Aktuelle Informationen für Reisende - Bundesgesundheitsministerium
Also hier findet sich nichts neues dazu.
Nachweispflicht:
Also hier findet sich nichts neues dazu.
Nachweispflicht:
- Alle Einreisenden sind – unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht – verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Impf-, Test-, Genesenennachweis) zu verfügen.
- Hinweis: Die strenge Testpflicht für Einreisende nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet besteht fort.
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.