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Schadensersatz bei Flugverspätung ?

Gast_20

Mopedfahrer
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21 Oktober 2008
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LOS & LS
Wäre doch ein Grund für die Schweiz der EU beizutreten? :bigg

Ich würde es allerdings nicht tun. :bigg
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Das braucht es in dem Fall gar nicht, denn die Schweiz hat bereits schon 2006 die EU Verordnung über die Fluggastrechte übernommen - steht sicher irgendwo auf der BAZL Webseite der Schweizer.
 

Osnamarco

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10 Mai 2011
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Beachten solltet Ihr auch immer die Gründe für die Verspätung. Aus aktuellem Anlass: Wenn die Kranich Flieger mal wieder streiken und des deswegen zu Verspätungen kommt, gibts leider nichts :weinen (wen es interessiert: BGH, Az. X ZR 104/13 und X ZR 121/13)
 

uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
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ich denke schwieriger wird es wenn man in der Wüste festsitzt und evtl dort Schadenersatz gelten machen will...sofern man innerhalb der EU betroffen ist, ist alles so klar gregelt, dass sich die airlines kaum drücken können...:bigg

also ich habe im April mit Qatar unverschuldet in Doha meinen Anschlussflug nach BKK verpasst, die haben Hotel bezahlt inkl. 2x Mealvoucher, ich konnte zwischen 2 Flügen weiter nach BKK wählen und habe ohne Nachfrage am kommenden Tag beim Check In 400$ bekommen.......
Ich denke da kann man nicht meckern.....

Gruss USCMAI
 

tuscani

Gibt sich Mühe
   Autor
13 Februar 2012
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Schweiz
Das braucht es in dem Fall gar nicht, denn die Schweiz hat bereits schon 2006 die EU Verordnung über die Fluggastrechte übernommen - steht sicher irgendwo auf der BAZL Webseite der Schweizer.
Haben wir übernommen aber:

Seit 1. Dezember 2006 gilt in der Schweiz die EU-Verordnung (EG 261/2004), welche die Ansprüche der Passagiere bei Nichtbeförderung, Annullierung oder grosser Verspätung eines Fluges regelt.

Vorausgesetzt, Sie haben sich rechtzeitig zum Check-in begeben, gelten die neuen Regelungen
für sämtliche Abflüge ab einem Flughafen der Schweiz oder der Europäischen Union (EU);
für Abflüge von einem Flughafen ausserhalb der Schweiz oder der EU, wenn das Ziel ein Flughafen der EU oder der Schweiz ist und der Flug mit einer Schweizer oder EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
quelle: "http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/passagierrechte/01019/index.html?lang=de"]http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/passagierrechte/01019/index.html?lang=de[/URL]
 
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MikeyDread

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22 Dezember 2016
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Ich hatte einmal 5 Stunden Verspätung von Bangkok zurück nach München. habe das nicht auf mir sitzen lassen und Experten für Fluggastrechte eingeschaltet, die habe sich darum gekümmert und ich habe ca 500 Euro erstattet bekommen. Es lohnt sich auf jeden Fall, vor allem wenn man das nicht auf sich sitzen lassen will. Ich kann das nur jedem ans Herz legen
Wenn man in dem Land auch schonso viel Spaß hat, dann bitte auch auf dem Heimweg es nicht vermiesen
 
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MikeyDread

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22 Dezember 2016
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Ich musste in BKK 4,5 Stunden auf meinen Flug warten. Ich habe Experten für Flugastrechte dafür eingeschaltet die sich darum gekümmert haben. Nach kurzer Zeit habe ich bereits eine satte Rückerstattung bekommen. Empfehle das jedem der Vielflieger ist oder oft in Thailand ist, da da Verspätungen ja eigentlich an der Tagesregel sind. Und so kommt auch gleich wieder etwas Geld in die Urlaubskasse für das nächste Mal
 
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Herr B.

Kennt noch nicht jeder
   Autor
21 Juli 2014
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Hatte mal einen kompletten Flugausfall auf einner innereuropäischen Strecke (Air Berlin). Mit ner vorgefertigten Mail aus dem Netz habe ich damals glaube so um die 200 Euro bekommen. Aber wie gesagt das was Air Berlin. Bei Emirates oder anderen Großen mit Vertretungen hier in D bzw der EU wird das sicher auch hinhauen. MIch würde aber mal interessieren ob jemand Erfahrungen mit weniger bekannten, bzw. kleineren Linien hat. Bei einschlägigen Flugsuchmaschinen findet man ja immer wieder günstige Asien-Tickets von so illustren Linien wie Malaysian AIrlines, Ukrainian Airlines oder irgendwelchen arabischen LowCoast-Linien. Denen sind EU-Fluggastrechte wahrscheinlich wurscht, oder? Weil eh nicht einklagbar, oder täusche ich mich da?
 

JT29

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Südbaden
Abgesehen davon dass MAS eine renommierte Airline ist, gilt das EU Recht für alle, auch LLCs wie Fly Dubai, wenn sie aus der EU heraus starten.
 

joleg

irtigfe pfidere
Inaktiver Member
9 April 2015
1.326
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...was mich ein bisserl ins grübeln /gestört hat, ist; dass die Webside auf https://www.cancelled.ch aufgeschaltet ist -
die Preise aber mehrfach in Euro angegeben werden. ( muss aber nicht schlechtes bedeuten)
 

justme1234

Member Inaktiv
Inaktiver Member
13 Januar 2017
17
13
413
Noch bis Mitte vergangenen Jahres war ich viel beruflich mit dem Flieger unterwegs.

Von teils massiven Flugverspätungen bis Ausfällen durfte ich alles mal mitmachen. :( Die Geltendmachung meiner Ansprüche gestaltete dabei sich genauso 'bunt' wie die Ursachen. Das ging schon teils damit los am Flughafen das bissl Papier zu erhalten auf dem zB der Flugausfall vermerkt war.

Am Anfang habe ich aus Zeitgründen auf 'flightright' und noch eine andere Seite (Name fällt mir spontan nicht ein) zurückgegriffen. Irgendwann überwog die Gier :bigsmile und ich habe Ansprüche selbst geltend gemacht. Dabei wurde nur 1 Mal aufgrund des Anschreibens mit einem sogar höher dotierten Gutschein kompensiert (hätte mich um Geld streiten können, aber Gutschein direkt nach Erhalt für Buchung eingelöst). Alle anderen Claims zogen sich über viele Monate. Bei einem sogar über Schiedsstelle. Danach wäre es zur Gerichtsverhandlung gekommen.

Nebenschauplatz: Durch die AB Pleite bin ich jetzt wie viele andere auch ein Gläubiger. Interessant dabei war, dass durch die Kanzlei von Hr. Flöther teils lange zurückliegende Flüge ausgegraben worden, die ich zB nie angetreten hatte (Krankheit, Planänderung, etc.). AB hätte davon Steuern / Gebühren zum Teil zurückzahlen müssen. Was sie selbst nach vielen Anschreiben nicht taten. Das alles wurde jetzt in Form vieler Formulare zugesandt. Sehen werde ich davon wohl wenig bis nichts. Aber interessant wie es so läuft, wenn es ordentlich abgewickelt werden muss.

Lange Rede - wie so oft gilt: Recht haben ist die eine Sache. Das dann auch durchsetzen in der Praxis aber meist recht langwierig.
 
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ivbi

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 August 2015
32
36
428
Von Peking nach Bangkok 5 Stunden verspätung.. gab nichts. Start außerhalb der EU .
 

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