Servus, die Verlängerung gilt für alle Ausländer, die ab besagten Datum im Bundesgebiet mit gültigen Schengen-Visa waren, so steht es da ja auch. Dafür muss nichts beantrag werden, diese Verordnung ist ja gerade dafür da, damit die AusländerBehörden entlastet werden.
Du kannst mal nach Allgemeinverfügung über den Vollzug des Aufenthalts- und Asylgesetz in Verbindung mit deiner Stadt googeln, dort sollte es ebenfalls zu finden sein.
Hier zum Beispiel die Allgemeinverfügung für Berlin
Was nur seltsam ist, die Allgemeinverfügung meiner Stadt gilt nur bis 31.08 und nicht bis zum 30.09.
Was da jetzt mehr Gewichtung hat, die Allgemeinverfügung meiner Stadt oder die Verordnung des Bundesinnenministeriums, da bin ich überfragt.
Meine Herzensdame ist immer noch hier und wird es wohl auch noch länger bleiben, solange keine normale Rückkehr möglich ist und sie auf legale Weise hier bleiben kann und darf, wird sie auch bleiben. Meine Vermutung ist mittlerweile, das sie dieses Jahr nicht mehr zurück fliegen wird, aber warten wir es mal ab.