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Steuerfreiheit für Auslandseinkommen ab 2025 – jetzt offiziell im Royal Gazette!

Ding Dong

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5 Oktober 2022
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dazu ein Beispiel
ein Rentner über 70 ist verheiratet und hat eine deutsche teure
Krankenversicherung von 500 € mtl
er lebt von seinem Vermögen, von dem er 1.000 € monatlich entnimmt
zusätzlich hat er eine kleine Rente von 950 €
davon bezahlt er in Deutschland seine KV
bleiben noch 450 von seiner Rente übrig
insgesamt also 1.000 + 950 - 500 = 1.450
diesen Betrag überweist er monatlich nach Thailand
zu versteuern sind nur die 450 aus der Rentenanteil
450 x Kurs 37,50 x 12 Monate = 202.500 Baht
er liegt unter der Einkommensgrenze und muss keine Steuerklärung abgeben
 

Citolino

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6 Juni 2025
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dazu ein Beispiel
ein Rentner über 70 ist verheiratet und hat eine deutsche teure
Krankenversicherung von 500 € mtl
er lebt von seinem Vermögen, von dem er 1.000 € monatlich entnimmt
zusätzlich hat er eine kleine Rente von 950 €
davon bezahlt er in Deutschland seine KV
bleiben noch 450 von seiner Rente übrig
insgesamt also 1.000 + 950 - 500 = 1.450
diesen Betrag überweist er monatlich nach Thailand
zu versteuern sind nur die 450 aus der Rentenanteil
450 x Kurs 37,50 x 12 Monate = 202.500 Baht
er liegt unter der Einkommensgrenze und muss keine Steuerklärung abgeben
der Knackpunkt könnte sein, das er 1450 Euro überweist, also ca. 600000 jährlich an Überweisungen ankommen. Er wird wohl dem FA nachweisen müssen, warum er nicht steuerpflichtig ist.
 

Ding Dong

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warum soll man ein nicht steuerpflichtiges Einkommen nachweisen ?
was nicht steuerpflichtig ist, kommt nicht in die Steuerklärung
Beispiel:
man verkauft in Deutschland seine private Wohnung, in der man
über 10 Jahre gewohnt hat - alles steuerfrei
niemand schreibt in seine Einkommenssteuererklärung, dass er eine
Wohnung verkauft hat und die steuerfrei ist
in Thailand willst du das aber beim Finanzamt melden und nachweisen
Quatsch - interessiert niemanden
was in Deutschland steuerfrei ist, ist in Thailand auch steuerfrei
DBA Artikel 23
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Citolino

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warum soll man ein nicht steuerpflichtiges Einkommen nachweisen ?
was nicht steuerpflichtig ist, kommt nicht in die Steuerklärung
Beispiel:
man verkauft in Deutschland seine private Wohnung, in der man
über 10 Jahre gewohnt hat - alles steuerfrei
niemand schreibt in seine Einkommenssteuererklärung, dass er eine
Wohnung verkauft hat und die steuerfrei ist
in Thailand willst du das aber beim Finanzamt melden und nachweisen
Quatsch - interessiert niemanden
was in Deutschland steuerfrei ist, ist in Thailand auch steuerfrei
DBA Artikel 23
Anhang anzeigen 2161228
ist ja in Ordnung. Aber überleg mal, da stehen im Bankbuch 50000 Baht monatlich. Der Finanzbeamte liest das und hält das erst mal für zu versteuerndes Einkommen. Daher muss man das beweisen. Daher muss er eine Steuererklärung abgeben, um diesen Nachweis überhaupt erst führen zu können. Einfach zu sagen, ich bin nicht steuerpflichtig, reicht in diesem Sachverhalt wohl nicht! Wie gesagt, der Knackpunkt sind die 1000 zusätzlichen Euro, die erfolgte Überweisung!
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
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18 April 2020
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dazu ein Beispiel
ein Rentner über 70 ist verheiratet und hat eine deutsche teure
Krankenversicherung von 500 € mtl
er lebt von seinem Vermögen, von dem er 1.000 € monatlich entnimmt
zusätzlich hat er eine kleine Rente von 950 €
davon bezahlt er in Deutschland seine KV
bleiben noch 450 von seiner Rente übrig
insgesamt also 1.000 + 950 - 500 = 1.450
diesen Betrag überweist er monatlich nach Thailand
zu versteuern sind nur die 450 aus der Rentenanteil
450 x Kurs 37,50 x 12 Monate = 202.500 Baht
er liegt unter der Einkommensgrenze und muss keine Steuerklärung abgeben
Sorry, stimmt so nicht ganz....

Du versteuerst alles was Du nach Thailand überweist, bis auf wenige Ausnahmen, z.B. gespartes von vor 2024, und wenn Du 1450.-€ überweist, musst Du diese eben in Thailand versteuern,

es sei denn Du weißt nach das Du dafür schon in Deutschland Steuern bezahlt hast!
 
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Citolino

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Sorry, stimmt so nicht ganz....

Du versteuerst alles was Du nach Thailand überweist, bis auf wenige Ausnahmen, z.B. gespartes von vor 2024, und wenn Du 1450.-€ überweist, musst Du diese eben in Thailand versteuern,

es sei denn Du weißt nach das Du dafür schon in Deutschland Steuern bezahlt hast!
indem er über eine Steuererklärung den Sachverhalt mit diesen 1000 Euro nachweist!
 

buddy2020

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ist ja in Ordnung. Aber überleg mal, da stehen im Bankbuch 50000 Baht monatlich. Der Finanzbeamte liest das und hält das erst mal für zu versteuerndes Einkommen. Daher muss man das beweisen. Daher muss er eine Steuererklärung abgeben, um diesen Nachweis überhaupt erst führen zu können. Einfach zu sagen, ich bin nicht steuerpflichtig, reicht in diesem Sachverhalt wohl nicht! Wie gesagt, der Knackpunkt sind die 1000 zusätzlichen Euro, die erfolgte Überweisung!
Das "Bankbuch" sieht der Finanzbeamte ja nicht!

Das Finanzamt will von Deiner Thai Bank alle Bewegungen vom 1.1. -31.12 schriftlich nachgewiesen haben!

In der Spalte eingehende Beträge wird dann alles addiert, das ist eben das zu versteuernde Einkommen, nach Thai -Leseart!

Abgezogen werden die Freibeträge, und die nachgewiesenen Steuern die darauf in Deutschland schon gezahlt wurden...So einfach!

Die 1000.-€ aus angespartem Vermögen vor 2024 muss er nachweisen! Sonst zahlt er dafür Steuer!

Und wenn er die Rente von 950.-€ überweist, liegt er damit knapp über halb der Bemessungsgrenze....Also Steuern fast nix....Peanuts!
 

Citolino

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Es sei denn Du weißt nach das Du dafür schon in Deutschland Steuern bezahlt hast...

Das habe ich damit gemeint!
ich weis nicht, ob das einfach reicht, diesen Nachweis beim Thai Finanzamt einzureichen. Das muß ja irgendeinen Aufhänger haben, nämlich die thailändische Steuererklärung! Oder gibt es noch andere Formulare für diesen Vorgang beim Thai Finanzamt???
 

Citolino

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ich weis nicht, ob das einfach reicht, diesen Nachweis beim Thai Finanzamt einzureichen. Das muß ja irgendeinen Aufhänger haben, nämlich die thailändische Steuererklärung! Oder gibt es noch andere Formulare für diesen Vorgang beim Thai Finanzamt???
diese Antwort gab mir gerade Gemini:
Es gibt kein spezielles Formular beim thailändischen Finanzamt, das ausschließlich für den Nachweis von überwiesenem Vermögen aus Deutschland vor 2024 vorgesehen ist. Der Nachweis erfolgt über die regulären Steuererklärungsformulare (PND) und ergänzende Unterlagen wie Bankbelege und Herkunftsnachweise.
 

Ding Dong

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die Steuer heißt Einkommenssteuer, nicht Überweisungssteuer
was nicht zu versteuern ist, kommt nicht in die Steuererklärung
ich habe mein Haus in DE verkauft und lebe zum Teil davon
soll' ich dem Finanzamt einen 20-seitigen übersetzten Notarvertrag vorlegen ??
nö, die erfahren gar nichts davon, weil es nicht in der Steuerklärung stehen würde
sollte es wieder erwarten mal hart auf hart kommen, habe ich noch den jährlichen
Einkommensnachweis, gestempelt und unterschrieben vom Konsul
darin steht in der beiliegenden Aufstellung die Herkunft des Einkommens
aus Vermögen, zb Hausverkauf, Sparanlage usw
Rente ist natürlich auch aufgeführt :)
 
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17 Oktober 2024
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warum soll man ein nicht steuerpflichtiges Einkommen nachweisen ?
was nicht steuerpflichtig ist, kommt nicht in die Steuerklärung
Beispiel:
man verkauft in Deutschland seine private Wohnung, in der man
über 10 Jahre gewohnt hat - alles steuerfrei
niemand schreibt in seine Einkommenssteuererklärung, dass er eine
Wohnung verkauft hat und die steuerfrei ist
in Thailand willst du das aber beim Finanzamt melden und nachweisen
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was in Deutschland steuerfrei ist, ist in Thailand auch steuerfrei
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Amtsdeutsch ist halt wie Sudoku mit Worten.
Ich lese Art. 23 so: Ein Deutscher, der in Thailand steuerpflichtig ist, darf steuerlich nicht schlechter stehen als ein Thai, der ebenfalls in Thailand steuerpflichtig ist.
Umgekehrt natürlich genau so.

Ob ein Immobilienverkaufsgewinn in Deutschland steuerfrei ist oder nicht, spielt für Thailand keine Rolle.
Sobald eine in Thailand steuerpflichtige Person – egal ob Thai, Deutscher oder sonst wer – diesen Gewinn nach Thailand remitted, fällt er nach thailändischem Steuerrecht unter steuerpflichtige Einkünfte.

Steuerfrei bleibt nur der Teil des Veräußerungsgewinns, der in Deutschland verbleibt und nicht nach Thailand transferiert wird.
 
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Ding Dong

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ich lese das Sudoku etwas anders
ein Deutscher/Thai, der ein steuerfreies Einkommen erhält/erzielt
oder einen Teil davon versteuern muss, darf in dem anderen Land
nicht "mehr belastet" werden als im eigenen Land
heißt: Deutschland steuerfrei <--> Thailand steuerfrei
Deutschland/Thai versteuert - Thai/Deutschland keine weitere Steuer
Thailand/Deutschland darf eine Besteuerung, die in dem anderen
Land erfolgt ist, nicht noch zusätzlich höher ansetzen
 
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buddy2020

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Wie Du das ließt, interessiert das Finanzamt in Thailand sehr wenig , bis gar nicht!

Aus meiner eigenen, und auch den Erfahrungen einiger Bekannte, sieht es eben so aus:

Du gehst zum Finanzamt wenn Du Dich länger als 180 Tage in Thailand im Kalenderjahr aufhälst,und holst Dir Deine Steuernummer. Das ist Pflicht!

Ob Du deswegen Einkommensteuer zahlen musst ist nicht gesagt!

Das Finanzamt verlangt von Dir ein "Bankstatement" das heißt alle Kontobewegungen vom 1 Januar bis zum 31 Dezember des letzten Jahres.

Dor werden denn ALLE Beträge die Du nach Thailand überwiesen hast, addiert!

Davon gehen dann die Freibeträge ab. Über 65 Jahre alt, ca. 375.000.-THB

Der Rest wird versteuert!

Willst Du der Steuer entgehen, musst Du nachweisen, das dieses Geld, was Du überwiesen hast, schon in Deutschland versteuert wurde!

Also schriftlich belegen! Wenn die Einkommenssteuer in Deutschland geringer ausfällt als in Thailand, kann dieser Teil noch in Thailand anteilig besteuert werden!

Wie der einzelne das sieht, oder Bewertet, interessiert das hiesige Finanzamt wenig !!

Bei mir wurden eben alle Gelder die ich überweisen habe, und für die ich in Deutschland keine Steuerzahlung nachweisen konnte, abzüglich der Freibeträge, voll versteuert!


k-2025-01-30_002.jpg
 
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Citolino

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die Steuer heißt Einkommenssteuer, nicht Überweisungssteuer
was nicht zu versteuern ist, kommt nicht in die Steuererklärung
ich habe mein Haus in DE verkauft und lebe zum Teil davon
soll' ich dem Finanzamt einen 20-seitigen übersetzten Notarvertrag vorlegen ??
nö, die erfahren gar nichts davon, weil es nicht in der Steuerklärung stehen würde
sollte es wieder erwarten mal hart auf hart kommen, habe ich noch den jährlichen
Einkommensnachweis, gestempelt und unterschrieben vom Konsul
darin steht in der beiliegenden Aufstellung die Herkunft des Einkommens
aus Vermögen, zb Hausverkauf, Sparanlage usw
Rente ist natürlich auch aufgeführt :)
Wie Du das ließt, interessiert das Finanzamt in Thailand sehr wenig , bis gar nicht!

Aus meiner eigenen, und auch den Erfahrungen einiger Bekannte, sieht es eben so aus:

Du gehst zum Finanzamt wenn Du Dich länger als 180 Tage in Thailand im Kalenderjahr aufhälst,und holst Dir Deine Steuernummer. Das ist Pflicht!

Ob Du deswegen Einkommensteuer zahlen musst ist nicht gesagt!

Das Finanzamt verlangt von Dir ein "Bankstatement" das heißt alle Kontobewegungen vom 1 Januar bis zum 31 Dezember des letzten Jahres.

Dor werden denn ALLE Beträge die Du nach Thailand überwiesen hast, addiert!

Davon gehen dann die Freibeträge ab. Über 65 Jahre alt, ca. 375.000.-THB

Der Rest wird versteuert!

Willst Du der Steuer entgehen, musst Du nachweisen, das dieses Geld, was Du überwiesen hast, schon in Deutschland versteuert wurde!

Also schriftlich belegen! Wenn die Einkommenssteuer in Deutschland geringer ausfällt als in Thailand, kann dieser Teil noch in Thailand anteilig besteuert werden!

Wie der einzelne das sieht, oder Bewertet, interessiert das hiesige Finanzamt wenig !!
genau so sehr ich das auch!