Hallo
Gibt es nicht mehr diese Frist von drei Monaten, wo die AB das Heiratsvisum bearbeitet haben muss?
Voraussetzung ist natürlich A1.
Solltest du auch alle Voraussetzungen erfüllen geh den offiziellen Weg.
Oder spart das Besuchervisum und heiratet in Thailand.....Die Kosten müssten identisch oder sogar billiger sein....
Wir sind damals den Weg über Heirat in Thailand gegangen.
Viel Erfolg für euch
Ich vermute, du meinst die Frist aus § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die für sogenannte Untätigkeitsklagen gilt.
Die Untätigkeitsklage ist ein Instrument des Verwaltungsprozessrechts – geregelt in § 75 VwGO – und wird dann relevant, wenn eine Behörde über einen Antrag nicht in angemessener Frist sachlich entscheidet. Die Vorschrift dient dem gerichtlichen Rechtsschutz, nicht der Regelung von behördlichen Fristen selbst.
Zwar ist in der Norm von drei Monaten die Rede, aber das ist keine starre Frist – sondern der Zeitpunkt, ab dem frühestens Klage erhoben werden
kann. Ob wirklich Untätigkeit vorliegt, hängt von der Angemessenheit der Bearbeitungsdauer im Einzelfall ab. Besonders in komplexeren Verfahren, wie etwa beim Ehegattennachzug, gelten nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung auch Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Monaten häufig noch als hinnehmbar. Gründe dafür sind z. B. die Beteiligung mehrerer Behörden, aufwändige Prüfungen oder Sicherheitsabfragen.
Eine automatische Entscheidungspflicht nach exakt drei Monaten gibt es also nicht.
Ich selbst habe – in einem anderen Kontext – nach rund sechs Monaten Wartezeit im Einbürgerungsverfahren durch das Anfertigen eines Klageentwurfs eine deutliche Verfahrensbeschleunigung erlebt. Damals meldete sich der Stadtrat selbst bei mir und sicherte zu, mein Verfahren vorzuziehen. Ob das mit meinem Beruf zu tun hatte oder nicht, kann ich natürlich nicht sicher sagen – ist nur meine persönliche Vermutung.
Grundsätzlich versuche ich in solchen Verfahren in meiner eigenen Angelegenheit, der Behörde durch höfliche Nachfrage, Fristsetzung und der Bitte um Bestätigung der vollständigen Unterlagen Druck zu nehmen – das kann helfen, bleibt aber natürlich situationsabhängig.
Was ich persönlich nicht empfehlen würde, ist der Rückgriff auf kommerzielle Agenturen oder Vermittler, die keine anwaltlich qualifizierte Person im Team haben. In komplexen und emotional sensiblen Verfahren wie beim Ehegattennachzug ist es meines Erachtens immer sinnvoller, sich an einen zugelassenen Fachanwalt für Migrations- oder Verwaltungsrecht zu wenden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die eigenen Rechte wirklich vollumfänglich verstanden und durchgesetzt werden.
Abschließend:
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern die Wiedergabe von öffentlich zugänglichen Informationen und persönlicher Erfahrung im eigenen Verfahren. Wer in einem konkreten Fall handeln möchte, sollte sich professionell beraten lassen.