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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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25 Juli 2011
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zu Hause
nd wenn nicht, wie gesagt, ist es eine Sache zwischen den beiden Ländern, die Anwendung des DBA zu klären.

Ist doch im DBA alles geregelt. Mit wohnsitz negr wue 50% ist TH zuständig. Die von DE (zu unrecht) einkassierten Steuern werden zurückbezahlt.

Beim DBA sagt der name scho, was Sache ist.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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Nö, jedoch die Steuerhoheit.
Die "Steuerhoheit" richtet sich ausschließlich nach dem "Gewönlichem Aufenthaltsort".. auch "Lebensmittelpunkt" genannt!

Die Einkommenssteuer hat mit dem dem "Wohnsitz" nichts zu ntun ;-)

Also Deine "Steuerhoheit" hat bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tage Thailand

Steht auch im DBA ;-)
 

Oldie

Kennt noch nicht jeder
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Die "Steuerhoheit" richtet sich ausschließlich nach dem "Gewönlichem Aufenthaltsort".. auch "Lebensmittelpunkt" genannt!

Die Einkommenssteuer hat mit dem dem "Wohnsitz" nichts zu ntun ;-)

Also Deine "Steuerhoheit" hat bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tage Thailand

Steht auch im DBA ;-)

Nicht unbedingt.
Im DBA steht auch, was ausschließlich in einem Land besteuert werden darf.

Bei einigen Kapitelerträgen steht da sogar, wieviel Steuer in % welches Land kassiert, also indirekt steht da auch in Ausnahmefällen was über die Höhe drin.

Und es sind auch Fälle geregelt, in denen der ein Wohnsitz in beiden Ländern besteht. Wenn keine Feststellung über den steuerlichen primären Wohnsitz getroffen werden kann, zählt bei natürlichen Personen die Nationalität.

Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel, aber hier nur ein Indiz. In der Praxis kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bestehen bleiben.

In der Praxis wird Thailand versuchen, die deutsche Steuer anzurechnen, um selbst Geld abzugreifen. Aber was, wenn du 181 Tage in Thailand, aber 183 Tage in Deutschland bist?
Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen. Es ging bei natürlichen Personen im DBA um Wohnsitz oder alternativ Lebensmittelpunkt, nicht um Tage.
 
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lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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Nicht unbedingt.
Im DBA steht auch, was ausschließlich in einem Land besteuert werden darf.

Bei einigen Kapitelerträgen steht da sogar, wieviel Steuer in % welches Land kassiert, also indirekt steht da auch in Ausnahmefällen was über die Höhe drin.

Und es sind auch Fälle geregelt, in denen der ein Wohnsitz in beiden Ländern besteht. Wenn keine Feststellung über den steuerlichen primären Wohnsitz getroffen werden kann, zählt bei natürlichen Personen die Nationalität.

Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel, aber hier nur ein Indiz. In der Praxis kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bestehen bleiben.

In der Praxis wird Thailand versuchen, die deutsche Steuer anzurechnen, um selbst Geld abzugreifen. Aber was, wenn du 181 Tage in Thailand, aber 183 Tage in Deutschland bist?
Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen. Es ging bei natürlichen Personen im DBA um Wohnsitz oder alternativ Lebensmittelpunkt, nicht um Tage.
Wenn jemand einen Wohnsitz inklusive Steuernummer in DACH besitzt und in Thailand mehr als 185 Tage lebt und ohne persönliches Einkommen ist???
Bleibt die Frage ob derjenige in Thailand sich auch eine Steuernummer holen muss bzw.kann und sich erklären muss???
 

Otto Normalverbraucher

silent reader
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3 April 2023
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Wenn jemand einen Wohnsitz inklusive Steuernummer in DACH besitzt und in Thailand mehr als 185 Tage lebt und ohne persönliches Einkommen ist???
Bleibt die Frage ob derjenige in Thailand sich auch eine Steuernummer holen muss bzw.kann und sich erklären muss???


Wenn du ohne persönliches Einkommen bist ist es egal ob du steuerpflichtig bist oder nicht.

Falls die Frage aber so gemeint ist, dass du nur in Thailand kein Einkommen erzielst aber länger als 180 Tage p.a. in TH bist werden die Thaibehörden davon ausgehen, dass du dein Welteinkommen in TH zu versteuern hast (wie das alle anderen Länder auch tun), ggf. unter Anrechnung von im Ausland bezahlten Abgaben (diverse DBAs). Und dann kann es unter Umständen aufwändig und teuer werden (Steuerberater in mehreren Ländern, die das dann endgültig klären).
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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Wenn du ohne persönliches Einkommen bist ist es egal ob du steuerpflichtig bist oder nicht.

Falls die Frage aber so gemeint ist, dass du nur in Thailand kein Einkommen erzielst aber länger als 180 Tage p.a. in TH bist werden die Thaibehörden davon ausgehen, dass du dein Welteinkommen in TH zu versteuern hast (wie das alle anderen Länder auch tun), ggf. unter Anrechnung von im Ausland bezahlten Abgaben (diverse DBAs). Und dann kann es unter Umständen aufwändig und teuer werden (Steuerberater in mehreren Ländern, die das dann endgültig klären).
Keinerlei Einkommen war gemeint,nur Unterstützung von Ehegatten/Gattin.
 
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buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
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Nicht unbedingt.
Im DBA steht auch, was ausschließlich in einem Land besteuert werden darf.

Bei einigen Kapitelerträgen steht da sogar, wieviel Steuer in % welches Land kassiert, also indirekt steht da auch in Ausnahmefällen was über die Höhe drin.

Und es sind auch Fälle geregelt, in denen der ein Wohnsitz in beiden Ländern besteht. Wenn keine Feststellung über den steuerlichen primären Wohnsitz getroffen werden kann, zählt bei natürlichen Personen die Nationalität.

Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel, aber hier nur ein Indiz. In der Praxis kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bestehen bleiben.

In der Praxis wird Thailand versuchen, die deutsche Steuer anzurechnen, um selbst Geld abzugreifen. Aber was, wenn du 181 Tage in Thailand, aber 183 Tage in Deutschland bist?
Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen. Es ging bei natürlichen Personen im DBA um Wohnsitz oder alternativ Lebensmittelpunkt, nicht um Tage.
Ich habe einen angemeldeten Wohnsitz in Köln,zahle dort aber keine Einkommenssteuer,da ich in Thailand lebe. Ganzjährig!

1. Wie entscheidet dein Lebensmittelpunkt über deine Steuerpflicht in Deutschland?

Deine Steuerpflicht ist im deutschen Steuerrecht nur über deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt definiert. Über deinen Lebensmittelpunkt wird das Finanzamt jedoch versuchen, dir einen Wohnsitz und/ oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht zu unterstellen. Dein Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem du dich die meiste Zeit aufhältst und tatsächlich lebst, mit allen notwendigen persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen.
2.1. Wie ist der Lebensmittelpunkt im deutschen Steuerrecht definiert?
Eine Definition im Steuerrecht für den Lebensmittelpunkt gibt es nicht. Der Lebensmittelpunkt ist im nationalen, also „innerdeutschen“ Steuerrecht kein definierter Begriff. Aus dem Lebensmittelpunkt können aber bestimmte steuerliche Anknüpfungspunkte abgeleitet werden.

Die Frage, wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet, spielt vor allem dann eine wesentliche Rolle, wenn du keinen steuerlichen Wohnsitz hast oder du mehrere steuerliche Wohnsitze hast oder dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht anhand der 183-Tage-Regelung bestimmt werden kann.

2.2. Wie ist der Lebensmittelpunkt im internationalen Steuerrecht definiert?

Im internationalen Steuerrecht spielt die Definition des Lebensmittelpunktes dagegen eine erhebliche Rolle.

Der Lebensmittelpunkt ist oft das entscheidende Kriterium zur Bestimmung deiner Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“). In Artikel 4 Abs. 2 a) des OECD-Musterabkommens 2017 ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen wie folgt definiert:
„…zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);“

"Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel, aber hier nur ein Indiz. In der Praxis kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bestehen bleiben."


"Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen."

Aber sinngemäß schon..... Artikel 4 ) Wohnsitz ständieger Aufenthalt... = 180 Tage ?

Screenshot (908).png
Screenshot (909).png

"Es ging bei natürlichen Personen im DBA um Wohnsitz oder alternativ Lebensmittelpunkt, nicht um Tage."


Der Lebensmittelpunkt,also für die Einkolmmenssteuer maßgebend,richtet sich aber nach Tagen des Anwesenheit in einem Staat!
Oder wie wird der ,Deiner Meinug , festgelegt / festgestellt?
 

pomschobkuhn

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Ich habe einen angemeldeten Wohnsitz in Köln,zahle dort aber keine Einkommenssteuer,da ich in Thailand lebe. Ganzjährig!

1. Wie entscheidet dein Lebensmittelpunkt über deine Steuerpflicht in Deutschland?

Deine Steuerpflicht ist im deutschen Steuerrecht nur über deinen Wohnsitz und deinen gewöhnlichen Aufenthalt definiert. Über deinen Lebensmittelpunkt wird das Finanzamt jedoch versuchen, dir einen Wohnsitz und/ oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht zu unterstellen. Dein Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem du dich die meiste Zeit aufhältst und tatsächlich lebst, mit allen notwendigen persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen.
2.1. Wie ist der Lebensmittelpunkt im deutschen Steuerrecht definiert?
Eine Definition im Steuerrecht für den Lebensmittelpunkt gibt es nicht. Der Lebensmittelpunkt ist im nationalen, also „innerdeutschen“ Steuerrecht kein definierter Begriff. Aus dem Lebensmittelpunkt können aber bestimmte steuerliche Anknüpfungspunkte abgeleitet werden.

Die Frage, wo sich dein Lebensmittelpunkt befindet, spielt vor allem dann eine wesentliche Rolle, wenn du keinen steuerlichen Wohnsitz hast oder du mehrere steuerliche Wohnsitze hast oder dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht anhand der 183-Tage-Regelung bestimmt werden kann.

2.2. Wie ist der Lebensmittelpunkt im internationalen Steuerrecht definiert?

Im internationalen Steuerrecht spielt die Definition des Lebensmittelpunktes dagegen eine erhebliche Rolle.

Der Lebensmittelpunkt ist oft das entscheidende Kriterium zur Bestimmung deiner Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“). In Artikel 4 Abs. 2 a) des OECD-Musterabkommens 2017 ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen wie folgt definiert:
„…zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);“

"Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel, aber hier nur ein Indiz. In der Praxis kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen bestehen bleiben."


"Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen."

Aber sinngemäß schon..... Artikel 4 ) Wohnsitz ständieger Aufenthalt... = 180 Tage ?

Anhang anzeigen 2052593
Anhang anzeigen 2052594

"Es ging bei natürlichen Personen im DBA um Wohnsitz oder alternativ Lebensmittelpunkt, nicht um Tage."


Der Lebensmittelpunkt,also für die Einkolmmenssteuer maßgebend,richtet sich aber nach Tagen des Anwesenheit in einem Staat!
Oder wie wird der ,Deiner Meinug , festgelegt / festgestellt?
Hallo zusammen,

ich möchte zur der genannten Geschichte auch meinen "Senf" dazu geben wie folgt: Ich bin Single, war nie verheiratet, keine Kinder, war 18 Jahre lang als Bauhandwerker beschäftigt und war dann bis zur Geschäftsaufgabe in 2018 selbständig. Beziehe seit Spätjahr 2024 meine gesetzliche Regelaltersrente und habe sonst keine Einkünfte, außer Zinseinnahmen. Hatte ein Haus in DE welches ich verkauft habe in der sich noch eine Einliegerwohnung befindet welche ich als Rückzugsort nutze . Genauso habe ich das meinem Wohnsitz FA mitgeteilt und die wissen das auch. Ich habe die Anfrage bezüglich unbeschränkter Steuerpflicht gestellt und bekam folgende Antwort, siehe Anhang. Ich bin froh darüber weil ich dadurch weitere Steuervorteile habe, da ich unterhalb des Grundbeitrages von 12.084€ bin. Meine Überweisungen gestalte ich so, dass ich hier in Thailand auch möglichst wenigst Steuern bezahle, und beim nächsten DE Urlaub in diesem Jahr nimmt meine Freundin und Ich wieder Bares mit was in der erforderlichen Menge Zollfrei erlaubt ist und damit komme ich gut klar. So jetzt könnt ihr wieder als "Fachmänner" weiterarbeiten ;)

Prüfung Steuerpflicht.jpg
 
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buddy2020

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Zur Erklärung....

Paragraph acht Abgabenordnung

§ 8 Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

Einkommensteuergesetz (EStG) § 1 Steuerpflicht

Einkommensteuergesetz (EStG) § 1 Steuerpflicht

(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
 

pomschobkuhn

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Zur Erklärung....

Paragraph acht Abgabenordnung

§ 8 Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

Einkommensteuergesetz (EStG) § 1 Steuerpflicht

Einkommensteuergesetz (EStG) § 1 Steuerpflicht

(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Alles richtig und so wollte ich das 💪
 

Oldie

Kennt noch nicht jeder
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@buddy2020

Wenn du ganzjährig in Thailand bist, ist bis auf Sonderfälle wie laufende, akute Krankheitsbehandlung auch dort dein Lebensmittelpunkt.

Alleine, du sprichst von der 183 Tage Reglung, also mehr als ein halbes Jahr.
Doch Thailand spricht von 180 Tagen, das ist weniger als ein halbes Jahr.
Daraus ergibt sich, das du zur Abgabe einer Steuererklärung in Thailand zwar verpflichtet sein kannst, aber dennoch in Deutschland nach DBA dein Lebensmittelpunkt und somit deine alleinige Steuerpflicht sein kann.

Artikel 4, Satz 2 regelt, wie richtig erkannt, auch diese Fälle. Dann schaue mal unter Abschnitt c genauer nach....

Aktikel 18, Satz 2 gewährt dem Staat, bei dem z. B. Renten ausgezahlt werden, ein (leider wohl) nicht ausschließliches Besteuerungsrecht, wenn diese Zahlungen zu einer Verminderung der Steuereinnahmen führen. Einfach gesagt, wenn die Firma diese Zahlungen steuerlich beim Ergebnis in Abzug bringt.
Allerdings muss das andere Land diese Steuerzahlungen anrechnen.


Interessant können Anleihen sein, wenn dein Spitzensteuersatz 25% überschreitet. Mit Artikel 11 kann man unter bestimmten Voraussetzungen den Steuersatz auf 25% deckeln, da das andere Vertragsland kein Besteuerungsrecht hat.
Ob es sich netto gegen die Dividende von Aktien oder Ausschütungen von Aktien ETFs lohnt, ist eine andere Frage.

Diese Punkte könnten wichtig werden. Ich erwarte, das Thailand notwendigerweise für den gewünschtem OECD Beitritt, das Welteinkommen besteuert.

Wobei hier Deutschland mit seinem anderen Steuersystem den Progressionsvorbehalt auf das Welteinkommen erheben kann. Vereinfacht, steuerpflichtig sind €10.000,-, gesamtes Welteinkommen ist aber €100.000,-. Dann können deine €10.000 mit dem Steuersatz von €90.000 bis €100.000 belegt werden. Stichwort erweiterte beschränkte Steuerpflicht.

Artikel 11 kann hier hilfreich sein, nicht mehr als 25% bei den richtigen Anleihen.
 
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Hardy641

Hat nix anderes zu tun
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7 Dezember 2021
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Mal ein Frage, ob man auf diese Weise die Steuerpflicht umgehen kann.

Das LTR Visum beinhaltet ja eine Steuerbefreiung. Hat man nun einen guten Kumpel, der im Besitz dieses Visa ist, könnte man diesem Geld auf eines seiner ausländischen Konten überweisen und er könnte einem das Geld dann in THB in Thailand bar auszahlen.

Offiziell führt man so kein Geld nach Thailand ein. Der Kumpel, der durch das LTR Visa Steuerbefreiung genießt, kann ja unbegrenzt Geld nach Thailand transferieren.
 
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Alwaro

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„…zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);“

Somit ist Thailand, mit den 180 Tagen im Recht.

"Von 180 Tagen habe ich nichts im DBA gefunden oder überlesen."

Im Wortlaut nicht. jedoch im von dir geposteten Artikel 4 Abs. B Nummer 2

1736380866246.png

1736380906411.png

Steht da ganz klar, dass dass TH Steuern erheben darf. Ich gehe mal davon aus, dass du nicht unter einer Brücke lebst.
 
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Oldie

Kennt noch nicht jeder
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@buddy2020
dann löse mal auf:
Nationalität Deutsch, Wohnsitz in Deutschland und in Thailand, verheiratet mit Thai. Einkommen durch Rente seitens des Mannes.
181 Tage in Thailand mit Ehefrau, 183 Tage in Deutschland mit Ehefrau. Keine Kinder.
Wo ist der Lebensmittelpunkt? Wenn nicht in Thailand, entfällt das Besteuerungsrecht über Artikel 4, Satz 2, Abschnitt b. Dann greift Abschnitt c, obwohl man 181 Tage in Thailand war und das nationale thailändische Recht sagt, in Thailand Steuererklärung und Steuerzahlung.

Abgesehen davon, mit Famile und Kinder kann der Lebensmittelpunkt auch in Thailand sein, wenn man nur 90 Tage dort war.

Das meine ich mit, die 180 Tage finde ich im DBA nicht. Und das kann auch das nationale Recht aushebeln.

Bevor sich einer zuviel freut, in einem der Länder muss man zahlen. Bei doppelter nicht Besteuerung greift das deutsche Finanzamt zu, wenn es ihnen auffällt.

Also wenn Einkommen aus Deutschland und eines der steuerbefreiten Langzeit Visum von Thailand, dann wird eben Deutschland besteuern, wenn Thailand verzichtet.
Ist auch schon in der EU passiert und vor Gericht durchgekämpft worden. Portugal hatte zeitweise bei Zuzug das Einkommen 10(?) Jahre steuerfrei gestellt. Deutschland sagte danke und griff zu.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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@Oldie:

Dann will ich hier, für mich abschließend, zu diesem Thema noch etwas schreiben.

Nationalität Deutsch, Wohnsitz in Deutschland und in Thailand.

In Thailand nicht verheiratet!

Einkommen: Rente und Pension aus Deutschland.

Seit 35 Jahren ständig in Thailand lebend!

Die 180 Tage Regel seitens Thailand ist eine nationale Regel.“

Die wohl auf mich anwendbar ist, da mein Lebensmittelpunkt, Thailand ist!

Obwohl ich noch in Deutschland gemeldet bin, weil ich dort immer noch ein Haus besitze.

@Alwaro:

„Somit ist Thailand, mit den 180 Tagen im Recht.“


Das habe ich auch nicht bestritten!

„Steht da ganz klar, das TH Steuern erheben darf. Ich gehe mal davon aus, dass du nicht unter einer Brücke lebst.

Deine Annahme ist richtig. Ich lebe nicht unter einer Brücke!

Und eine Thailändische, sowie eine Deutsche Steuernummer habe ich auch!