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Thailand Thai mit Schengen-Visum, kein Rückflug mehr

paradies

Newbie
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28 Juli 2012
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Servus Leute,

meine Thai-Freundin befindet sich aktuell noch in Deutschland, mit einem Schengen-Visum der Kategorie C. (Max. 90 Tage Aufenthalt)
Ihr Rückflug wäre Anfang April mit der Thai, aufgrund der aktuellen Lage, muss man aber leider davon ausgehen, dass das nix wird.
Ihre 90 Tage Aufenthalt wären wenige Tage nach dem eigentlichen Rückflug voll, gibt es irgendwas, was ich eventuell schonmal tun könnte?

Als erstes werde ich eine neue Krankenversicherung für einen weiteren Monat auf Verdacht abschließen, desweiteren habe ich die Ausländerbehörde bereits angeschrieben und um Infos gebeten, für den Fall der Fälle, aber leider noch keine Antwort erhalten.

Aktuell bräuchte sie, falls der Flug wirklich stattfindet, außerdem eine Bescheinigung vom Arzt, sowas wie ein Flugtauglichkeits Gesundheitszeugnis, ebenfalls fraglich, ob dieses wirklich 72 Stunden vor Abflug zu bekommen ist.

Wahrscheinlich kann man nur abwarten und das beste hoffen, aber vielleicht gibt es ja doch den einen oder anderen Tipp, von offizieller Stelle habe ich in dieser Hinsicht zumindest noch nix gelesen.

Schönen Gruß und bleibt Gesund
Paradies
 
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Silverstone

Kennt eine Menge Lady Boys
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23 November 2015
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Du hast m.M. alles richtig gemacht und alles mögliche getan.
Ich denke sie wird eine Duldung erhalten bis sich die Lage entspannt hat und wieder Flüge nach Thailand gehen und die Einreisebedingungen erfüllt werden können.
 
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Rüssli

Som Tam Experte!
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1 Februar 2009
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Morgen Früh beim Ausländeramt anrufen!

Das schlimmste für dich wäre,das du einen neuen Rüchflug mit einer Airline buchen musst,die noch Fliegt.
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Eigentlich alles gemacht und bitte entsprechend dokumentieren. Gerade diese Geschichte mit dem Gesundheitszeugnis, hier würde ich noch das TH Konsulat/Botschaft konsultieren.

Ich gehe mal davon aus, dass andere Airlines auch dieses Wisch benötigen, damit sie überhaupt einreisen kann - ansonsten wirst Du dann auch nachweisen müssen, dass sie momentan überhaupt nicht mehr in ihr Heimatland kommt. Erst dann, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die ABH tätig werden und ggf. eine ausnahmsweise Verlängerung des Visums machen (oder eben eine Duldung).
 

dischu39

Gibt sich Mühe
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28 September 2011
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Emsland
Hi, ich würde mich so bald wie möglich mit den Ausländeramt in Verbindung setzten.
Bitte berichte hier wie Du es geregelt hast !!
Danke.... Dietmar
 
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Pungparamee

Seit mehr als 20. Jahren dabei
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21 Mai 2009
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NRW und โกสุมพิสัย
Anfang April mit TG. Laut TG findet z. B. der Flug 922 am 2.04 von Bangkok nach Frankfurt statt. Ich denke das Thai Air über jeden Fluggast glücklich ist, der die Strecke zurück fliegt um nicht völlig leer zu fliegen.
 

bruno513

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24 Juli 2011
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Rechtsgrundlage: Visakodex – Artikel 33 Ist ein Visuminhaber, der sich bereits im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten befindet, aufgrund höherer Gewalt oder aus humanitären oder schwerwiegenden persönlichen Gründen daran gehindert, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums zu verlassen, sollte er bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem er sich befindet, eine Verlängerung des Visums beantragen, auch wenn das Visum vom Konsulat eines anderen Mitgliedstaats ausgestellt worden ist. Die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats sind in bestimmten Fällen zur Verlängerung des Visums verpflichtet.

Für die Ausländerbehörde Kanton Zürich gilt (Ich nehme an, dies ist eine Regelung, welche auch in D gilt):

3.1.1. Fälle, in denen ein Visum verlängert werden muss Die Gültigkeitsdauer und/oder Aufenthaltsdauer eines erteilten Visums werden verlängert, wenn wir der Ansicht sind, dass der Visumsinhaber das Vorliegen höherer Gewalt oder humanitärer Gründe belegt hat, aufgrund deren er daran gehindert ist, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums bzw. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen (Art. 33 Abs. 1 Visakodex).

Ein Fall von höherer Gewalt liegt beispielsweise vor, wenn kurzfristige Änderungen des Flugplans durch die Fluggesellschaft wegen der Wetterverhältnisse, eines Streiks oder Kriegshandlungen im Zielland zur Annullierung des Fluges führen.
 

hajo34

Gutmensch :-)
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26 Mai 2015
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Unverantwortlich von Dir, da die weltweite Reisewarnung schon lange voraussehbar war.
Und wer solche Warnungen nicht Ernst nimmt,
Seine Freundin ist Anfang Januar eingereist. Da war diese Entwicklung noch nicht absehbar. Okay, sie hätte früher zurück reisen können.

Ich bin im Januar auch noch guten Gewissens nach Thailand gereist.

Ende Februar hätte ich das nicht gemacht.
 

PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
Inaktiver Member
30 Juli 2015
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Ein Fall von höherer Gewalt liegt beispielsweise vor, wenn kurzfristige Änderungen des Flugplans durch die Fluggesellschaft wegen der Wetterverhältnisse, eines Streiks oder Kriegshandlungen im Zielland zur Annullierung des Fluges führen.

Ganz wichtig! Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden.
 

paradies

Newbie
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
28 Juli 2012
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Werde morgen mal versuchen in Kontakt mit allen Stellen zu treten.

Unverantwortlich von Dir,

Unverantwortlich soll das sein?
Die Situation hat sich erst in den letzten 2-3 Wochen so richtig verschärft.
Das hat auch nichts mit Schwanzgesteuert zu tun.
Ich bin halt nicht panisch wie die ganzen Hamsterer und buche sofort einen neuen Flug.

Wenn ich ehrlich bin, habe ich die Situation aber falsch eingeschätzt, da ich nicht erwartet hatte, das es diese Ausmaße annimmt.

Ganz wichtig! Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden.

Das Visum selbst ist noch bis 2021 gültig, sind halt nur die 90 Tage, die jetzt eventuell überschritten werden könnten.
 

habbla

Member Inaktiv
Inaktiver Member
24 März 2013
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Auf der Seite der Thaibotschaft habe ich gelesen, das nur NON Thai Residents dieses Gesundheitszeugnis benötigen. Ich würde mich dort nochmals schriftlich erkundigen, damit da alles OK ist falls doch ein Rückflug sein muss
 

Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
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Nein, auch Thais brauchen das. Habe eine Freundin, die ist in Holland gestrandet und weiss nicht mehr weiter.
Anhang anzeigen 1622119
Das Fit to Fly ist aber kein Coronoatestzertifikat. Was allerdings die Botschaft für das Reisedokument verlangt steht wieder auf einem anderen Blatt.
auch hier nochmal offiziell bestätigt, die App muß nicht sein, ist nur eine Option zum papierenen TM8. Danke @ursus
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
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zu Hause
Das Flugfähigkeitszeugnis kann sicherlich ein Arzt ausstelen, dies an die Botschaft mailen, die Botschaft schickt das Reiseformular per Mail, am Flughafen wird das akzeptiert. Denn die wollen ihre Staatsbürgerinnen auch schnell in ihrer Heimat (meine Vermutung). Mal auf der Thai Botschaft anfragen, ob das klappen würde.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
die App muß nicht sein,

Das ist richtig.
Ich hatte das Formular vorher ausgefüllt und ausgedruckt.
Bei der Einreise gab es eine größere Menschenmenge vor der Immigration welche alle dabei waren die App runterzuladen und auszufüllen.

Ich konnte als einziger direkt durchgehen zum Schalter.
Eine Überwachung, wie durch die App vorgesehen, findet bei mir also nicht statt.
Auch wurde ich nicht darauf hingewiesen mich einer Selbstquarantäne zu unterwerfen und täglich meinen Gesundheitszustand zu melden.
 
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