@Helploader du musst deine Aussage noch überdenken, denn die ist falsch. Die Fluggastrechte gelten nicht nur für die EU sonern für alle, die die Verordnung ratifiziert haben ).
Stimmt schon, ich wollte jetzt hier nicht Haare spalten - zumal es hier ja im speziellen eigentlich um Qatar gehen soll. Aber vielleicht können wir uns ja darauf einigen, dass sie für den Großteil der Member, die ihren Standardmäßigen Rückflug buchen gilt, und man daher auch nicht alle Gesetze aller Länder auf der Welt kennen muss (wie es hier suggeriert wurde), sondern man sich auf die EU Fluggastrechte beziehen kann, die relativ klar formuliert sind, und zudem sehr verbraucherfreundlich.













