Hallo Freunde, Ich möchte meine 23 jährige Thai Freundin jetzt nach Deutschland zu mir einladen.
Ich selber bin 25 Jahre, verfüge über eine 3 Zimmer Wohnung 115m² die mir gehört. (Kredit laufend)
Ich arbeite als Maschinen Führer und mein Gehalt liegt so bei 4500€ Brutto und ca. 3000€ netto.
Ich schreibe das weil ich gehört habe man muss mind. X € an Gehalt haben und X m² an Wohnfläche zur Verfügung haben für den Gast.
Ich habe noch nie ein Visa beantragt und das ist das erste mal für mich, ich informiere mich schon seit Tagen und habe mir auch die Verpflichtungserklärung im Rathaus geholt.
Eigentlich möchte ich meine Freundin solange wie möglich hier haben am liebsten die vollen 90 Tage aber zu Anfang denke ich machen es gute 42 Tage / 6 Wochen auch.
Beim Adac wegen der Versicherung war ich auch schon, es würde mich 84.-€ kosten für 42 Tage Sie zu versichern + haftpflicht.
Habe bis jetzt ein Problem wo ich nicht weiter komme und zwar dass meine Freundin nicht mehr arbeitet, keine Kinder hat und kein Grundstück oder sonstiges in Thailand.
Somit wird der Antrag bestimmt allein deswegen schon abgelehnt weil keine Rückkehrbereitschaft da ist.
Meine Frage ist wenn ich soweit bin und alle Papiere zusammen habe sollen wir einfach angeben und sagen Sie arbeitet nicht oder Ihre Tante könnte uns Dokumente geben das Sie dort beschäftigt ist da sie 3 Restaurants hat.
Kann mir übrigens jemand eine genaue Liste geben was ich alles an Dokumenten brauche, denn überall steht etwas anderes drin gibt es da was offizieles ?
Wäre sehr dankbar auf hilfreiche Antworten und Tipps!
Daran orientiere ich mich gerade kann mir jemand sagen ob das richtig ist oder ich mehr Dokumente brauche als dort beschrieben ?
Gruß Lomberg Newbee
Verpflichtungserklärung
Man muss auf der Ausländerbehörde in Deutschland eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, in der man sich verpflichtet alle eventuell entstehenden Kosten für den Aufenthalt des Freundes / Freundin in Deutschland zu übernehmen.
Im Zusammenhang mit der Verpflichtungserklärung prüft die Ausländerbehörde die finanziellen Möglichkeiten des Einladenden und ob entsprechender Wohnraum in Deutschland zur Verfügung steht.
Die finanziellen Verhältnisse werden in der Regel mit einem Steuerbescheid, einem Einkommensnachweis und ggfs. mit einem Vermögensnachweis belegt.
Wohnraum kann mit einem entsprechenden Mietvertrag oder mit einem Grundbuchauszug nachgewiesen werden
Krankenversicherung
Der Antragsteller muss ferner für den Aufenthaltszeitraum eine Krankenversicherung nachweisen mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro. Die Krankenversicherung muss Schengenweit Gültigkeit haben. Ggfs. kann eine solche Versicherung auch von dem Einladenden abgeschlossen werden. Entsprechende Versicherungen werden vom ADAC und von der Hanse Merkur Versicherung angeboten.
Flugticketreservierung
Bei Beantragung des Visum muss eine gülte Flugreservierung vorgelegt werden. Die Vorlage eines Flugtickets ist nicht erforderlich. Dies hat den Vorteil, dass man eine Reservierung ggfs. stornieren kann, wenn das Visum abgelehnt wird. Allerdings verlangen Reisebüros in Thailand in der Regel eine Gebühr (ca. 10 - 20 Euro) für die Reservierung, die nicht erstattungsfähig ist.
Rückkehrbereitschaft bzw. Rückkehrwilligkeit
Die deutschen Auslandsvertretungen sind angewiesen, die Rückkehrwilligkeit eines Antragstellers in sein Heimatland zu prüfen. Eine diesbezügliche negative Einschätzung ist gleichzeitig auch der Hauptgrund, warum ein Visaantrag abgelehnt wird.
Die Rückkehrwilligkeit kann mit folgenden Dokumenten untermauert werden
- Nachweis über Grundbesitz in Thailand
- Nachweis von eigenen Kindern
- Einkommen / Arbeitsvertrag / feste Beschäftigung in Thailand
- Bestätigung des Arbeitgebers über eine ungekündigte Stellung
- Urlaubsbestätigung des Arbeitgebers
Kann nicht wenigstens ein oder zwei dieser Dokumente vorgelegt werden, ist eine Visaablehnung äusserst wahrscheinlich.
Weiterhin wird auf der deutschen Botschaft ein Interview mit dem Antragsteller durchgeführt. Es ist ratsam ehrlich zu antworten, weil beim Verdacht auf Lügen oder Irreführung das Visum sicherlich abgelehnt wird. Gut ist wenn man überzeugend klar machen bzw. erklären kann, warum man sicherlich wieder nach Thailand zurückkommen wird.
Passbild
Ein aktuelles Passbild in der Grösse 3 x 4 cm in Farbe.
Visagebühren
Die Visagebühren betragen 60 Euro, müssen aber in Thai Baht bezahlt werden.
Reisepass
Zur Beantragung des Visums ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestends 90 Tage nach Ablauf des zu beantragenden Visums Gültigkeit haben.
Beantragung des Schengen Visums
Hat man alle Dokumente zusammen, kann ein Visum bei der Deutschen Botschaft in Bangkok beantragt werden.
Dazu muss telefonisch ein Termin vereinbart werden. Die Terminvereinbarung läuft über ein Call Center unter der Telefonnummer 1900 222 343. Die Verbindung kostet 9 Baht pro Minute. Die Nummer ist von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr zu erreichen.
Zur Beantragung des Visums müssen dann alle oben genannten Dokumente zum Termin mitgenommen werden.
Eine Entscheidung über das Visum erfolgt in der Regel innerhalb von 3 - 10 Tagen.
Ablehnung eines Visums
Wird ein Visum abgelehnt kann innerhalb von 30 Tagen ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden. Dabei sollte man dann insbesondere auf die Punkte eingehen, die im ersten Antrag zur Ablehnung des Visums geführt haben.
Hinweis : Ein Visum wie es hier beschrieben wird eignet sich nicht zur Eheschliessung. Hierfür gibt es besondere Visa und entsprechende Vorschriften.
Ich selber bin 25 Jahre, verfüge über eine 3 Zimmer Wohnung 115m² die mir gehört. (Kredit laufend)
Ich arbeite als Maschinen Führer und mein Gehalt liegt so bei 4500€ Brutto und ca. 3000€ netto.
Ich schreibe das weil ich gehört habe man muss mind. X € an Gehalt haben und X m² an Wohnfläche zur Verfügung haben für den Gast.
Ich habe noch nie ein Visa beantragt und das ist das erste mal für mich, ich informiere mich schon seit Tagen und habe mir auch die Verpflichtungserklärung im Rathaus geholt.
Eigentlich möchte ich meine Freundin solange wie möglich hier haben am liebsten die vollen 90 Tage aber zu Anfang denke ich machen es gute 42 Tage / 6 Wochen auch.
Beim Adac wegen der Versicherung war ich auch schon, es würde mich 84.-€ kosten für 42 Tage Sie zu versichern + haftpflicht.
Habe bis jetzt ein Problem wo ich nicht weiter komme und zwar dass meine Freundin nicht mehr arbeitet, keine Kinder hat und kein Grundstück oder sonstiges in Thailand.
Somit wird der Antrag bestimmt allein deswegen schon abgelehnt weil keine Rückkehrbereitschaft da ist.
Meine Frage ist wenn ich soweit bin und alle Papiere zusammen habe sollen wir einfach angeben und sagen Sie arbeitet nicht oder Ihre Tante könnte uns Dokumente geben das Sie dort beschäftigt ist da sie 3 Restaurants hat.
Kann mir übrigens jemand eine genaue Liste geben was ich alles an Dokumenten brauche, denn überall steht etwas anderes drin gibt es da was offizieles ?
Wäre sehr dankbar auf hilfreiche Antworten und Tipps!
Daran orientiere ich mich gerade kann mir jemand sagen ob das richtig ist oder ich mehr Dokumente brauche als dort beschrieben ?
Gruß Lomberg Newbee
Verpflichtungserklärung
Man muss auf der Ausländerbehörde in Deutschland eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, in der man sich verpflichtet alle eventuell entstehenden Kosten für den Aufenthalt des Freundes / Freundin in Deutschland zu übernehmen.
Im Zusammenhang mit der Verpflichtungserklärung prüft die Ausländerbehörde die finanziellen Möglichkeiten des Einladenden und ob entsprechender Wohnraum in Deutschland zur Verfügung steht.
Die finanziellen Verhältnisse werden in der Regel mit einem Steuerbescheid, einem Einkommensnachweis und ggfs. mit einem Vermögensnachweis belegt.
Wohnraum kann mit einem entsprechenden Mietvertrag oder mit einem Grundbuchauszug nachgewiesen werden
Krankenversicherung
Der Antragsteller muss ferner für den Aufenthaltszeitraum eine Krankenversicherung nachweisen mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro. Die Krankenversicherung muss Schengenweit Gültigkeit haben. Ggfs. kann eine solche Versicherung auch von dem Einladenden abgeschlossen werden. Entsprechende Versicherungen werden vom ADAC und von der Hanse Merkur Versicherung angeboten.
Flugticketreservierung
Bei Beantragung des Visum muss eine gülte Flugreservierung vorgelegt werden. Die Vorlage eines Flugtickets ist nicht erforderlich. Dies hat den Vorteil, dass man eine Reservierung ggfs. stornieren kann, wenn das Visum abgelehnt wird. Allerdings verlangen Reisebüros in Thailand in der Regel eine Gebühr (ca. 10 - 20 Euro) für die Reservierung, die nicht erstattungsfähig ist.
Rückkehrbereitschaft bzw. Rückkehrwilligkeit
Die deutschen Auslandsvertretungen sind angewiesen, die Rückkehrwilligkeit eines Antragstellers in sein Heimatland zu prüfen. Eine diesbezügliche negative Einschätzung ist gleichzeitig auch der Hauptgrund, warum ein Visaantrag abgelehnt wird.
Die Rückkehrwilligkeit kann mit folgenden Dokumenten untermauert werden
- Nachweis über Grundbesitz in Thailand
- Nachweis von eigenen Kindern
- Einkommen / Arbeitsvertrag / feste Beschäftigung in Thailand
- Bestätigung des Arbeitgebers über eine ungekündigte Stellung
- Urlaubsbestätigung des Arbeitgebers
Kann nicht wenigstens ein oder zwei dieser Dokumente vorgelegt werden, ist eine Visaablehnung äusserst wahrscheinlich.
Weiterhin wird auf der deutschen Botschaft ein Interview mit dem Antragsteller durchgeführt. Es ist ratsam ehrlich zu antworten, weil beim Verdacht auf Lügen oder Irreführung das Visum sicherlich abgelehnt wird. Gut ist wenn man überzeugend klar machen bzw. erklären kann, warum man sicherlich wieder nach Thailand zurückkommen wird.
Passbild
Ein aktuelles Passbild in der Grösse 3 x 4 cm in Farbe.
Visagebühren
Die Visagebühren betragen 60 Euro, müssen aber in Thai Baht bezahlt werden.
Reisepass
Zur Beantragung des Visums ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestends 90 Tage nach Ablauf des zu beantragenden Visums Gültigkeit haben.
Beantragung des Schengen Visums
Hat man alle Dokumente zusammen, kann ein Visum bei der Deutschen Botschaft in Bangkok beantragt werden.
Dazu muss telefonisch ein Termin vereinbart werden. Die Terminvereinbarung läuft über ein Call Center unter der Telefonnummer 1900 222 343. Die Verbindung kostet 9 Baht pro Minute. Die Nummer ist von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr zu erreichen.
Zur Beantragung des Visums müssen dann alle oben genannten Dokumente zum Termin mitgenommen werden.
Eine Entscheidung über das Visum erfolgt in der Regel innerhalb von 3 - 10 Tagen.
Ablehnung eines Visums
Wird ein Visum abgelehnt kann innerhalb von 30 Tagen ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden. Dabei sollte man dann insbesondere auf die Punkte eingehen, die im ersten Antrag zur Ablehnung des Visums geführt haben.
Hinweis : Ein Visum wie es hier beschrieben wird eignet sich nicht zur Eheschliessung. Hierfür gibt es besondere Visa und entsprechende Vorschriften.