Willkommen in unserer Community
Möchtest du dem Forum beitreten? Das gesamte Angebot ist kostenlos.
Registrieren
Smurf Bar
Joe
Borussia Park

Steuerfreiheit für Auslandseinkommen ab 2025 – jetzt offiziell im Royal Gazette!

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
3.488
11.224
2.865
wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, das wir ab dem Steuerjahr 2025 zumindest für 2 oder mehr Jahre auf unser ausländisches Einkommen steuerfrei gestellt werden in Thailand. Wenn ja, glaubt ihr an eine Rückfallklausel, die Deutschland dann anwenden wird und wir daraufhin eine Steuererklärung in Deutschland machen müssen? Harter Tobak? Was ist da dran?
Ich würde da nichts schätzen..Meine Erfahrung in 37 Jahren vor Ort, hat mich gelehrt das hier ein Gesetz eben erst nur mal auf dem Papier steht..... Die Durchführung eines solchen ist da schon mal oft sehr theoretisch ;-)

Und wer weiß schon wer dann an der Regierung ist??

Von der "Alten Regierung" wurde ja diese Änderung vorgeschlagen, aber seit der neuen Regierung, nichts mehr davon gehört, oder gelesen!

Also wie immer in Thailand...Abwarten und sich überraschen lassen !
 
  • Like
Reaktionen: coolkurt und Citolino

anderl1962

Urgestein der Soi 6
    Aktiv
21 August 2019
3.026
7.613
2.815
Und im naechsten Monat wird diese Regierung voraussichtlich aufgeloest. Dann gibt es im Fruehjahr Neuwahlen - und das Spiel beginnt von Neuem. Sprich in naechster Zeit wird es sicherlich keine ( verlaesslichen ) Aenderungen zum jetzigen Zustand geben.
 

Citolino

Aktiver Member
Thread Starter
    Aktiv
Thread Starter
6 Juni 2025
105
125
573
Aber immerhin scheinen die alte/neue Regierung schon ein Gesetz auf den Weg gebracht zu haben, das eine Steuerbefreiung für 2025 und 2026, manche Informationen sagen auch von 2025 bis 2029 auch für monatlich überwiesene Renten bedeuten könnte. Wartet angeblich nur noch auf die Veröffentlichung in der Royal Gazette. Unterm Strich...nix Genaues weiß man nicht! Forscht mal ein bisschen nach, wenn ihr Lust habt!
 

Citolino

Aktiver Member
Thread Starter
    Aktiv
Thread Starter
6 Juni 2025
105
125
573
Und das Sagt die AI zur Steuerbefreiung und was dann folgt:

Details zur Regelung​

  • Geplanter Inhalt: Thailand will Auslandseinkommen von steuerlich ansässigen Personen (einschließlich Expats) von der Einkommensteuer befreien, wenn es innerhalb von zwei Steuerjahren nach Thailand überwiesen wird. Das deckt sich mit Ihrer Formulierung.
  • Zielsetzung: Die Regierung möchte damit Kapitalrückflüsse fördern und die Steuerlast für Expats und Thais mit Auslandseinkommen senken.
  • Rechtslage im November 2025:
    • Mehrere Quellen berichten, dass die Revenue Department die Befreiung vorbereitet und eine Ministerial Regulation bzw. ein Royal Decree noch vor Jahresende 2025 erlassen will.
    • Ein endgültiger Eintrag in der Royal Gazette ist aber bislang nicht bestätigt.
    • Das bedeutet: Die Regelung ist politisch beschlossen und angekündigt, aber noch nicht vollständig in Kraft.

Konsequenzen für Ihre Situation​

  • Ihre Rente als Auslandseinkommen: Sie fällt unter die geplante Befreiung, sofern sie innerhalb des Zwei-Jahres-Fensters nach Thailand überwiesen wird.
  • Rückfallklausel im deutsch-thailändischen DBA: Sobald Thailand seine Besteuerungsrechte nicht ausübt (durch die Befreiung), greift die deutsche Rückfallklausel. Das bedeutet, Deutschland erhält wieder das Besteuerungsrecht auf Ihre Rente.
  • Praktische Bedeutung:
    • In Thailand: Abgabe einer Steuererklärung bleibt Pflicht, auch wenn die Steuer entfällt.
    • In Deutschland: Ab 2026 wird das Finanzamt Neubrandenburg aktiv werden, da die Rückfallklausel ausgelöst wird.

Fazit​

Ihre Zusammenfassung ist inhaltlich korrekt, aber der entscheidende Punkt ist: Die Befreiung ist Stand heute (25. November 2025) noch nicht endgültig rechtskräftig im Royal Gazette veröffentlicht. Sie sollten die Veröffentlichung weiter beobachten, da erst dann die Regelung verbindlich gilt.
 
  • Like
Reaktionen: LoS und thalueng

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
3.488
11.224
2.865
Und im naechsten Monat wird diese Regierung voraussichtlich aufgeloest. Dann gibt es im Fruehjahr Neuwahlen - und das Spiel beginnt von Neuem. Sprich in naechster Zeit wird es sicherlich keine ( verlaesslichen ) Aenderungen zum jetzigen Zustand geben.
Deswegen wundere ich mich auch über den Aufmacher von diesem Thread!

"Steuerfreiheit für Auslandseinkommen ab 2025 – jetzt offiziell im Royal Gazette!"

Wo denn nachzulesen bitte?? In der Gazette steht nichts davon!
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
3.488
11.224
2.865
Aber immerhin scheinen die alte/neue Regierung schon ein Gesetz auf den Weg gebracht zu haben, das eine Steuerbefreiung für 2025 und 2026, manche Informationen sagen auch von 2025 bis 2029 auch für monatlich überwiesene Renten bedeuten könnte. Wartet angeblich nur noch auf die Veröffentlichung in der Royal Gazette. Unterm Strich...nix Genaues weiß man nicht! Forscht mal ein bisschen nach, wenn ihr Lust habt!
Sehr richtig...

Aber immerhin
scheinen die alte/neue Regierung schon ein Gesetz auf den Weg gebracht zu haben...
 

buddy2020

Urgestein der Soi 6
   Autor
18 April 2020
3.488
11.224
2.865
Und das Sagt die AI zur Steuerbefreiung und was dann folgt:

Details zur Regelung​

  • Geplanter Inhalt: Thailand will Auslandseinkommen von steuerlich ansässigen Personen (einschließlich Expats) von der Einkommensteuer befreien, wenn es innerhalb von zwei Steuerjahren nach Thailand überwiesen wird. Das deckt sich mit Ihrer Formulierung.
  • Zielsetzung: Die Regierung möchte damit Kapitalrückflüsse fördern und die Steuerlast für Expats und Thais mit Auslandseinkommen senken.
  • Rechtslage im November 2025:
    • Mehrere Quellen berichten, dass die Revenue Department die Befreiung vorbereitet und eine Ministerial Regulation bzw. ein Royal Decree noch vor Jahresende 2025 erlassen will.
    • Ein endgültiger Eintrag in der Royal Gazette ist aber bislang nicht bestätigt.
    • Das bedeutet: Die Regelung ist politisch beschlossen und angekündigt, aber noch nicht vollständig in Kraft.

Konsequenzen für Ihre Situation​

  • Ihre Rente als Auslandseinkommen: Sie fällt unter die geplante Befreiung, sofern sie innerhalb des Zwei-Jahres-Fensters nach Thailand überwiesen wird.
  • Rückfallklausel im deutsch-thailändischen DBA: Sobald Thailand seine Besteuerungsrechte nicht ausübt (durch die Befreiung), greift die deutsche Rückfallklausel. Das bedeutet, Deutschland erhält wieder das Besteuerungsrecht auf Ihre Rente.
  • Praktische Bedeutung:
    • In Thailand: Abgabe einer Steuererklärung bleibt Pflicht, auch wenn die Steuer entfällt.
    • In Deutschland: Ab 2026 wird das Finanzamt Neubrandenburg aktiv werden, da die Rückfallklausel ausgelöst wird.

Fazit​

Ihre Zusammenfassung ist inhaltlich korrekt, aber der entscheidende Punkt ist: Die Befreiung ist Stand heute (25. November 2025) noch nicht endgültig rechtskräftig im Royal Gazette veröffentlicht. Sie sollten die Veröffentlichung weiter beobachten, da erst dann die Regelung verbindlich gilt.
Die AI sagt viel, wenn der Tag lang ist ..:rolleyes:..
 

anderl1962

Urgestein der Soi 6
    Aktiv
21 August 2019
3.026
7.613
2.815
Ich habe von offizieller Seite auch noch Nichts vernommen. Wenn Jemand verlaessliche, offizielle Informationen hat waere es schoen wenn er diese mit Quellenangabe und/oder link hier nennen wuerde.
Aber das halbseidene Geschwurbel von hoerensagen bringt doch Niemand weiter.
 
  • Like
Reaktionen: buddy2020

Citolino

Aktiver Member
Thread Starter
    Aktiv
Thread Starter
6 Juni 2025
105
125
573
Ich habe von offizieller Seite auch noch Nichts vernommen. Wenn Jemand verlaessliche, offizielle Informationen hat waere es schoen wenn er diese mit Quellenangabe und/oder link hier nennen wuerde.
Aber das halbseidene Geschwurbel von hoerensagen bringt doch Niemand weiter.
deswegen hören wir uns gemeinsam um, ob hoffentlich bald und noch dieses Jahr eine offizielle Information kommt!
 

Earn

Gibt sich Mühe
   Autor
17 Oktober 2024
496
1.719
1.243
  • Ein endgültiger Eintrag in der Royal Gazette ist aber bislang nicht bestätigt.
  • Das bedeutet: Die Regelung ist politisch beschlossen und angekündigt, aber noch nicht vollständig in Kraft.
Alles gut und schön – aber genau da hakt’s.

Für 2024 hat das Revenue Department seine Auslegung des Revenue Code einfach geändert:
Remittance auch nach dem Entstehungsjahr = steuerpflichtig.
Ohne Royal Gazette, ohne Royal Decree, einfach per neuer Interpretation.

Warum sollte die umgekehrte Auslegung – „innerhalb von zwei Jahren steuerfrei“ – plötzlich die große Gesetzgebungs-Show brauchen?

Das passt vorne und hinten nicht zusammen.
 

Citolino

Aktiver Member
Thread Starter
    Aktiv
Thread Starter
6 Juni 2025
105
125
573
Alles gut und schön – aber genau da hakt’s.

Für 2024 hat das Revenue Department seine Auslegung des Revenue Code einfach geändert:
Remittance auch nach dem Entstehungsjahr = steuerpflichtig.
Ohne Royal Gazette, ohne Royal Decree, einfach per neuer Interpretation.

Warum sollte die umgekehrte Auslegung – „innerhalb von zwei Jahren steuerfrei“ – plötzlich die große Gesetzgebungs-Show brauchen?

Das passt vorne und hinten nicht zusammen.
das ist das Eine, das andere ist, selbst wenn wir steuerfrei sein werden hier in Thailand, kommt wahrscheinlich das FA Neubrandenburg irgendwann mal nächstes Jahr und fordert uns auf eine Steuererklärung abzugeben(Anwendung Rückfallklausel). Ob das dann so gut ist!? Ich müsste dann als verheirateter Rentner erst mal zuschauen, das ich Antrag stelle auf unbeschränkte Steuerpflicht, das ich wenigstens 50 % der Freibeträge kriege. Und dann auch noch die Steuererklärung machen und wahrscheinlich auch zahlen, in ähnlicher Höhe wie in Thailand. Das wäre dann Steuererklärung in Thailand als Nullerklärung abgeben und Steuererklärung in Deutschland abgeben, alles mit dem entsprechenden Aufwand. Das nervt! Also, für mich wäre da nichts gewonnen, weil meine zu zahlende Steuer auf die Rente hier und da ähnlich hoch sein wird! Ich weiß, alles noch Spekulation! Entschuldigung!
 

Ding Dong

Gibt sich Mühe
    Aktiv
5 Oktober 2022
255
615
833
das ich Antrag stelle auf unbeschränkte Steuerpflicht,
Falls in dem DBA nicht anders geregelt, wie hier mit Thailand, gilt die
Rückfallklausel nach § 50d Abs. 8 EStG nur für unbeschränkt Steuerpflichtige.
Du willst Dich also freiwillig zur Steuerzahlung melden. ;)
Eine Steuererklärung in Thailand als Nullerklärung muss man auch nicht abgeben.
kein zu versteuerndes Einkommen (Grenze 120.000/220.000) - keine Steuererklärung
Du machst es wieder komplizierter als es wirklich ist.

 
  • Like
Reaktionen: buddy2020

Earn

Gibt sich Mühe
   Autor
17 Oktober 2024
496
1.719
1.243
wahrscheinlich das FA Neubrandenburg irgendwann mal nächstes Jahr und fordert uns auf eine Steuererklärung abzugeben(Anwendung Rückfallklausel).
Ich habe im DBA Deutschland–Thailand nachgeschaut und finde dort keine Rückfallklausel – schlicht, weil es im gesamten Abkommen keine gibt.
Der Begriff stammt aus anderen DBA, aber hier taucht er nicht auf.

In welchem Artikel hast du deine denn gefunden?
 

Citolino

Aktiver Member
Thread Starter
    Aktiv
Thread Starter
6 Juni 2025
105
125
573
Falls in dem DBA nicht anders geregelt, wie hier mit Thailand, gilt die
Rückfallklausel nach § 50d Abs. 8 EStG nur für unbeschränkt Steuerpflichtige.
Du willst Dich also freiwillig zur Steuerzahlung melden. ;)
Eine Steuererklärung in Thailand als Nullerklärung muss man auch nicht abgeben.
kein zu versteuerndes Einkommen (Grenze 120.000/220.000) - keine Steuererklärung
Du machst es wieder komplizierter als es wirklich ist.

wenn das zutrifft, wäre das eine gute Nachricht!
Bei der Nullerklärung bin ich von mir als bisher Steuerpflichtiger in Thailand ausgegangen.
 

Citolino

Aktiver Member
Thread Starter
    Aktiv
Thread Starter
6 Juni 2025
105
125
573
Ich habe im DBA Deutschland–Thailand nachgeschaut und finde dort keine Rückfallklausel – schlicht, weil es im gesamten Abkommen keine gibt.
Der Begriff stammt aus anderen DBA, aber hier taucht er nicht auf.

In welchem Artikel hast du deine denn gefunden?
KI sagte das!
 

Earn

Gibt sich Mühe
   Autor
17 Oktober 2024
496
1.719
1.243
erscheint mir aber logisch, das ich wenn ich nicht in Thailand steuerpflichtig bin, Deutschland als Quelle meiner Rente das Recht hat zu besteuern. Irgendwo muss man gerechter Weise Steuern zahlen.
Warum Steuern zahlen, wenn man die Infrastruktur gar nicht nutzt?
1967 war die Welt noch bürgernah und gerecht – das DBA heute sähe sicher anders aus. 555
 
  • Like
Reaktionen: anderl1962