur die Kartendaten. Karten-PIN wird ja nur am POS oder ATM abgefragt. Online kann der Händler entscheiden, ob 2. Faktor abgefragt wird. Verzichtet er aber auf die 2-Faktor-Autorisierung, haftet er selbst.
Es gibt aber auch Offline-Zahlungen, die könnten auch später eintrudeln.