Ich kann die gar nicht empfehlen, war Mega enttäuscht. Kontakt zu mir per Mail und meiner Freundin vor Ort war nicht gut. Sie fühlte sich bei den beiden gar nicht wohl. Haben auch beim Anschreiben leider irgendwas dazu gedichtet, da meine Freundin keinen festen Job hatte. letztendlich hat es mit dem Visum über die Agentur auch nicht geklappt.
Meine Freundin hat beim letzten Mal eine Thai Agentur genommen (Farang Agenturen wollte sie nicht mehr 555)
Die Agentur hätte sie auch zum VFS Termin begleitet, wenn ich nicht da gewesen wäre.
Preislich ware die Thai Agentur auch sehr viel günstiger. Für das nächste Visa (hoffentlich Jan-Mrz) gehören wir definitiv wieder zu deren Kunden.
Generell ist das Schengen Visum eine nicht ganz so leichte Angelegenheit - oft.
Vorsicht bei Visagenturen , Rechtsberatung ist keine Gefälligkeit
Bei der Beantragung eines Schengen-Visums greifen viele Ratsuchende anscheinend auf sogenannte Visagenturen zurück. Naja... naja...
Das erscheint auf den ersten Blick bequem – insbesondere bei Sprachbarrieren. Kann ich durchaus begreifen. Doch hier ist finde ich große Vorsicht geboten: Sobald eine Agentur über bloße Hilfe beim Ausfüllen hinausgeht – also rechtlich bewertet, Formulierungen vorgibt oder Unterlagen kreativ ergänzt, wie im oben beschriebenen Fall – wird unter Umständen bereits Rechtsberatung erbracht.
"Kreativ ergänzt"... ich fasse es nicht... was denken die sich dabei? Bist Du Dir sicher?
Beratung ist keine Kleinigkeit für angelernte Sachbearbeiter.
Und diese ist in Deutschland gemäß § 3 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) nur zugelassenen Personen erlaubt – insbesondere Rechtsanwälten. Wer ohne Erlaubnis rechtlich berät, handelt rechtswidrig.
Gerade bei der Visaablehnung wegen „mangelndem Rückkehrwillen“ kommt es auf eine juristisch saubere Argumentation und sorgfältige Einzelfallbegründung an. Das ist nichts für Bauchgefühl, Google-Übersetzer oder improvisierte Lebensläufe.
Die Frage des sogenannten Rückkehrwillens, empfinde ich übrigens (anderes Thema) als extrem heikel. Einen Willen kann man nämlich nur erklären und nicht einer Beweisführung zugänglich machen. Was man sich da einmal ausdachte, widerspricht irgendwie in meinen Augen schon meinem Empfinden eines nachvollziehbar rechtssataatlichen Verfahrens - andere Baustelle. Besonders rechtsstaatlich problematisch ist:
Die Ablehnung wegen vermeintlich fehlenden Rückkehrwillens wird häufig ohne nähere Darlegung der Abwägung und ohne Transparenz der Entscheidungsfindung getroffen schint es mir. Könnte ein Verstoß gegen die Begründungspflicht nach Art. 32 Abs. 2 Visakodex und gegen den allgemeinen Verwaltungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit sein. Vielleicht. In mir klingeln da Alarmglocken.
Wer auf Nummer sicher gehen will – rechtlich wie menschlich – sollte ausschließlich qualifizierte, zugelassene Berater (idealerweise Fachanwälte für Migrationsrecht) beauftragen. Denn ein Visum ist keine Formsache. Sondern ein hochsensibler Verwaltungsakt mit echten Konsequenzen.
Für die Antragsteller kann das schlimmer enden:
- Einreiseverweigerung,
- Dauerhafte Visasperren wegen Täuschung,
- oder später sogar Rücknahme eines Aufenthaltstitels, wenn die Visumserteilung auf falschen Angaben beruhte.
Warum bitte geht ihr nicht zu einem ordentlichen in Deutschland zugelassenen erfahrenen auf die Materie spezialisierten Rechtsanwalt, wie es sich anbietet? Ich verstehe das einfach nicht.
Ich frage mich auch gerade, wie die Visaabteilungen reagieren, wenn sie hier das Mitwirken einer solchen Agentur mitbekommen - wenn ein Anwalt eingebunden ist, vermutlich kooperativ aber sonst vielleicht eher mit Skepsis.