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Joe
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Thai Führerschein mit internationalen FS (1968) nicht mehr möglich

iq-san

Liebling der Ladies
    Moderator
5 Mai 2011
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Bayern
Kann natuerlich sein, dass dies heute durch neue Datensysteme und Vernetzungen nicht mehr erforderlich ist.

Leider ist dem nicht so. Hier gibt es keinerlei Vernetzungen. Der Int. FS wird nur dort ausgestellt, wo auch die Führerscheinakte liegt. Bei einem Umzug muss entweder zu der alten FS-Stelle gefahren werden, oder die neu zuständige FS-Stelle fordert die Akte an.
 

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
   Autor
18 Oktober 2016
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Sachen gibt es.! Und das auf öffentlichen Ämtern!

Vor einigen Monaten hat mir ein älterer Rentner, der schon seit Jahren hier fest wohnt vorgejammert dass er dieses mal große Probleme auf der Immigration in Jomtien beim Verlängern seines Rentnervisums gehabt hätte. Seine 800.000THB seien nicht lange genug auf seinem Konto gewesen und man könnte ihm gegen Bezahlung von 15.000THB helfen. Nach nochmaliger Rücksprache mit seiner Bank und nochmaliger Ablehnung durch den zuständigen Beamten auf der Immigration ging er zum persönlichen Vorsprechen beim Amtsleiter auf der Immigration, dann bekam er seine Aufenthaltsverlängerung anstandslos.
Sachen gibt es.! Und das auf öffentlichen Ämtern!

Im Internet liest man so Sachen: Dagegen sind die USA dem Abkommen über den Straßenverkehr vom 19.September 1949 (United Nations Convention on Road Traffic) beigetreten, während Deutschland dieses nicht unterzeichnet hat und dies auch nicht zu ratifizieren beabsichtigt.
Da glaube ich neitmoj gerne das der in Thailand geforderte, nach dem Abkommen von 1949, in Deutschland schwer zu bekommen ist.
Also den in Thailand geforderten, den man in Deutschland, wenn überhaupt, nur sehr schwer bekommt.
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Autor
25 Juli 2011
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zu Hause
Also den in Thailand geforderten, den man in Deutschland, wenn überhaupt, nur sehr schwer bekommt.

Den kriegst du gar nicht. Ein Dokument auszustellen, deren Vereinbarung weder unterzeichnet noch ratifiziert ist, ist gar nicht möglich. Würden die Deutschen die entsprechenden Formulare drucken lassen, wäre dies staatliche Urkundenfälschung.
 

fahrer05

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Ich habe mir den,nach dem Abkommen von 1926,(Deutschland)ausstellen lassen,da ist Thailand in der Liste der Vertragsstaaten enthalten.Somit müsste der ja gelten.
Die Dame am Landratsamt meinte der wird sehr selten verlangt,so habe ich den zweiten dort überhaupt ausgestellten erhalten.
Gemeint ist nach dem Abkommen von 1926.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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Bang Saray
Oder eine (für Österreicher oder Deutsche) von Hofer beglaubigte Übersetzung des EU-Führerscheines.

Wir Schweizer müss(ten) zur Botschaft nach BKK, da Hofer dies nicht machen darf.

Wobei die Oesterreicher das mit der Uebersetzung ja nicht brauchen, die bekommen ja den Intern. FS nach dem Abkommen von 1949. Da reicht dann die Kopie des intern. FS und nationalen FS aus.
 
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krimibiker

Frei wie der Wind
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Bang Saray
@fahrer05: Garantieren wird dir das wohl keiner hier aus dem Forum koennen.
Meine bisherige persoenliche Erfahrungen (Stand Mitte 2017) wenn ich mit Bekannten unterwegs war, dass von der thail. Polizei auch der intern. FS von 1968 akzeptiert wird. Somit sollte eigentlich nach logischem Denken auch der intern. FS von 1926 akzeptiert werden.
Aber was fuer uns logisch ist, muss fuer einen Thai noch lange nicht logisch sein. Und was ein Polizist akzeptiert, kann der naechste Polizist bereits als nicht ausreichend bewerten.
 
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fahrer05

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Du hast wahrscheinlich völlig Recht,dabei ist mir beim nachschauen aufgefallen dass bei diesem FS auch die klassen Einteilung anders ist.
A= KFZ bis 3500 kg Gesamtgewicht
B= KFZ über 3500 kg Gesamtgewicht
Und Achtung C ist für Kraftraeder mit oder ohne Beiwagen.
Mehr Klassen sind nicht drin.
Klasse C ist nicht gestempelt da in Deutschland ja für LKW (früher Klasse 2) gültig.
 

krimibiker

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Bang Saray
Das Abkommen von 1926 war das 1. internationale Abkommen ueber den Strassenverkehr. Damals hat noch keiner daran gedacht, dass es mal EU-Fuehrerscheine geben koennte und das mehr als die 3 Klassen A, B und C notwendig werden koennten.
Die weiteren Abkommen von 1949 und 1968 sind eigentlich Folgeabkommen und haben damit im Prinzip auch das Abkommen von 1926 ersetzt.
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Würden die Deutschen die entsprechenden Formulare drucken lassen, wäre dies staatliche Urkundenfälschung.

Ich kenne mich zwar nicht mit Urkundenfälschung aus, finde deine Begründung jedoch unlogisch.

Urkundenfälschung wäre einen “fake“ Führerschein auszustellen, zum Beispiel “nach dem Madrider Abkommen von 1837“.

Das Genfer Abkommen ist jedoch Realität, somit keine Fälschung. Ob das Land wo er ausgestellt wurde Unterzeichner des Abkommens ist, ist nicht maßgebend.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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Bang Saray
Ob das Land wo er ausgestellt wurde Unterzeichner des Abkommens ist, ist nicht maßgebend.

Da bin ich anderer Meinung. Das Abkommen ist ein Vertrag zwischen den einzelnen Unterzeichnerlaendern, der durch die Ratifizierung in den einzelnen Laendern dort Rechtsstatus erlangt. Somit ist dieses Abkommen auch nur zwischen diesen Staaten gueltig, weil eben auch nur diese Staaten diese Abkommen in legales Recht umwandelten. Wenn nun ein Staat dieses Abkommen nicht unterzeichnet hat, dann kann er auch nicht Vertragspartner sein.
Wenn ich aber kein Vertragspartner bin, dann darf ich auch keine Urkunden ausstellen, die in diesem Vertrag aufgefuehrt werden.
Ein deutscher internationaler Fuehrerschein nach dem Abkommen von Genf 1949 entbehrt der entsprechenden Rechtsgrundlage.

Diese Abkommen ueber den internationalen Strassenverkehr sind eben keine weltweit geltenden Gesetze oder Abkommen, sondern gelten, wie alle anderen internationalen Abkommen (siehe z.B. Klimaschutzabkommen) nur zwischen den einzelnen Vertragsstaaten.
 
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krimibiker

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Bang Saray
Es gibt ja z.B. neben den internationalen Abkommen auch zwischenstaatliche Abkommen, die gewisse Regeln aufstellen. Als bestes Beispiel kann man hier die EU nehmen. Fuehrerscheine der EU-Staaten werden untereinander anerkannt ohne das ein internationaler FS notwendig waere. Geht ja auch schon aus dem Aufdruck auf dem Fuehrerschein hervor. Auch andere Laender haben solche Abkommen, in denen die Fuehrerscheininhaber der jeweiligen Vertragspartner von der Vorlage eines intern. FS befreit sind.
Diese Abkommen der EU sind auch Realitaet. Gelten aber eben auch nur zwischen den Vertragsstaaten.