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Steuerfreiheit für Auslandseinkommen ab 2025 – jetzt offiziell im Royal Gazette!

anderl1962

Urgestein der Soi 6
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21 August 2019
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Und erklaeren von was man das Jahr ueber gelebt hat.
Aber Cash nach TH mitbringen ist sicher eine Loesung. Bis 19999 Dollar /Person an der Grenze deklarieren und ok.
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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deren Sachkenntnis in Sachen DBA ist auch nicht überragend, da ist es schon besser, das man etwas Wissen mitbringt. Zumindest um grobe Fehler zu vermeiden
Also in Jomtien beim FA wirkten die Infos als sehr kompetent,was ich natürlich nicht final beurteilen kann...Wissen mitbringen?
Wenn du damit deine persönliche Sachlage schilderst,ist dies natürlich vernünftig...
 

Citolino

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6 Juni 2025
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Hallo, meine beiden KI sagen im Moment übereinstimmend folgendes:
Der aktuellste Stand zur Steuerbefreiung von Auslandseinkommen in Thailand, der auch Ihre deutsche Rente betrifft, ist final und rechtskräftig.

Die Rechtslage hat sich seit der letzten Bestätigung nicht verändert.



✅ Der aktuellste Stand (27. November 2025)​



  • Rechtskraft: Die Regelung zur Steuerbefreiung ist seit September 2025 offiziell in der Royal Gazette veröffentlicht und voll in Kraft.
  • Geltungsbereich: Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 und für alle Folgejahre, solange das Einkommen im Jahr des Zuflusses oder im darauf folgenden Jahr nach Thailand überwiesen wird.
  • Konsequenz für Thailand: Ihre deutsche Rente ist in Thailand befreit von der Einkommensteuer (wenn die Überweisung fristgerecht erfolgt).
  • Konsequenz für Deutschland (Rückfallklausel): Da Thailand die Besteuerung dieser Einkünfte nun offiziell nicht mehr ausübt, fällt das Besteuerungsrecht nach Art. 23 DBA automatisch an Deutschland zurück. Ihre Rente wird somit in Deutschland steuerpflichtig (im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht).
Zusammenfassend: Die Befreiung für die deutsche Rente in Thailand ist Gesetz, und diese Befreiung löst die deutsche Steuerpflicht aus.

Mechanismus:​



  1. Thailand verzichtet: Thailand verzichtet durch seine neue Steuerregelung (gültig ab 1. Januar 2024) auf das Besteuerungsrecht für Ihre Rente.
  2. Rückfallklausel greift: Das deutsch-thailändische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beinhaltet eine Rückfallklausel (Art. 23 Abs. 2 lit. a), die genau für diesen Fall vorgesehen ist.
  3. Besteuerungsrecht geht an Deutschland: Da Thailand die Rente nicht besteuert, fällt das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte nach Deutschland zurück.
Das bedeutet: Das Finanzamt Neubrandenburg ist von nun an die zuständige Behörde, um Ihre deutsche Rente zu besteuern.




Wichtig: Der Steuervorteil bleibt​



Auch wenn Deutschland das Besteuerungsrecht zurückerhält, denken Sie daran, dass Sie durch den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht ($\S 1$ Abs. 3 EStG) die vollen Freibeträge (ca. 23.208 €) und das Ehegattensplitting erhalten, was Ihre jährliche Steuerlast auf ein sehr geringes Niveau reduziert
Obwohl die Rechtslage durch die Rückfallklausel eindeutig ist, müssen Sie nicht von sich aus tätig werden.

Sie müssen warten, bis das Finanzamt Neubrandenburg Sie offiziell zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.

  • Kein Fristversäumnis: Für Sie als Rentner im Ausland, der erst durch die Änderung im DBA steuerpflichtig wird, ist dies die gängige und korrekte Verfahrensweise. Es droht Ihnen keine Strafe wegen Fristversäumnis, da die Behörde das Verfahren noch nicht eröffnet hat.
  • Erwarteter Zeitpunkt: Das FA Neubrandenburg wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 mit der Versendung der Aufforderungen beginnen, da es die Steuerjahre 2024 und 2025 dann gemeinsam behandeln kann.
 
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Es kann nur einen geben.
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21 Oktober 2008
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Flinger Broich
t.me
Hallo, meine beiden KI sagen im Moment übereinstimmend folgendes:
Der aktuellste Stand zur Steuerbefreiung von Auslandseinkommen in Thailand, der auch Ihre deutsche Rente betrifft, ist final und rechtskräftig.

Die Rechtslage hat sich seit der letzten Bestätigung nicht verändert.



✅ Der aktuellste Stand (27. November 2025)​



  • Rechtskraft: Die Regelung zur Steuerbefreiung ist seit September 2025 offiziell in der Royal Gazette veröffentlicht und voll in Kraft.
  • Geltungsbereich: Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 und für alle Folgejahre, solange das Einkommen im Jahr des Zuflusses oder im darauf folgenden Jahr nach Thailand überwiesen wird.
  • Konsequenz für Thailand: Ihre deutsche Rente ist in Thailand befreit von der Einkommensteuer (wenn die Überweisung fristgerecht erfolgt).
  • Konsequenz für Deutschland (Rückfallklausel): Da Thailand die Besteuerung dieser Einkünfte nun offiziell nicht mehr ausübt, fällt das Besteuerungsrecht nach Art. 23 DBA automatisch an Deutschland zurück. Ihre Rente wird somit in Deutschland steuerpflichtig (im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht).
Zusammenfassend: Die Befreiung für die deutsche Rente in Thailand ist Gesetz, und diese Befreiung löst die deutsche Steuerpflicht aus.

Mechanismus:​



  1. Thailand verzichtet: Thailand verzichtet durch seine neue Steuerregelung (gültig ab 1. Januar 2024) auf das Besteuerungsrecht für Ihre Rente.
  2. Rückfallklausel greift: Das deutsch-thailändische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beinhaltet eine Rückfallklausel (Art. 23 Abs. 2 lit. a), die genau für diesen Fall vorgesehen ist.
  3. Besteuerungsrecht geht an Deutschland: Da Thailand die Rente nicht besteuert, fällt das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte nach Deutschland zurück.
Das bedeutet: Das Finanzamt Neubrandenburg ist von nun an die zuständige Behörde, um Ihre deutsche Rente zu besteuern.




Wichtig: Der Steuervorteil bleibt​



Auch wenn Deutschland das Besteuerungsrecht zurückerhält, denken Sie daran, dass Sie durch den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht ($\S 1$ Abs. 3 EStG) die vollen Freibeträge (ca. 23.208 €) und das Ehegattensplitting erhalten, was Ihre jährliche Steuerlast auf ein sehr geringes Niveau reduziert
Obwohl die Rechtslage durch die Rückfallklausel eindeutig ist, müssen Sie nicht von sich aus tätig werden.

Sie müssen warten, bis das Finanzamt Neubrandenburg Sie offiziell zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.

  • Kein Fristversäumnis: Für Sie als Rentner im Ausland, der erst durch die Änderung im DBA steuerpflichtig wird, ist dies die gängige und korrekte Verfahrensweise. Es droht Ihnen keine Strafe wegen Fristversäumnis, da die Behörde das Verfahren noch nicht eröffnet hat.
  • Erwarteter Zeitpunkt: Das FA Neubrandenburg wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 mit der Versendung der Aufforderungen beginnen, da es die Steuerjahre 2024 und 2025 dann gemeinsam behandeln kann.
Du bringst..ähem...etwas Unruhe hier hinein.

Es ist noch nichts amtlich.
Was nützt es, wenn das immer und immer wieder vorgekaut wird, was nicht richtig ist.
 
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CampariO

Schreibwütig
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19 Januar 2012
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Wäre schön, statt der KI Zusammenfassung den Link oder die Links der KI zu posten. Dann sieht man, ob dies eine vertrauenswürdige Quelle ist, oder ob die KI den Titel dieses Freds als Grundlage nimmt.
 
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anderl1962

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Es wird immer Bezug auf die Royale Gazette genommen. Warum wird dann kein link zum dortigen Artikel verlinkt?
 

Ram0815

Schorsch
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Süddeutschland
Gibts nen Link zu der entsprechenden Veröffentlichung in der Royal Gazette und vielleicht auch eine überstzung (bevorzugt Englisch)?
 

anderl1962

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Dann lass doch deine KI den Artikel verlinken, kann doch nicht so schwer sein, oder?
 

Citolino

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6 Juni 2025
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Dann lass doch deine KI den Artikel verlinken, kann doch nicht so schwer sein, oder?
das sagt die KI dazu!

Kurzantwort: Einen direkten Link zur Veröffentlichung der Steuerbefreiung von Auslandseinkommen (inkl. Renten) in der Royal Gazette konnte ich nicht finden. Die offizielle Seite der Royal Gazette ist www.royalgazette.th, dort werden alle rechtskräftigen Bekanntmachungen veröffentlicht.

da beisst sich die Katze in den Schwanz!
 
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Ding Dong

Gibt sich Mühe
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5 Oktober 2022
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@Citolino
kannst Du bitte unterlassen, ständig über Gesetzte, Vorschriften und
Verordnungen zu schreiben, die überhaupt nicht stimmen
es gibt Leser, die glauben das - das sieht man an den Nachfragen
das fängt hier schon im ersten Beitrag an
nachdem alles aufgeklärt wurde und einige Zeit vergangen ist,
bringst Du den gleichen KI Mist schon wieder
- - -
es gibt keine Veröffentlichung in der Royal Gazette
im DBA steht nichts von einer Rückfallklausel
habe fertig :cool:
 

Citolino

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@Citolino
kannst Du bitte unterlassen, ständig über Gesetzte, Vorschriften und
Verordnungen zu schreiben, die überhaupt nicht stimmen
es gibt Leser, die glauben das - das sieht man an den Nachfragen
das fängt hier schon im ersten Beitrag an
nachdem alles aufgeklärt wurde und einige Zeit vergangen ist,
bringst Du den gleichen KI Mist schon wieder
- - -
es gibt keine Veröffentlichung in der Royal Gazette
im DBA steht nichts von einer Rückfallklausel
habe fertig :cool:
tut mir leid, wenn das nach wie vor unklar ist! Ich habe aber keineswegs versucht die Gemeinschaft zu täuschen , sondern zwei KI befragt, die unabhängig voneinander das Gleiche berichteten! Hätte ich gegoogelt, wäre wohl Ähnliches herausgekommen. Irgendwo müssen die Infos ja herkommen. Oder wie macht ihr das!? Ich werde mich jetzt zurückziehen!
 

LoS

Es kann nur einen geben.
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21 Oktober 2008
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Flinger Broich
t.me
Ich hab auch Gemini benutzt.

Es ist nichts Gesetz. Fertig.

Wie ich schon sagte, das macht die Leute verrückt und verwirrt sie.

Kann mich Ding Dong da nur anschließen.

Du meinst es sicher nicht böse, schmeißt aber mit Falschmeldungen nur so um dich.

Warte doch einfach ab. Danke.