Beratung ist ausschliesslich zugelassenen, im Schengenraum zugelassenen ordentlichen Rechtsanwälten vorbehalten.
Ist das ein thailändisches Gesetz?
Andernfalls wüsste ich nicht warum sich eine thailändische Person welche einen Visumsantrag in Thailand stellt sich nur von einem ausländischen Rechtsanwalt aus dem Schengenraum beraten lassen dürtfe.
Wobei es vermutlich nicht einmal um rechtliche Beratung gegangen sein wird........












