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Joe

Thailand Thai mit Schengen-Visum, kein Rückflug mehr

oschkosch

Ostwestfälischer Kampfficker!
   Autor
16 Oktober 2012
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3.215
Ostwestfalen!
Da hat dir der Anwalt aber Quatsch erzählt; E-Mails haben keine Rechtskraft! Statt einer E-Mail würde ich ein Fax schicken.


Es handelt sich um eines der bekannteren und erfolgreichen Anwälte im Bereich Verbraucherschutz rund um die Fliegerei, also wenn zB die Airline aufgrund von Flugausfällen die EU Entschädigung nicht zahlen will bzw es verzögert. Allein der Name ist schon geil! Dr. Böse. :biggrin:

 

PotatoeJoey

Ach, Google mir doch einen!
   Ex Member
30 Juli 2015
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Okay, ist teilweise schon etwas Off-Topic. Schau mal, in welchem Bereich sich dein RA Böse bewegt: "Er berät unsere Mandanten in den Bereichen E-Commerce, Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht."

Es kommt darauf an, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. „Grundsätzlich kann ein Vertrag auch mündlich beispielsweise am Telefon geschlossen werden“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Wer sicher gehen möchte, dass seine Vertragsumstellung oder -kündigung tatsächlich greift, sollte sich vorab versichern, dass die E-Mail als Kommunikationsform ausreicht.


Aber hier geht es um Kommunikation mit Behörden, ganz anderer Bereich. Da würde ich bei wichtigen Sachen allerhöchstens eine sogenannte rechtssichere De-Mail nutzen aber gewiss keine reguläre.

 

JT29

Forensponsor
   Sponsor 2024
24 Oktober 2008
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2.615
Südbaden
...oder das gute alte Einschreiben.
Die Email Geschichte ist zwar kreativ, aber allenfalls ein Indiz, mehr aber auch nicht. Von daher wer schreibt, der bleibt.
 
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bimbo

Bösewicht
Verstorben
9 März 2016
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7.095
2.565
Also ich würde als erstes keine Visa mehr für Thai ausstellen, da die Rückreise nicht gewährleistet ist. Alle deren Visa abgelaufen ist und die nicht zurück kommen weil die Thai Regierung es verweigert, zum nächsten Konsulat oder der Botschaft nach Berlin bringen und dort in die Obhut ihrer Vertretung geben. Sollen die doch für alles aufkommen.
 

viewsonic

Schreibwütig
   Autor
28 Februar 2009
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1.343
Also ich würde als erstes keine Visa mehr für Thai ausstellen, da die Rückreise nicht gewährleistet ist.
Warum denn… viele sind froh überhaupt langjährige Freundin/Freund in dieser schwierigen Zeit einladen und wiederzusehen zu können.
Dann sollte es doch nicht daran scheitern diese noch 1-3 Monate oder länger bei sich wohnen zu lassen und sich um die weiterhin zu kümmern.

Wenn ich dies in der jetzigen Zeit angehen würde wäre es völlig normal ich würde auch damit rechnen, dass es so kommt.
Wenn jeder Vorgang in Zukunft auch Reisen eine 100% Sicherheit benötigt wird sich nichts mehr so schnell bewegen…..
 
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murgel

Member Inaktiv
Inaktiver Member
7 August 2015
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Also ich würde als erstes keine Visa mehr für Thai ausstellen, da die Rückreise nicht gewährleistet ist. Alle deren Visa abgelaufen ist und die nicht zurück kommen weil die Thai Regierung es verweigert, zum nächsten Konsulat oder der Botschaft nach Berlin bringen und dort in die Obhut ihrer Vertretung geben. Sollen die doch für alles aufkommen.

Dann können wir ja alle froh sein, dass du nix zu melden hast :bigsmile
 
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teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
nach Berlin bringen

Analog dann aber auch alle gestrandeten Ausländer ohne gültiges Visa an die Botschaften der jeweiligen Länder in Bangkok übergeben.

Ich weiß das du gerne mal provozierst.
Aber das ist wirklich für den Popo.
 

bimbo

Bösewicht
Verstorben
9 März 2016
1.496
7.095
2.565
Ich sehe da durchaus Unterschiede, erstens hat sich DACH um die Rückkehr der Touris bemüht und zweitens besteht für jeden die Möglichkeit nach Hause zu kommen. Ohne Wartezeit und papierkrieg. Seine eigenen Leute im Ausland warten zu lassen auf unbestimmte Zeit und sich auch noch auf die Schulter zu klopfen weil man alles im Griff hat. Absolut nicht vergleichbar.
 
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wum01

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 September 2013
47
76
598
Bavaria
Wir haben auch das Online-Formular ( Requirements for traveling to Thailand - สถานกงสุลใหญ่ ณ นครแฟรงก์เฟิร์ต ) für meine Frau abgeschickt. Schade finde ich nur, daß man weder eine Eingangsbestätigung des Antrags, Rückmeldung oder so etwas wie eine Vorgangs-Nr. erhält. Ist der Antrag überhaupt angekommen? Über weiterführende Info´s bezgl. Wartezeit, Zeithorizont will ich gar nicht sprechen. Im IT-Zeitalter wäre das so einfach zu lösen. Das wirkt auf mich alles unprofessionell und nicht durchdacht. Man kann also anscheinend nur warten und hoffen. Per Mail-Anfrage reagiert niemand und telefonisch ist auch niemand erreichbar beim Konsulat/Botschaft.
Kann das jemand so bestätigen?
Nach 5 Wochen haben wir nun einen Anruf der Konsulatsmitarbeiterin bekommen und diese hat noch ein paar Daten abgefragt. Sogleich bekamen wir eine Zusage dass meine Frau in 2 Wochen von München aus nach Thailand fliegen kann. In den nächsten 1-2 Tagen sollen wir dann nochmal alle relevanten Infos per Mail erhalten. Danach sollen wir nur noch den Betrag für das Flugticket (one way) überweisen, erhalten dann die endgültige Flugbestätigung/Ticket, und am Tag vor dem Flug beim Hausarzt das fit-to-fly-certificate bestätigen lassen. So zumindest die telefonische Auskunft.
 

murgel

Member Inaktiv
Inaktiver Member
7 August 2015
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56
Neueste Erkenntnisse: Gerade bei der AB angerufen. Dieses Mal die zuständige Sachbearbeiterin.

Frage: Hallo, Frau B. isch bin der Herr Murgel, haben sie meine Email gelsen
Antwort: Vielleicht, ich bekomme täglich hunderte Anfragen
Frage: Was soll ich jetzt machen?
Antwort: Abwarten
Frage: Wie lange? Bekomme ich ein Dokument oder ähnliches?
Antwort: Ja, bekommen sie...wenns gut läuft in 6-8 Wochen
Frage: was soll ich in der Zwischenzeit tun?
Antwort: Versuchen bei der thail. Botschaft Druck zu machen für einen Rückflug und ansonsten die Füße still halten und abwarten

Ok, hatte ich so nicht erwartet
Die Ausländerbehörde hat sich bei mir gemeldet:

Sehr geehrter Herr Murgel,

bitte übersenden Sie mir eine Kopie des Reisepasses ihrer Verlobten mit dem Schengen-Visum und dem Einreisestempel. Es kann eine Grenzübertrittsbescheinigung bis 31.12. 2020 ausgestellt werden.


gesagt, getan...

Sehr geehrter Herr Murgel,

es besteht die Möglichkeit die Grenzübertrittsbescheinigung morgen Donnerstag um 10.00 Uhr abzuholen. Sollte das bei Ihnen nicht passen wäre der nächstmögliche Termin am Dienstag 03.11.2020 um 10.00 Uhr. Geben Sie bitte Bescheid wann Sie kommen, damit ich Sie an der Information anmelden kann. Mund-Nasebedeckung bitte mitbringen


Läuft bei uns :bigsmile

Die thailändische Botschaft hat sich noch nicht gemeldet wegen Rückflug...brauchen sie auch vorerst nicht
 

PanTau

Hat nix anderes zu tun
    Aktiv
22 Januar 2011
1.117
2.262
1.813
Bremen
Die Ausländerbehörde hat sich bei mir gemeldet:

Sehr geehrter Herr Murgel,

bitte übersenden Sie mir eine Kopie des Reisepasses ihrer Verlobten mit dem Schengen-Visum und dem Einreisestempel. Es kann eine Grenzübertrittsbescheinigung bis 31.12. 2020 ausgestellt werden.


gesagt, getan...

Sehr geehrter Herr Murgel,

es besteht die Möglichkeit die Grenzübertrittsbescheinigung morgen Donnerstag um 10.00 Uhr abzuholen. Sollte das bei Ihnen nicht passen wäre der nächstmögliche Termin am Dienstag 03.11.2020 um 10.00 Uhr. Geben Sie bitte Bescheid wann Sie kommen, damit ich Sie an der Information anmelden kann. Mund-Nasebedeckung bitte mitbringen


Läuft bei uns :bigsmile

Die thailändische Botschaft hat sich noch nicht gemeldet wegen Rückflug...brauchen sie auch vorerst nicht

Hallo Murgel,

Ich weiß nicht was Du noch an Papieren hast, kann aber vom Flug TG 925 vom 20.10. Folgendes berichten :

Meine Frau flog mit dem Enkelkind, welches ein ursprüngliches Schengen Visa hatte bis Juni auch mit eben dieser "Grenzübertrittsbescheinigung".
Wir hatten uns da ganz auf das Ausländeramt verlassen, die da sagten damit erfolgt eine problemlose Ausreise und auch später gäbe es keine Probleme da ja ein Jeder weiss man konnte wg Corona nicht zurückfliegen.

Soweit so gut........

Bei der Ausreise gab es sehr wohl Probleme :
Ich wurde von der Bundesgrenzpolizei angerufen und sie meinten das ginge so nicht und es handele sich um illegalen Aufenthalt was mit einer Strafe für mich zu Buche schlagen würde.

Bis heute habe ich nicht verstanden was die eigentlich haben wollten, verstanden habe ich es so :
Ich sollte nachweisen das ich mich um eine Visaverlängerung gekümmert hätte, davon war aber beim Ausländeramt nie die Rede das dieses gefordert werden würde bei der Ausreise.

Letztendlich durfte das Kind ausreisen, wobei noch 2 Botschaftsangehörige mit der BGP diskutierten.

Ich bekam dann eine Mailadresse wo ich mich erklären solle.

Habe ich gemacht, warte seit 9 Tagen auf Antwort..

Die Strafe wäre ja eine Sache, aber ein erneutes Visum würde es dann nie geben mit der Vorgeschichte.

Vlt. Hat Einer ähnliche Erfahrungen gemacht ?

PanTau
 

gamini

Mein Handeln resultiert aus meinen Bedürfnissen.
   Ex Member
20 Januar 2020
1.004
1.705
1.413
Hallo Murgel,

Ich weiß nicht was Du noch an Papieren hast, kann aber vom Flug TG 925 vom 20.10. Folgendes berichten :

Meine Frau flog mit dem Enkelkind, welches ein ursprüngliches Schengen Visa hatte bis Juni auch mit eben dieser "Grenzübertrittsbescheinigung".
Wir hatten uns da ganz auf das Ausländeramt verlassen, die da sagten damit erfolgt eine problemlose Ausreise und auch später gäbe es keine Probleme da ja ein Jeder weiss man konnte wg Corona nicht zurückfliegen.

Soweit so gut........

Bei der Ausreise gab es sehr wohl Probleme :
Ich wurde von der Bundesgrenzpolizei angerufen und sie meinten das ginge so nicht und es handele sich um illegalen Aufenthalt was mit einer Strafe für mich zu Buche schlagen würde.

Bis heute habe ich nicht verstanden was die eigentlich haben wollten, verstanden habe ich es so :
Ich sollte nachweisen das ich mich um eine Visaverlängerung gekümmert hätte, davon war aber beim Ausländeramt nie die Rede das dieses gefordert werden würde bei der Ausreise.

Letztendlich durfte das Kind ausreisen, wobei noch 2 Botschaftsangehörige mit der BGP diskutierten.

Ich bekam dann eine Mailadresse wo ich mich erklären solle.

Habe ich gemacht, warte seit 9 Tagen auf Antwort..

Die Strafe wäre ja eine Sache, aber ein erneutes Visum würde es dann nie geben mit der Vorgeschichte.

Vlt. Hat Einer ähnliche Erfahrungen gemacht ?

PanTau
Sowas stimmt mich nachdenklich. Wie soll man bei solchen Stories seine Freundin ruhigen Gewissens hierher holen?
 

harders

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
21 Februar 2017
94
45
898
Hallo Murgel,

Ich weiß nicht was Du noch an Papieren hast, kann aber vom Flug TG 925 vom 20.10. Folgendes berichten :

Meine Frau flog mit dem Enkelkind, welches ein ursprüngliches Schengen Visa hatte bis Juni auch mit eben dieser "Grenzübertrittsbescheinigung".
Wir hatten uns da ganz auf das Ausländeramt verlassen, die da sagten damit erfolgt eine problemlose Ausreise und auch später gäbe es keine Probleme da ja ein Jeder weiss man konnte wg Corona nicht zurückfliegen.

Soweit so gut........

Bei der Ausreise gab es sehr wohl Probleme :
Ich wurde von der Bundesgrenzpolizei angerufen und sie meinten das ginge so nicht und es handele sich um illegalen Aufenthalt was mit einer Strafe für mich zu Buche schlagen würde.

Bis heute habe ich nicht verstanden was die eigentlich haben wollten, verstanden habe ich es so :
Ich sollte nachweisen das ich mich um eine Visaverlängerung gekümmert hätte, davon war aber beim Ausländeramt nie die Rede das dieses gefordert werden würde bei der Ausreise.

Letztendlich durfte das Kind ausreisen, wobei noch 2 Botschaftsangehörige mit der BGP diskutierten.

Ich bekam dann eine Mailadresse wo ich mich erklären solle.

Habe ich gemacht, warte seit 9 Tagen auf Antwort..

Die Strafe wäre ja eine Sache, aber ein erneutes Visum würde es dann nie geben mit der Vorgeschichte.

Vlt. Hat Einer ähnliche Erfahrungen gemacht ?

PanTau
Die Regelung mit dem Grenzübertrittspapier war zum 30.09 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. AB durften diese Papiere nicht mehr ausstellen. Alles ab 01.10 wird als Overstay gezählt falls kein neues Visa etc gemacht wurde
 
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murgel

Member Inaktiv
Inaktiver Member
7 August 2015
123
161
723
56
Die Regelung mit dem Grenzübertrittspapier war zum 30.09 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. AB durften diese Papiere nicht mehr ausstellen. Alles ab 01.10 wird als Overstay gezählt falls kein neues Visa etc gemacht wurde
Ok, und warum stellt mir meine AB gerade dieses dann jetzt aus?