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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

Earn

Gibt sich Mühe
   Autor
17 Oktober 2024
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Das mit dem Bargeld bis 20.000 USD funktioniert nur bei Einreise.
Wenn man dauerhaft im Land ist - schwierig. Oder man bekommt Besuch aus DACH mit quasi Besuchergeschenk. Oder so.....555
555 Das schreibst ausgerechnet Du, der mich vor ein paar Tagen auf die Einhaltung der Forenregeln aufmerksam gemacht hat.

Deklarationsfrei heißt nicht automatisch steuerfrei.
 

anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
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21 August 2019
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Nun,wenn der Besuch sein Urlaubsgeld aus versehen liegen läßt...... aber lassen wir das.
Du glaubst garnicht was auf der Welt Unmögliches passiert. Ich könnte da Geschichten erzählen.
Die Forenregeln habe ich hoffentlich nicht verletzt. 555
 

Baerziege

Schreibwütig
Thread Starter
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Thread Starter
25 November 2022
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Ja, oder der gutgeratene Sohn den Papa monatlich mit 1500€ unterstützt. Auch das sollte steuerfrei sein.
 

Otto Normalverbraucher

silent reader
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3 April 2023
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Solange das globale Einkommen nicht berücksichtigt wird, kann man einfach Steuern was man überweist. Des weiteren ist Bargeld bis zu 20.000 USD deklarationsfrei.

Für mich ist es schwer vorstellbar dass die Nichtberücksichtigung des globalen Einkommens dauerhaften Bestand hat, das entspricht nämlich auch nicht den OECD Empfehlungen.
 
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anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
    Aktiv
21 August 2019
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Nun bis jetzt ist Thailand ja noch Beitrittskandidat zum OECD. Aber da macht die vorherige Erfüllung bestimmter Regularien sicher einen guten Eindruck.
Unter diesem Deckmantel ist die Besteuerung des Welteinkommens in TH nur noch eine Frage der Zeit. Kohle muß in die Staatskasse. Viel Kohle, dringend und schnell. Denn ganz so rosig ist es auch in TH mit dem Staatshaushalt nicht bestellt.
Meine bescheidene Meinung.
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
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Das habe ich aus einem anderem Forum kopiert...Stelle es einfach mal kommentarlos hier rein...

Ein schöner guter Tag an alle,

ich habe das Gefühl, dass sich einige hier in eine Sache hineinsteigern, wo nichts ist.

Ich habe das Schreiben der Finanzbehörde Por. 161/2566 vom 15. September 2566 in der originalen thailändischen Version sowie die relevanten Abschnitte des Steuergesetzes gelesen. Dazu habe ich auch ein Video erstellt, den Link dazu gibt es am Ende.

Zunächst ist festzuhalten, dass dieses Schreiben eine interne Anordnung für Mitarbeiter der Finanzämter darstellt. Es soll als Leitfaden für die Steuerberechnung und Beratung dienen. Es beinhaltet keine Änderungen der bestehenden Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen, sondern klärt lediglich einen spezifischen Fall: den Zeitpunkt, zu dem das thailändische Finanzamt Zugriff auf Erträge aus ausländischen Quellen erhält.

Dieser Zeitpunkt ist gegeben, sobald das entsprechende Geld nach Thailand eingeführt wird. Solches Geld ist dem versteuerungswürdigen Einkommen des Steuerjahres, in dem es eingeführt wird, hinzuzurechnen. Dies entspricht den bestehenden gesetzlichen Regelungen. Bisher wurde jedoch häufig davon ausgegangen, dass Gelder nach einem Jahr Ruhefrist steuerfrei eingeführt werden könnten. Diese Praxis entsprach jedoch nicht der gesetzlichen Vorgabe.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Schreiben bezieht sich auf die Einkünfte von "Personen in Thailand". Gemäß Steuergesetz sind das Personen, die sich 180 Tage oder mehr im Steuerjahr (zusammenhängend oder in Abschnitten) in Thailand aufhalten. Es geht dabei ausschließlich um Einkommen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit und Eigentum.

Rente fällt nicht in eine dieser Kategorien. Jeder möge sich selbst fragen, aus welcher dieser Einkommensquellen sein Einkommen stammt, insbesondere in Bezug auf Altersrenten.

Wichtig: Das Geld muss in einem Steuerjahr entstanden sein, in dem man bereits als "Person in Thailand" galt.

Steuernummer: Erst wenn man tatsächlich einen zu versteuernden Betrag hat, also etwas an das Finanzamt abführen muss, benötigt man eine Steuernummer.
Man kann dies entweder selbst ermitteln, ein Steuerbüro beauftragen oder es direkt beim Finanzamt klären. Besteht eine Steuerpflicht, wird die Steuernummer automatisch vergeben.

Zum versteuerungswürdigen Einkommen zählen:

1. Alle Einnahmen gemäß Artikel 40 des Steuergesetzes, die in Thailand entstanden sind (z. B. Vermietung eines Condos oder Hauses, Bankzinsen von thailändischen Banken). Hier ist es egal, ob man eine "Person in Thailand" ist oder nicht.


2. Einnahmen aus Arbeit, Geschäftstätigkeit oder Eigentum im Ausland, wenn diese während der Zeit entstanden sind, in der man eine "Person in Thailand" war. Diese Erträge sind jedoch erst in dem Steuerjahr zu versteuern, in dem sie nach Thailand eingeführt werden.



Nach Abzug der Freibeträge wird der verbleibende Betrag nach einem festgelegten Schema besteuert. Nur in diesem Fall ist eine Steuernummer erforderlich.

Artikel 42 enthält außerdem eine Liste steuerfreier Einkünfte.
Dazu gehört unter Punkt (25):
„เงินประโยชน์ทดแทนที่ผู้ประกันตนได้รับจากกองทุนประกันสังคมตามกฎหมายว่าด้วยการประกันสังคม“
Das sind Bezüge aus der Sozialversicherung gemäß dem Sozialversicherungsgesetz. Diese sind steuerfrei und nicht dem versteuerungswürdigen Einkommen hinzuzurechnen. Es wird nicht ausdrücklich erwähnt, dass es sich ausschließlich um die thailändische Sozialversicherung handelt.

Zum DBA (Doppelbesteuerungsabkommen):
Das Abkommen verpflichtet Thailand nicht, Renten zu besteuern. Es eröffnet lediglich die Möglichkeit, eine eventuelle Besteuerung in Thailand in Deutschland gegenrechnen zu lassen. Wenn thailändisches Recht keine Besteuerung von Altersrenten vorsieht, bleibt es dabei.

Die Besteuerung von Renten in Deutschland, insbesondere seit Einführung der nachgelagerten Besteuerung 2005, ist hier nicht das Thema. Das handhabt Deutschland eigenständig.

Hinweis:
Dies ist meine persönliche Sichtweise und keine Rechtsberatung.

Hier noch die Link zum Video wo alles auch anhand der Thailaendischen Originale dargestellt ist.

 
Zuletzt bearbeitet:

lakmakmak66

Leben und leben lassen
    Aktiv
15 Oktober 2013
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Eine 0 als Einkommen ist natürlich gewagt, habe aufgrund des Festgeldkonto 800.000 thb immer Zinseinnahmen, da sind aber auch 20.000 thb frei. Aber das kann man ja in einem Vorgang mal abgeben und wie du schreibst dann müssen die reagieren. Mir geht es um die kommenden Jahre bezüglich der Überweisungen, da kann ich ja immer im Voraus berechnen, dass ich nicht in den Zahlungsbereich komme. Aber immer schön eine Erklärung abgeben damit nicht auf einmal eine Aufforderung für mehrere Jahre kommt und die dann "komisch" werden;) schaunmer mal
Warum gewagt??? Die Zinsen vom thailändischem Konto sind ja keine Transfers vom Ausland...
 

Otto Normalverbraucher

silent reader
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3 April 2023
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warum willst Du mit 0 Einkommen eine Steuererklärung abgeben ?
die Grenze liegt bei120.000, verheiratet bei 240.000 jährlich
solange man nicht über diese Grenzen kommt, würde ich nichts unternehmen


Ich würde da im entsprechenden Gesetz nachsehen wie die rechtliche Regelung dazu aussieht.....

Weil "ich glaube", "ich gehe davon aus" "ich habe gehört" "das ist in DACH auch so" eventuell in Thailand -und nicht nur dort- nicht viel zählt.
 

pomschobkuhn

Forensponsor
   Sponsor 2025
12 Januar 2023
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warum willst Du mit 0 Einkommen eine Steuererklärung abgeben ?
die Grenze liegt bei120.000, verheiratet bei 240.000 jährlich
solange man nicht über diese Grenzen kommt, würde ich nichts unternehmen
Wenn doch die Barguthaben die vor 2024 erwirtschaftet wurden, dann sind hier die Überweisungen in 2024 doch nicht relevant und daher nicht anzugeben, oder hab ich das falsch verstanden:unsure: darum geht es doch in dem Vorgang
 

Ding Dong

Gibt sich Mühe
    Aktiv
5 Oktober 2022
226
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833
oder hab ich das falsch verstanden
kleines Beispiel für eine monatl. Überweisung
Du entnimmst 1.000 € aus deinen Barguthaben, erwirtschaftet vor 2024
dazu eine kleine Rente von zB 800 €
von der steuerfreien Rente bezahlt Du noch eine private KV von 300 €
Überweisungsbetrag dann1.500 €
zu versteuern 500 €
 

LedZeppelin

Nobody is perfect
    Aktiv
2 Oktober 2018
1.165
3.492
1.715
zu versteuern 500 €
Bei 500 € im Monat, sind dann 6.000 € im Jahr, bei Kurs von 36 wären dies 216.000 Baht.
Da hätte man aber nach Abzug der Freibeträge keine Steuer zu zahlen.

Da stellt sich bei mir auch die Frage.
Ich lege dem thailändischen Finanzamt meine Überweisungen aus dem Ausland vor.
Ziehe dann die mir zuständigen Freibeträge ab und es kommt zu dem Ergebnis ich brauche keine Steuern zu zahlen, bekomme ich dann überhaupt eine TIN (Steuernummer) ?
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
3.392
10.986
2.865
Wieso ein "Woow"...??

Ich habe den Artikel extra kommentarlos hier reingestellt, und nicht bewertet!!

Auch keinen Wahrheitsgehalt behauptet!

Also einfach nicht lesen,bzw. ignorieren und ja, ich kann auch lesen "15. September 2566 ist das Jahr 2023 !"
 
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MGiebel

Aktiver Member
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27 Januar 2024
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Bei 500 € im Monat, sind dann 6.000 € im Jahr, bei Kurs von 36 wären dies 216.000 Baht.
Da hätte man aber nach Abzug der Freibeträge keine Steuer zu zahlen.

Da stellt sich bei mir auch die Frage.
Ich lege dem thailändischen Finanzamt meine Überweisungen aus dem Ausland vor.
Ziehe dann die mir zuständigen Freibeträge ab und es kommt zu dem Ergebnis ich brauche keine Steuern zu zahlen, bekomme ich dann überhaupt eine TIN (Steuernummer) ?
Du kannst eine thailändische TIN bekommen (geht innerhalb von 20 Minuten beim Chonburi Revenue Office), wenn du sie z.B. für deutsche Banken, ... benötigst.
Du brauchst aber keine thailändische TIN, wenn du nichts in Thailand zu versteuern hast.
 
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