Das stimmt schon so.NEIN, das stimmt nicht!
Es gilt der "Gewöhnliche Aufenthaltsort"
Ich besitze wie schon geschrieben ein Haus in Köln,und bin dort auch gemeldet. Habe auch noch meine Bankverbindungen dort!
Da ich aber meine "Gewöhnlichen Aufenthaltsort" also mehr als die 183 Tage nach dem deutschen Steuervorschriften in Thailand lebe,bin ich eben in Thailand Steuerpflichtig!
Kannst es mir glauben, mache das seit fast 30 Jahren beruflich
Bei deiner Konstellation bist du eben in Deutschland UND in Thailand steuerpflichtig.*
(1) Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
§ 1 EStG - Einzelnorm
www.gesetze-im-internet.de
*Ergänzung:
Genau deswegen gibt es ja die DBA. Und genau deswegen muss man es beachten um zu beurteilen wer das Recht zur Besteuerung hat.
Wärst du nur in Thailand steuerpflichtig, müsste man kein DBA bemühen um zu schauen wo dein Einkommen versteuert wird.
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