Ich hatte vor ca. 7 Jahren die Ablehnung eines 3-Monatsvisums für meine damalige Thai-Freundin erfolglos remonstriert. Alle erforderlichen Unterlagen waren vorhanden. Grund war ausschließlich die nicht ausreichende Glaubhaftmachung einer Rückkehrwilligkeit. Sie hatte 2 Kinder, die aber im Hausbuch der ehemaligen Schwiegereltern eingetragen waren. Die Umschreibung ca. 1 Monat vor Visumsantrag wurde als Manipulationsversuch bewertet. Die Bindung zu den Kindern könne ja nicht eng sein, wenn die Mutter sie 3 Monate alleine lassen wolle. Grundstück war vorhanden, Job nicht und Vermögen nur etwas.
Man hat keine Chance, ohne Klage solche eine Interpretation/Auslegung von Fakten erfolgreich zu bekämpfen. Es sind immer ERMESSENS-ENTSCHEIDUNGEN. Und den Nachweis zu führen, dass das Ermessen FEHLERHAFT ausgeübt wurde, ist nahezu unmöglich.
Ein Jahr später wurde ein neuer Visumsantrag für 6 Wochen Aufenthalt in D für dieselbe Freundin problemlos positiv beschieden. Ob die vorherige Remonstration dafür förderlich war, weiß ich nicht. Geschadet hat sie auf jeden Fall nicht!
Deshalb würde ich eine gut und schlüssig begründete Remonstration empfehlen, wenn künftig neue Visa-Versuche beabsichtigt sind.