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Thailändischen Ehepartner beim Finanzamt absetzbar ?

uan69

Gibt sich Mühe
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30 Dezember 2012
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Ruhrmetropole
Hallo

ich bin mir noch immer nicht schlüssig, ob man die Ehefrau ( welche in Thailand lebt ) beim hiesigen Fiskus absetzen kann.

Ich hoffe jemand kennt sich aus und hilft hier weiter.

Danke im Vorraus
 
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Rüssli

Som Tam Experte!
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1 Februar 2009
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Soweit i ch weiß kannst du Geld absetzen,was du zur Unterstützung nach LOS überweist!

Allerdings muss der thai zum amt in LOS gehen und sich bescheinigen lassen,das er Arm ist und den Unterhalt braucht.

Da wird gewiss der @JT29 richtig Bescheid wissen? Ich hatte das damals bei meiner ersten Thai Frau so gemacht.

Am besten mal beim Finazamt nachfragen.
 
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JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Am besten mal beim Finazamt nachfragen.

Oder den Steuerberater, aber hier mal nicht mich :cool:. Das scheint aber möglich zu sein, ist aber wohl eine größere Sache.

Aus meinem aktuellen WISO Steuersparbuch ein kleiner Auszug zu dieser Materie:

..... Der Steuerpflichtige unterstützt seine in Frankreich lebende Ehefrau im Jahr 2020 mit einer einmaligen Zahlung von 7.000 € im Monat Mai. Die Ehefrau selbst hat keine eigenen Einkünfte und Bezüge. Alle weiteren Voraussetzungen zur Unterstützung bedürftiger Personen gelten ebenfalls als erfüllt.

ansetzbarer Betrag:

Entsprechend der Vereinfachungsregelungen gilt, dass die Unterhaltsaufwendungen an den Ehepartner stets zur Deckung des Lebensbedarfs des gesamten Kalenderjahres bestimmt sind. Die Aufwendungen für den Unterhalt (7.000 €) sind in voller Höhe abziehbar, da der Höchstbetrag von 9.408 € nicht überschritten wird.

.....

Generell ist das mit der Unterstützung halt so eine Sache. Das ist hier in DE wohl auch je nach Finanzamt und Sachbearbeiter immer etwas verschieden. Letztendlich muss das jeder für sich rechnen, ob sich der Aufwand lohnt. Papiere und Übersetzungen kosten auch Geld, die der Steuerersparnis gegenüber gestellt werden sollten.
 

Uwe_1

...
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14 Juni 2012
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Ich denke, für die Ehefrau ist es einfacher, da sie eine Einzelperson ist, also die Papiere nur einmal gemacht werden müssen, als z.b. wenn man wie ich, die Großeltern und den Sohn unterstützt.

Ich wollte das auch schonmal machen, aber habe es gelassen, da mein Steuerberater, was jetzt aber nicht richtig sein muss, gesagt hat, dass ich das, nur unter außergewöhnliche Belastungen absetzen kann.

Und da war es dann so, dass in meinem Fall, es erst ab Ca. 9000.- und irgendwas (weis ich nicht mehr genau). Es etwas gebracht hätte, also nur der Betrag der dann drüber ist.
Das war auch so 2016 wo mein Sohn und meine Mutter in Deutschland gestorben sind, für die Beerdigung von beiden.

Da hätte ich was bekommen, die Rechnungen für meinen Sohn liefen aber über seine Mutter und ich habe ihr das Geld (Anteilig) gegeben. Also habe ich dann auch nichts bekommen.
Sie konnte das dann bei ihrer Steuererklärung machen, habe ihr das auch gesagt. Habe sie jetzt aber nicht gefragt, ob sie es gemacht hat.

Aber für die Ehefrau, würde ich mal nachfragen, es kommt da auch darauf an, wie hoch deine Einkünfte sind.
 
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Alf11

Member Inaktiv
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20 Juni 2019
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Ja, absetzbar unter :" Außergewöhnliche Belastung "😷🤓😂
degressiv abschreiben läßt sie sich eventuell auch noch....
1% Regelung nicht vergessen - Fahrten -bzw. Bumsbuch führen 😂
ein Steuersparmodell - besser als jedwede Beteiligung - 🕵

Sorry, aber ich bin gerade high 🍸😜 ich kann bei diesem
Kraut einfach nicht widerstehen 🤒🤒🤕
 
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Sunpower

Die Sonne schickt Dir keine Rechnung
   Autor
26 November 2013
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Wien
...gibt's da eine Altersbeschränkung oder mindestens 2 Jahre verheiratet ? :keine Ahnung
 

dms

Gibt sich Mühe
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19 Oktober 2008
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Berlin
Kool

Muß gleich mal meiner Ex Bescheid geben evtl kann die mich ja auch noch Rückwirkend in China von der Steuer absetzen.
 

misterkevin

Gibt sich Mühe
   Autor
31 Mai 2014
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Die Überschrift ist vielleicht bisschen ungeschickt formuliert, aber ja solche Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen kann man bei der Steuererklärung gelten machen, allerdings gibt es da für jedes Land wieder separate Werte was als Obergrenze gilt und die unterstützte Person muss einen Nachweis der Bedürftigkeit bei ner Behörde (in der Regel Rathaus) unterschreiben und stempeln lassen u1.JPG u2.JPG u3.JPG u4.JPG
 

uan69

Gibt sich Mühe
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30 Dezember 2012
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Ruhrmetropole
Also liege ich garnicht so verkehrt mit meinem Gedanken, es gibt hier klärungsbedarf.

Wenn ich dann solche Aussagen von @Alf11 und @Mjerumani sehe, kommt bei mir :sick: und :fresse

Danke bis hier und ich hoffe da kommt noch was ...
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
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zu Hause
Das würd ich mal nicht so sagen. Antwort ist definitiv ja, hab meine Frau vor dem Finanzamt abgesetzt, und ja es hat momentan funktioniert. Nur leider haben die sie nicht behalten und sie ist wieder zurück gekommen. :weg

Das Finanzamt war vermutlich die falsche Adresse. Versuch es mal bei der AB (Sofern sie die Deutsche Staatsbürgerschaft noch nicht besitzt)! Mache jedoch eine Wette, auch dort kommt sie wieder zurück.
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
   Ex Member
2 November 2011
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2.265
Ich frage mal ganz doof: wieso sollte man eine thailändische Ehefrau von der Steuer absetzen können, eine deutsche aber nicht?!

Man wird gemeinsam veranlagt, das senkt schonmal die Steuerlast. Alles andere muss man nachweisen, also auch, warum man zwei Haushalte führt und diese zur Einkommenserzielung notwendig sind. Ebenso, dass die Ehefrau kein oder doch ein Einkommen hat.

Wenn man dem Finanzamt gegenüber behauptet, man würde getrennt leben und Unterhalt bezahlen und das Finanzamt das erstmal glaubt bedeutet es nicht, dass das auch richtig ist. Wenn das Finanamt merkt, dass sie belogen wurden, holen sie sich das Geld...und eine Strafe ist auch noch fällig.

Würde mir genau überlegen, ob ich das so machen würde und ob sich das Risiko lohnt.
 
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uan69

Gibt sich Mühe
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30 Dezember 2012
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Ruhrmetropole
Ich frage mal ganz doof: wieso sollte man eine thailändische Ehefrau von der Steuer absetzen können, eine deutsche aber nicht?!

Man wird gemeinsam veranlagt, das senkt schonmal die Steuerlast. Alles andere muss man nachweisen, also auch, warum man zwei Haushalte führt und diese zur Einkommenserzielung notwendig sind. Ebenso, dass die Ehefrau kein oder doch ein Einkommen hat.

Wenn man dem Finanzamt gegenüber behauptet, man würde getrennt leben und Unterhalt bezahlen und das Finanzamt das erstmal glaubt bedeutet es nicht, dass das auch richtig ist. Wenn das Finanamt merkt, dass sie belogen wurden, holen sie sich das Geld...und eine Strafe ist auch noch fällig.

Würde mir genau überlegen, ob ich das so machen würde und ob sich das Risiko lohnt.


Aha, geht ja doch ...

Mann wird ebend nicht gemeinsam veranlagt. Ich zahle immer noch Steuerklasse 1.
Bei der deutschen Frau gehts direkt auf Steuerklasse 3

Daher auch meine Frage ...
 

Alf11

Member Inaktiv
Inaktiver Member
20 Juni 2019
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@Mjerumani

ich finde deine Frage überhaupt nicht doof....selbige Frage habe ich mir nämlich auch gestellt....

Nicht ohne Grund schrieb ich meine Meinung dazu wie ich sie schrieb, auch wenn diese dem
TS nicht gefiel...aber deswegen werde ich meine Meinung dazu ganz bestimmt nicht ändern...

Das Wort " Liebhaberei" dürfte der TS noch nicht steuerlich in Betracht gezogen haben.....ist man
nämlich erst einmal beim Finanzamt vorstellig geworden ,könnte es sein das man sich den
Antragsteller etwas " genauer ansieht"

Neulich versuchte mal jemand seine kostbare, dressierte Perserkatze abzusetzen.... :o-o:

Aber soll er machen.. viel Spaß !
Im Übrigen gibt es ja so etwas wie einen Steuerberater wenn man sich unschlüssig ist..dieser sollte
die Frage doch schnell und vor allem verbindlich klären können....
 
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Lamok

hasta luego
   Autor
8 November 2009
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Im Übrigen gibt es ja so etwas wie einen Steuerberater wenn man sich unschlüssig ist..dieser sollte
die Frage doch schnell und vor allem verbindlich klären können....

Es gibt für alles jemanden!
Die Fragen hier schließen das ja auch nicht aus.

Wenn er Steuerklasse 1 eingestuft ist dann kann man die Benachteiligung schon hinterfragen. Entscheidend wird der Nutzen vs. Kosten Faktor sein, Steuerberater kosten in der Regel auch etwas.
 
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Alf11

Member Inaktiv
Inaktiver Member
20 Juni 2019
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Was ist dagegen einzuwenden einen Steuerberater in Steuerangelegenheiten zu konsultieren und
diesen selbstverständlich dafür zu bezahlen ?

Ich würde jedenfalls - trotz guter Ansätze - meine Steuerangelegenheiten nicht durch ein Thailandforum
einschätzen und bewerten lassen...
 

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