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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Isaanfarang

Kennt noch nicht jeder
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9 Oktober 2022
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Udonthani, Thailand
Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird ja vom Landesamt fuer Besoldung und Versorgung ausgestellt. Ausserdem wird darauf die Hoehe der Pension fuer das vergangene Jahr sowie die darauf geleistete Steuer ausgewiesen. Des weiteren habe ich mir von meinem Finanzamt - Koerperschaften - Stuttgart eine Bescheinigung (deutsch/englisch) ausstellen lassen, dass ich in Deutschland steuerpflichtig bin.
Das ist aber interessant. Ich habe mein zuständiges Finanzamt auch zusätzlich um eine Bestätigung der Art meiner Einkünfte gebeten, möglichst in Englisch. Dies wurde mit Hinweis darauf, die Amtssprache sei Deutsch, abgelehnt. Da ist BW wohl etwas flexibler.
 

Isaanfarang

Kennt noch nicht jeder
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9 Oktober 2022
68
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Udonthani, Thailand
Inwieweit siehst du denn Interpretationsspielraum bei dem Artikel?
Eigentlich gar nicht, doch bei allen Fragen an thailändische Finanzbeamte bekam ich immer gesagt, "Wenn sie in Deutschland Steuern zahlen, müssen sie in Thailand keine Steuern zahlen. ABER, da ich meinen Wohnsitz in D beibehalte sind meine Frau und ich unbeschränkt steuerpflichtig. In Verbindung mit anderen Freibeträgen ist unsere Steuerschuld in D NULL Euro. Da könnte man auf die Idee kommen, dass ich ja eben in Deutschland gar keine Steuern zahle und damit in Thailand abkassiert werden kann. Klar, dass der Wortlaut von Artikel 18 Abs. 2 des DBA eindeutig was anderes sagt, aber die Kassen in Thailand sind leer, man braucht dringend Geld. Wenn man dann bedenkt, wie unterschiedlich z.B. die Immigration in verschiedenen Provinzen ihre Auflagen definiert, von leicht bis erschwert, oder z.B. das Gelbe Hausbuch, was es bei dem einen Amphoe in einer halben Stunde gibt und woanders gar nicht bekannt ist, könnte ich mir vorstellen, dass auch bei der Steuererhebung unterschiedliche Anforderungen gesetzt werden.
 

Oldie

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
25 November 2024
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Bin mal auf Deine Erfahrungen gespannt. Als pensionierter Landesbeamter hoffe ich auch, dass Artikel 18 Absatz 2 des DBA vom Finanzamt in Udonthani so interpretiert wird, dass eine Besteuerung meiner Pensionseinkünfte in Thailand nicht in Frage kommt. Was willst Du als Nachweis vorlegen, dass es sich um Bezüge aus öffentlichen Kassen handelt? Ich habe mir diesbezüglich vom LBV NRW eine Bestätigung ausstellen lassen, dass und ab wann ich Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz NRW beziehe.
Eigentlich nach meiner Interpretation sind auch alle Renten aus Deutschland, welche die Firmen ( auch Versicherungen) die Ausschüttung bei der Steuer in Deutschland ansetzen, ausschließlich in Deutschland zu versteuern.
Das ist der einzige Grund, warum ich neben ETF auch über Sofortrenten nachdenke.

Ansonsten, ich weiß nicht, ob das thailändische Recht diesen Weg zulässt:

Der Ehefrau jährlich THB 500.000 übertragen. Damit hat sie dummerweise Einkommen.

Nun eine getrennte Veranlagung, beide über 65 Jahre, dann hat jeder THB 350.000 an Abzügen ( 60k Feibetrag + 100k von der Einkommensquelle + 190k Altersfreibetrag.)
150k zu versteuerndes Einkommen sind 0%.

Ok, das hängt von der Frau ab, ob man das so machen kann. Wenn mein Geld unser Geld ist und dein Geld auch unser, wäre eventuell bis THB 1.000.000 so steuerfrei.

Bei dem restlichen Einkommen erwägen, ob durch Umstrukturierung Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht hat. Lieber 7,5% der Rente als Steuer abdrücken ( ab 70 Lebensjahr bei Start 15% Steuerpflichtig, Steuersatz in Deutschland mal mit 50% angenommen ) als darauf dann 15% bis 35% in Thailand zu entrichten.

So wäre auch bei zu besteuerndem Welteinkommen manches in Sicherheit gebracht. Rest hängt vom Versicherungsvertrag ab.


Nur so meine Gedanken zum Thema Steuergestaltung für kleine Fische.
 

LedZeppelin

Nobody is perfect
    Aktiv
2 Oktober 2018
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beide über 65 Jahre, dann hat jeder THB 350.000 an Abzügen ( 60k Feibetrag + 100k von der Einkommensquelle + 190k Altersfreibetrag.)
Die 60k Freibetrag und die 190k Altersfreibetrag sind klar.

Nur was sind die 100k von der Einkommensquelle ?
Hab dies bisher noch nie gehört bzw. gelesen.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
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2.865
Das ist aber interessant. Ich habe mein zuständiges Finanzamt auch zusätzlich um eine Bestätigung der Art meiner Einkünfte gebeten, möglichst in Englisch. Dies wurde mit Hinweis darauf, die Amtssprache sei Deutsch, abgelehnt. Da ist BW wohl etwas flexibler.
Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wird ja vom Landesamt fuer Besoldung und Versorgung ausgestellt. Ausserdem wird darauf die Hoehe der Pension fuer das vergangene Jahr sowie die darauf geleistete Steuer ausgewiesen. Des weiteren habe ich mir von meinem Finanzamt - Koerperschaften - Stuttgart eine Bescheinigung (deutsch/englisch) ausstellen lassen, dass ich in Deutschland steuerpflichtig bin.
Bei jeder Veränderung des Ruhegehalts, bekommt der Beamte ja einen Bescheid, vom seinem LBV.

Der sollte wohl als Nachweis reichen...?

Wenn nicht, werde ich meinen in Pattaya eben von einer vereidigten Dolmetscherin übersetzen lassen...Eigentlich einfach, oder?

Denn "Amtssprache" ist in Thailand eben Thai, und nicht englisch!!
 

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
Verstorben
25 Juli 2011
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zu Hause
Was hat die Steuernummer mit Korrespondenzadresse zu tun? Ich bin in D abgemeldet und so wollen sie gem. OECD-Abkommen die ausländische Steuernummer.

Auch bei den DACH Banken gilt die Tatsache. Was ich nicht weiss, acht mich nicht heiss.

Der Datenschutz wird so hoch angesetzt, dass die Korrespondenzadresse (noch) gilt.

Freunde mit Korrespondenzadresse TH wurden von den Banken aufgefordert die TH Steuernummer anzugeben (mit Korrespondenzadresse in DACH jedoch nicht.
 

anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
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21 August 2019
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OK, wieder was gelernt. Habe denen die thail. Steuernummer mitgeteilt und den Punkt damit abgehakt.
 

Isaanfarang

Kennt noch nicht jeder
    Aktiv
9 Oktober 2022
68
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Udonthani, Thailand
Bei jeder Veränderung des Ruhegehalts, bekommt der Beamte ja einen Bescheid, vom seinem LBV.

Der sollte wohl als Nachweis reichen...?

Wenn nicht, werde ich meinen in Pattaya eben von einer vereidigten Dolmetscherin übersetzen lassen...Eigentlich einfach, oder?

Denn "Amtssprache" ist in Thailand eben Thai, und nicht englisch!!
Die Steuerbefreiung nach Artikel 18 Abs. 2 des DBA greift, wenn Bezüge/Ruhegehalt direkt aus der Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird. Frage ist, ob das aus der Pensionsbescheinigung zweifelsfrei zu interpretieren ist, zumal nach Übersetzung. Für einen Kundigen ist das ganz klar, aber was meint/glaubt der Thai-Steuerbeamte? Das gleiche gilt m.E. auch für den Steuerbescheid aus Deutschland. Dort ist von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Rede, abzüglich Freibetrag für Versorgungsbezüge. Ein Deutscher folgert daraus sofort, dass es sich um Ruhebezüge für einen pensionierten Beamten handeln muss, aber kann und will der Thai-Finanzbeamte das verstehen? Nach 33 Jahren Thailand weiss ich, dass die irgendwie anders ticken.