@TimBangkok Nein. sehe es mal so, was tust Du wenn Du Dein Mädel am Abflugtag an den Flughafen bringt, sie noch ein checkt und durch die Security geht, dann aber den Ausgang sucht und in D verbleibt? also nicht nach Thailand oder die Philippinen zurück fliegt? Dann kommen sicherlich erhebliche Kosten auf Dich zu wenn sie irgendwo erwischt und abgeschoben wird. Und genau davor will Dich die Dt. Botschaft bewahren.
Pilo, also doch unmündiger Bürger? Wenn jemand über seinen Kopf entscheidet, ob er das Risiko trägt oder nicht. Denn die Kosten kommen in so einem Fall auf den denjenigen zu, der die Verpflichtungserklärung ausgefüllt hat. Für mich persönlich hat das nichts mit freiem Bürger zu tun, sondern mit Personal.
Eine kleine Episode, aus diesem Kasperletheater.
Als ich damals, meine Frau das erste mal nach Deutschland durch meine Schwester einladen lassen wollte, und meine Schwester ist eingetragene Maklerin mit einem erfolgreichen Büro, kam die Frage vom Mitarbeiter der Ausländerbehörde wer verdient denn mehr? Sie als Maklerin, oder ihr Mann mit der Computerfirma ? Nein dann muss ihr Mann kommen, der verdient mehr.
Pilo, man schiebt dieses als fadenscheiniges Argument vor, das dem Einladenden daraus eventuell Kosten entstehen um das bewusst abzulehnen, wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft.
Ich lege keine Wert auf einen Daueraufenthaltstitel für meine Frau für Deutschland. Denn dazu müssten wir in Deutschland gemeldet sein und auch immer wieder hin und her fliegen. Da wir aber in Thailand leben macht das wenig Sinn.
Wenn ich mit meiner Frau heute unsere Familie in Deutschland besuchen will, müssen wir ein ganz normales Besuchsvisum beantragen.
Kasperletheater Teil 2, Besuchsvisum abgelehnt.
Obwohl unsere Ehe in Bangkok geschlossen worden ist, von der deutschen Botschaft in Bangkok seinerzeit beglaubigt worden ist, seit Jahren in Deutschland eingetragen ist, wir in Deutschland gelebt haben und meine Frau mehrere Aufenthaltstitel mit genügend ein und ausreisen hatte und meine Frau in Begleitung ihres Ehemannes auf der deutschen Botschaft erscheint, soll meine Frau dann nachweisen wovon Sie die Reise finanziert!
Das bestätigt mir wieder warum ich vor Jahren schon aus diesem Personalkäfig ausgetreten bin. Hat nichts mit mit mündigem deutschen Bürger zu tun.
Der Visakodex besagt: Familienangehörigen von Unionsbürgern und von Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängiger Verwandter in aufsteigender Linie) ist es in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit freigestellt, Angaben zu ihrer beruflichen Tätigkeit, der Referenz und der Finanzierung ihres Aufenthalts zu machen.
Und bei mir als angeblich freier mündiger Bürger, mit einer noch Meldeadresse in Deutschland und dann soll meine Frau nachweisen, wovon Sie die Reise finanziert?
Das Kasperleland lässt Grüßen .
Remonstration.
Aus meiner persönlichen Erfahrung her, und auch aus den bürokratischen Steinen in der Vergangenheit, kann ich jedem der es wirklich
ernst meint mit der Frau nur raten, alle Register zu ziehen was geht. Dazu gehört auch die Remonstration, oder wenn es notwendig ist auch eine Klage vorm Verwaltungsgericht in Berlin. Aber man sollte wissen welche Munition und welche Strategie der Gegner benutzt bevor man in die Schlacht zieht.