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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
deshalb immer meine Devise: Sei klüger als der andere aber sags im nicht🤣

du erwähntest die Überweisungen aus Januar, aber da sind ja noch mehr....was ist damit, oder hast du nur für Januar keine Steuern bezahlt :bigsmile
und warum ist dein BKK BANK Statement nur von 01.01 - 10.04 ?

Die Antworten helfen vielleicht anderen und mir..in der Zukunft.
 

Robinsonsson

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Deutscher Volkbank Auszug, wo ich im November eine Abfindungszahlung bekam
Danke für die Info.

Und das ist, was ich hier irgendwo schon mal geschrieben habe:
Wenn ein Bankauszug "ungeprüft" als Nachweis reicht, kann man doch die nächsten 20 Jahre nachweisen, dass transferiertes Geld aus vor 2024 stammt.
Dauert keine 5 Minuten einen solchen "Auszug" mit Saldo X per 31.12.2023 zu erstellen 🤷‍♂️
Will man sicher sein, dass selbst eine Prüfung ins Leere laufen würde, ist diese Bank eben in den USA oder Guatemala 😅
 
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pomschobkuhn

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du erwähntest die Überweisungen aus Januar, aber da sind ja noch mehr....was ist damit, oder hast du nur für Januar keine Steuern bezahlt :bigsmile
und warum ist dein BKK BANK Statement nur von 01.01 - 10.04 ?

Die Antworten helfen vielleicht anderen und mir..in der Zukunft.
weil danach ich kein Geld mehr brauchte, bin Single, lebe wie Mönch, kein Alkohol, keine Drogen, kein Nikotin und keinen Sex, also wie war das nochmal: sage nicht alles was du weißt, doch wisse alles was du sagst🤣
 

pomschobkuhn

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Danke für die Info.

Und das ist, was ich hier irgendwo schon mal geschrieben habe:
Wenn ein Bankauszug "ungeprüft" als Nachweis reicht, kann man doch die nächsten 20 Jahre nachweisen, dass transferiertes Geld aus vor 2024 stammt.
Dauert keine 5 Minuten einen solchen "Auszug" mit Saldo X per 31.12.2023 zu erstellen 🤷‍♂️
Will man sicher sein, dass selbst eine Prüfung ins Leere laufen würde, ist diese Bank eben in den USA oder Guatemala 😅
in Zukunft ist mir das egal, ich weis wie ich das umgehe und ich werde hier in Thailand keine Steuern mehr bezahlen, außer das Welteinkommen wird mal rangenommen, aber dann arbeite ich auch Lösungsorientiert.
 

HamburgerJung

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Sisaket, Thailand
weil danach ich kein Geld mehr brauchte, bin Single, lebe wie Mönch, kein Alkohol, keine Drogen, kein Nikotin und keinen Sex, also wie war das nochmal: sage nicht alles was du weißt, doch wisse alles was du sagst🤣


...danach hat du ja im Februar auch noch überwiesen...und wenn du nur ein Statement der Bank hast für 01.01. - 10.04, dann hast du natürlich Recht,
für den kurzen Aufenthalt musst du keine Steuern zahlen.....das Statement für das FA müsste ja ansonsten 01.01 - 31.12 lauten
 

pomschobkuhn

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...danach hat du ja im Februar auch noch überwiesen...und wenn du nur ein Statement der Bank hast für 01.01. - 10.04, dann hast du natürlich Recht,
für den kurzen Aufenthalt musst du keine Steuern zahlen.....das Statement für das FA müsste ja ansonsten 01.01 - 31.12 lauten
hab ich doch, das Statement hat 6 Seiten da sind noch Steuern und anderes Zeugs jeweils auf einer Seite aufgelistet ist aber für Einnahmen nicht wichtig gewesen. Für das FA sind alle Foreign Transfers wichtig und da der Kurs im Januar und Februar gut war habe ich diese getätigt. Und ä bissel Geld habe ich noch bei anderen Banken hier in Thailand, aber darüber liefen keine Überweisungen.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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Ich habe schon 1989 meine Barmittel, vom Verkauf unserer Firma deklariert.

Vor allen Dingen, das ich es auch problemlos wieder hätte ausführen können,

ich wusste ja zu dem Zeitpunkt noch nicht das ich für immer bleiben werde.

Da gab es, nach meinem Wissensstand, noch keine Obergrenze für die Ausfuhr von Barmittel,

wohl aber eine Meldepflicht beim Zoll, ich meine auch, dass es noch einer anderen Behörde schriftlich gemeldet wurde?

Auch wurde ein Formular im Flugzeug ausgefüllt, auf dem stand, so glaube ich, das mehr als 20.000.-USD anmeldepflichtig waren.

Und die wurden dann auch in Thailand beim Zoll deklariert.

Geld für Immobilienkauf, wurde dann überwiesen, da es ja Zweckgebunden sein musste.

Aber unberührt davon zahle ich meine Einkommenssteuer in Thailand.
 
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lakmakmak66

Leben und leben lassen
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Da zeigt sich das Problem mit der thailändischen Steuersystematik. Thailand besteuert ja gar nicht Einkommen, sondern Transaktionen (die allerdings aus Einkommen resultieren müssen um relevant zu sein 🤪).
Vielleicht hast aber du jetzt "Einkommen" geschrieben? Oder die Frau vom Finanzamt meint was anderes? Oder es gibt Differenzen bei der Übersetzung?
Warum kann sich Thailand nicht an internationale Gepflogenheiten halten 😅:ROFLMAO:

Keine Ahnung wie Thailand das handhabt, aber sag das mal dem deutschen Finanzamt :biggrin:
Da die Transaktionen,die eventuell getätigt werden,nicht von deinem Einkommen stammen können,da du ja kein Einkommen hast und es auch nachweisen kannst,kann es ja kein Problem für eine eventuelle Steuerpflicht darstellen.
 

Robinsonsson

Gelegenheitssäufer
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Da die Transaktionen,die eventuell getätigt werden,nicht von deinem Einkommen stammen können,da du ja kein Einkommen hast und es auch nachweisen kannst,kann es ja kein Problem für eine eventuelle Steuerpflicht darstellen.
Ja, das ist auch ein Ansatzpunkt. Aber wie weißt man denn nach, dass man etwas nicht hat?
 

Axxel

Kennt noch nicht jeder
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Ja, das ist auch ein Ansatzpunkt. Aber wie weißt man denn nach, dass man etwas nicht hat?

Beispiel:

A) Annahmen Vorbereitungen
1. Die Kontostände der Bankkonten zum 31.12.2023. Das ist das Vermögen, was steuerfrei importiert werden kann.

2. Jetzt nimmt man eines der Konten als Vermögenskonto und überweist alle Endbeträge vom 31.12.2023 auf dieses Konto. Alle anderen Konten haben dadurch jetzt einen Kontostand von 0,00.

3. Wenn man nun von diesem Konto nach Thailand überweist, müsste alles nach meiner Überzeugung steuerfrei sein.
(Auf diesen Konto sollten auch keine Geldeingänge mehr gehen, um es mit der Dokumentation einfach zu halten. Zinsen etc. sofort auf die anderen Konten überweisen.)

4. Wenn man von anderen Konten nach Thailand überweist ist es steuerpflichtig.

B) Praxis
Jetzt überweist man vom Steuerpflichtigen Konto soviel, wie die Freibeträge etc. ausmachen (gerne aus psychologischen Gründen mehr, damit auch Steuern gezahlt werden müssen).
Alles weitere wird dann vom Vermögenskonto überwiesen. (Dieses Geld wurde ja schon versteuert und es wäre ungerecht es noch einmal versteuern zu müssen, nur weil man es einführt.)

Ob das dann alles so funktioniert muss man sehen. Zur Not muss man klagen.

Sollte man die Klage verlieren. Thailand verlassen zum Beispiel nach Cebu und dort die Gegend erkunden, sodass man nur noch etwa 170 Tage im Steuerjahr im Land ist und dann genug Geld nach Thailand überweisen, dass man davon mehrer Jahrfe leben kann. Denn dieses Geld ist dann auf jeden Fall Steuerfrei, da man nicht mehr als steueransässig gilt.
 

Robinsonsson

Gelegenheitssäufer
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3. Wenn man nun von diesem Konto nach Thailand überweist, müsste alles nach meiner Überzeugung steuerfrei sein.
(Auf diesen Konto sollten auch keine Geldeingänge mehr gehen, um es mit der Dokumentation einfach zu halten. Zinsen etc. sofort auf die anderen Konten überweisen.)
Ich verstehe deine Ansatz. Das ist ja was ich weiter oben bereits aufgegriffen hatte.
Banksaldo x per 31.12.2023. Und damit kann ich, sollte das immer ausreichend als Nachweis sein, solange ich möchte "nachweisen", dass Transaktionen nach Thailand nicht aus laufenden (nach 2023) Einkünften kommen.
Denn den Auszug kann ich nach belieben "gestalten".

Damit weise ich ja aber nicht nach, dass ich kein Einkommen mehr habe. Nur, dass das Geld aus meinem Transaktionen nicht aus laufendem Einkommen stammt.
Aber ja, der Unterschied ist für die Frage der Besteuerung in Thailand egal.

Bleibt es also bei dem ersten Ansatz. Einfach das Vorhandensein von ausreichend Geldmitteln vor 2024 für die Transaktionen der nächsten x Jahre "nachzuweisen".
Ich denke aber, so naiv können die thailändischen Finanzbehörden nicht sein, um dieses Schlupfloch nicht irgendwann zu stopfen 🤷‍♂️
Das wird aber kaum effektiv möglich sein, wenn man nicht von dieser Systematik mit der Besteuerung von Transaktionen statt Einkünften abkommt.
 
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Axxel

Kennt noch nicht jeder
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Bleibt es also bei dem ersten Ansatz. Einfach das Vorhandensein von ausreichend Geldmitteln vor 2024 für die Transaktionen der nächsten x Jahre "nachzuweisen".
Ich denke aber, so naiv können die thailändischen Finanzbehörden nicht sein, um dieses Schlupfloch nicht irgendwann zu stopfen 🤷‍♂️
Das wird aber kaum effektiv möglich sein, wenn man nicht von dieser Systematik mit der Besteuerung von Transaktionen statt Einkünften abkommt.

Das ist das Prinzip:
Jemand der Einkünfte im Ausland hat, muss die nicht in Thailand versteuern. Das ist bei vielen Ländern so.
Erst, wenn Sie nach Thailand eingebracht werden, müssen Sie versteuert werden.
Das ist eigentlich völlig okay.

Es ist kein Schlupfloch.
Das "Schlupfloch" bedeutet bei mir z. B., dass schon versteuertes Einkommen nicht nochmal versteuert wird. Das ist ja kein Trick, sondern völlig gerecht.
(Das da ein paar Steuersünder Vorteile von haben, ist dann eher ein hinnehmbarer Kollateralschaden.)

Als Alternative wäre es die Versteuerung nachzuweisen. Das ist aber teilweise bis ganz unmöglich. Nach spätestens 11 Jahren werden in D. die Unterlagen bei mir vernichtet.
Also würde es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Und das können die thailändsichen Finanzbehörden auch nicht wollen.

Deshalb haben die einfach einen Cut am 31.12.2023 gemacht. Alles was danach reinkommt, ist zu versteuern.
Ich finde das völlig richtig.

Rentner die regelmäßig Eingänge haben, haben Einkünfte. Die werden dann nach Import besteuert. Wenn Sie Vermögen haben und es importieren, wird es nicht besteuert.
 

Robinsonsson

Gelegenheitssäufer
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Das ist das Prinzip:
Jemand der Einkünfte im Ausland hat, muss die nicht in Thailand versteuern. Das ist bei vielen Ländern so.
Wo Einkünfte zu versteuern sind regelt in zwischenstaatlichen Angelegenheiten ein jeweiliges Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
So auch zwischen Deutschland und Thailand. Das ist soweit richtig.

Aber zwischen Deutschland und vielen anderen Ländern ist es eben nicht so, dass "Einkünfte im Ausland" nicht im Wohnsitzland versteuert werden.
Bei deutschen SV Renten (und das sind ja dann eigentlich Einkünfte "im Ausland" wenn man in einem anderen Staat lebt) ist es die Regel, dass diese im Wohnsitzland versteuert werden!
Die Schweiz ist da zB eine der wenigen Ausnahmen.

Würde das zutreffen was du schreibst, würde Thailand die ausländischen Renten ja auch eher nicht versteuern...

Erst, wenn Sie nach Thailand eingebracht werden, müssen Sie versteuert werden.
Das ist eigentlich völlig okay.
Das stimmt nun ganz und gar nicht. Sind sie im "Herkunfstland" (also dem Land in welchem die Einkünfte entstehen) bereits versteuert, müssen sie nicht nochmals versteuert werden.
Sind sie im Herkunftsland nicht versteuert, müssen sie in dem Land versteuert werden, in dem man seinen Wohnsitz/ständigen Aufenthalt hat.

Thailand ist dabei das einzige Land, dass sich nicht für die im DBA geregelten Einkünfte interessiert, bis sie nach Thailand transferiert werden!
In jedem anderen Land werden Einkünfte völlig unabhängig davon besteuert (oder eben nicht) ob sie ins Land transferiert werden oder nicht.

Ok, ich kenne zugegeben nicht die Steuersystematiken aller Länder dieser Welt, aber über vlt ein Dutzend habe ich weit genug Überblick um zu sagen, dass es dort nicht auf Zahlungsströme ankommt.

Es ist kein Schlupfloch.
Das "Schlupfloch" bedeutet bei mir z. B., dass schon versteuertes Einkommen nicht nochmal versteuert wird. Das ist ja kein Trick, sondern völlig gerecht.
(Das da ein paar Steuersünder Vorteile von haben, ist dann eher ein hinnehmbarer Kollateralschaden.)
Warum das ein Schlupfloch ist, habe ich doch erläutert?!

Das was du hier anführst war gar nicht Gegenstand meiner Ausführungen. Selbstverständlich wird bereits versteuertes Einkommen, effektiv, nicht nochmal versteuert.
("Effektiv" führe ich zur Verdeutlichung an, da ja in Fällen der Anrechnungsmethode doch eine Versteuerung stattfindet, die dann aber zu keiner (oder weniger) Steuer führt).

Bei meinen Ausführungen ging es darum, dass man ohne großen Aufwand jedwede Besteuerung umgehen kann, solange die thailändische Systematik darauf abzielt, eine Besteuerung nur von nach Thailand transferiertem Geld das aus Einkommen nach 2024 stammt, vorzunehmen.
Denn dass es sich bei nach Thailand transferiertem Geld um bereits vor 2024 generierte Einkünfte handelt, kann man, sollte das Vorlegen eines KtoAuszugs per 31.12.2023 tatsächlich reichen, ohne großen Aufwand fingieren.

Ok, nennen wir es nicht "Schlupfloch", nennen wir es "Einladung der thailändischen Steuerbehörden die Besteuerung möglichst einfach und unkompliziert zu umgehen" :biggrin:
 
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Earn

Gibt sich Mühe
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17 Oktober 2024
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ohne großen Aufwand jedwede Besteuerung umgehen kann, solange die thailändische Systematik darauf abzielt, eine Besteuerung nur von nach Thailand transferiertem Geld das aus Einkommen nach 2024 stammt, vorzunehmen.
Denn dass es sich bei nach Thailand transferiertem Geld um bereits vor 2024 generierte Einkünfte handelt, kann man, sollte das Vorlegen eines KtoAuszugs per 31.12.2023 tatsächlich reichen, ohne großen Aufwand fingieren.
- In Asien haben Singapur & Hongkong ebenfalls die Territorialbesteuerung. Allerdings mit strengeren Regeln für Unternehmen.
Bei denen klappt es auch .

- wenn ich das richtig verstanden habe funktioniert, die von dir beschriebene Umgehung der thailändischen Steuer nur dann, wenn jemand zum 31.12.23 Gewinne realisiert hat und danach des Geld unverzinslich auf einer Bank, unwirtschaftlich investiert oder in Cash hält. - also keinerlei Erträge erwirtschaftet -

Haben viele Menschen Geld, in einem nennenswerten Betrag (ausreichend für mehrjährige Lebenshaltungskosten) so geparkt ?
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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Nein Du musst keine TIN beantragen wenn Du kein steuerpflichtiges Einkommen hast :) , sprich Du hast andere Einkommen aus Thailand über 60k Baht im Jahr oder Du transferierst Dir ich glaube mehr als 120K bzw mit Frau veranlagt mehr. von nach 2024 verdientem Geld aus dem Ausland. Schlag mich wenn die Grenzen nicht stimmen ... so ganz grob. Vielleicht gibts doch einen Steuerberater hier unter uns ? Ich glaub das wird alles kompliziert.
Noch einmal extra für Dich,der sich ja im thailändischen Steuerrecht so gut auskennt...

Gemäß Abschnitt 70 des Revenue Code von BE 2521 (1978) ist eine TIN für alle Steuerzahler in Thailand zwingend vorgeschrieben...

Darunter fallen natürlich auch, die Ausländer die sich länger als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhalten, solltest Du eigentlich verstehen.

Wenn nicht, ist es mir aber auch völlig egal...Die Konsequenzen einer evtl. Steuerhinterziehung beträfen dann ja auch nur Dich.