deshalb immer meine Devise: Sei klüger als der andere aber sags im nicht![]()

Du warst der erste der es geschafft hat, ich bin halt nur 2. Sieger, aber lieber in einem Endspiel stehen als vorher verlierenGenau so macht man das.
Danke für die Info.Deutscher Volkbank Auszug, wo ich im November eine Abfindungszahlung bekam
weil danach ich kein Geld mehr brauchte, bin Single, lebe wie Mönch, kein Alkohol, keine Drogen, kein Nikotin und keinen Sex, also wie war das nochmal: sage nicht alles was du weißt, doch wisse alles was du sagstdu erwähntest die Überweisungen aus Januar, aber da sind ja noch mehr....was ist damit, oder hast du nur für Januar keine Steuern bezahlt
und warum ist dein BKK BANK Statement nur von 01.01 - 10.04 ?
Die Antworten helfen vielleicht anderen und mir..in der Zukunft.
in Zukunft ist mir das egal, ich weis wie ich das umgehe und ich werde hier in Thailand keine Steuern mehr bezahlen, außer das Welteinkommen wird mal rangenommen, aber dann arbeite ich auch Lösungsorientiert.Danke für die Info.
Und das ist, was ich hier irgendwo schon mal geschrieben habe:
Wenn ein Bankauszug "ungeprüft" als Nachweis reicht, kann man doch die nächsten 20 Jahre nachweisen, dass transferiertes Geld aus vor 2024 stammt.
Dauert keine 5 Minuten einen solchen "Auszug" mit Saldo X per 31.12.2023 zu erstellen
Will man sicher sein, dass selbst eine Prüfung ins Leere laufen würde, ist diese Bank eben in den USA oder Guatemala![]()
weil danach ich kein Geld mehr brauchte, bin Single, lebe wie Mönch, kein Alkohol, keine Drogen, kein Nikotin und keinen Sex, also wie war das nochmal: sage nicht alles was du weißt, doch wisse alles was du sagst![]()
hab ich doch, das Statement hat 6 Seiten da sind noch Steuern und anderes Zeugs jeweils auf einer Seite aufgelistet ist aber für Einnahmen nicht wichtig gewesen. Für das FA sind alle Foreign Transfers wichtig und da der Kurs im Januar und Februar gut war habe ich diese getätigt. Und ä bissel Geld habe ich noch bei anderen Banken hier in Thailand, aber darüber liefen keine Überweisungen....danach hat du ja im Februar auch noch überwiesen...und wenn du nur ein Statement der Bank hast für 01.01. - 10.04, dann hast du natürlich Recht,
für den kurzen Aufenthalt musst du keine Steuern zahlen.....das Statement für das FA müsste ja ansonsten 01.01 - 31.12 lauten
Da die Transaktionen,die eventuell getätigt werden,nicht von deinem Einkommen stammen können,da du ja kein Einkommen hast und es auch nachweisen kannst,kann es ja kein Problem für eine eventuelle Steuerpflicht darstellen.Da zeigt sich das Problem mit der thailändischen Steuersystematik. Thailand besteuert ja gar nicht Einkommen, sondern Transaktionen (die allerdings aus Einkommen resultieren müssen um relevant zu sein).
Vielleicht hast aber du jetzt "Einkommen" geschrieben? Oder die Frau vom Finanzamt meint was anderes? Oder es gibt Differenzen bei der Übersetzung?
Warum kann sich Thailand nicht an internationale Gepflogenheiten halten
Keine Ahnung wie Thailand das handhabt, aber sag das mal dem deutschen Finanzamt![]()
Ja, das ist auch ein Ansatzpunkt. Aber wie weißt man denn nach, dass man etwas nicht hat?Da die Transaktionen,die eventuell getätigt werden,nicht von deinem Einkommen stammen können,da du ja kein Einkommen hast und es auch nachweisen kannst,kann es ja kein Problem für eine eventuelle Steuerpflicht darstellen.
Ja, das ist auch ein Ansatzpunkt. Aber wie weißt man denn nach, dass man etwas nicht hat?
Ich verstehe deine Ansatz. Das ist ja was ich weiter oben bereits aufgegriffen hatte.3. Wenn man nun von diesem Konto nach Thailand überweist, müsste alles nach meiner Überzeugung steuerfrei sein.
(Auf diesen Konto sollten auch keine Geldeingänge mehr gehen, um es mit der Dokumentation einfach zu halten. Zinsen etc. sofort auf die anderen Konten überweisen.)
Bleibt es also bei dem ersten Ansatz. Einfach das Vorhandensein von ausreichend Geldmitteln vor 2024 für die Transaktionen der nächsten x Jahre "nachzuweisen".
Ich denke aber, so naiv können die thailändischen Finanzbehörden nicht sein, um dieses Schlupfloch nicht irgendwann zu stopfen
Das wird aber kaum effektiv möglich sein, wenn man nicht von dieser Systematik mit der Besteuerung von Transaktionen statt Einkünften abkommt.
Wo Einkünfte zu versteuern sind regelt in zwischenstaatlichen Angelegenheiten ein jeweiliges Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).Das ist das Prinzip:
Jemand der Einkünfte im Ausland hat, muss die nicht in Thailand versteuern. Das ist bei vielen Ländern so.
Das stimmt nun ganz und gar nicht. Sind sie im "Herkunfstland" (also dem Land in welchem die Einkünfte entstehen) bereits versteuert, müssen sie nicht nochmals versteuert werden.Erst, wenn Sie nach Thailand eingebracht werden, müssen Sie versteuert werden.
Das ist eigentlich völlig okay.
Warum das ein Schlupfloch ist, habe ich doch erläutert?!Es ist kein Schlupfloch.
Das "Schlupfloch" bedeutet bei mir z. B., dass schon versteuertes Einkommen nicht nochmal versteuert wird. Das ist ja kein Trick, sondern völlig gerecht.
(Das da ein paar Steuersünder Vorteile von haben, ist dann eher ein hinnehmbarer Kollateralschaden.)

- In Asien haben Singapur & Hongkong ebenfalls die Territorialbesteuerung. Allerdings mit strengeren Regeln für Unternehmen.ohne großen Aufwand jedwede Besteuerung umgehen kann, solange die thailändische Systematik darauf abzielt, eine Besteuerung nur von nach Thailand transferiertem Geld das aus Einkommen nach 2024 stammt, vorzunehmen.
Denn dass es sich bei nach Thailand transferiertem Geld um bereits vor 2024 generierte Einkünfte handelt, kann man, sollte das Vorlegen eines KtoAuszugs per 31.12.2023 tatsächlich reichen, ohne großen Aufwand fingieren.
Noch einmal extra für Dich,der sich ja im thailändischen Steuerrecht so gut auskennt...Nein Du musst keine TIN beantragen wenn Du kein steuerpflichtiges Einkommen hast, sprich Du hast andere Einkommen aus Thailand über 60k Baht im Jahr oder Du transferierst Dir ich glaube mehr als 120K bzw mit Frau veranlagt mehr. von nach 2024 verdientem Geld aus dem Ausland. Schlag mich wenn die Grenzen nicht stimmen ... so ganz grob. Vielleicht gibts doch einen Steuerberater hier unter uns ? Ich glaub das wird alles kompliziert.
Kontoauszüge können da mithelfen....und dir muss auch die Finanzbehörde erst das Gegenteil nachweisen...Ja, das ist auch ein Ansatzpunkt. Aber wie weißt man denn nach, dass man etwas nicht hat?
Gemäß Abschnitt 70 des Revenue Code von BE 2521 (1978) ist eine TIN für alle Steuerzahler in Thailand zwingend vorgeschrieben...




