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Polizeikontrollen - Internationaler Führerschein

insearchofxxx

Member Inaktiv
Inaktiver Member
2 Januar 2017
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@Asiadragon,

warum glaubst du das?
1949 würde schließlich auch das Grundgesetz verabschiedet.
Wenn wir das hinbekommen haben, warum nicht auch eine Ratifizierung bzw. eine Anerkennung?
Das Besatzungsstatut wurde gerade mal in jenem Jahr eingeführt und bestand fort bis 1955 (Pariser Verträge). Die "Allierte Hohe Kommission" unterdrückte Deutschland noch bis 1955.

Auch wenn der Morgenthau Plan nicht in Kraft trat und die JCS 1067 durch die JCS 1779/1 abgelöst wurde: Spezialverbände der US Army und der Briten durchkämmten noch das Land nach Patenten, "intellectual knowledge" (um den modernen Begriff zu nutzen) und zwangs-emigrierten für die Kriegswirtschaft wichtige Wissenschaftler. Außerdem waren die Großstädte zu teilweise 70% zerbombt, Hunger war in den Städten an der Tagesordnung ... die Deutschen hatten zu der Zeit weit andere Probleme.
 
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teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Internationaler FS war ausreichend.

Das mag durchaus zutreffen.
Nur bedeutet das nicht automatisch Rechtssicherheit.

Der nächste bei dem es dann nicht ausreicht kommt mit Sicherheit nicht weiter wenn er sagt; aber xy hat im Internet geschrieben das es bei ihm in Ordnung war.

Du verstehst worauf ich hinaus will?
Ist nicht gegen deine Person gerichtet.
 

Porks

Gibt sich Mühe
    Aktiv
17 Januar 2010
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hi
was ist da so schwer zu verstehen oder nachzufragen .
Es sind in TH nur die 2 Abkommen gültig einmal das von 1926 und das von 1949
Und da D das von 1926 noch Gültig ist und 1968 Angenommen hat. Kann man diese beide in D bekommen . Und das von 1949 nur über Umwege aus einem anderen EU Land weil D das nicht Abgeschlossen hat und somit dieses Dokument nur über Umwege ausstellen können (Für Internationalen Firmen halt kein Problem das über andere Länder zu besorgen)
So und in TH sind nur die von 1926 und 1949 anerkennt bleibt halt nur der von 1926 über oder über ein anders EU Land einen besorgen .

Und was die in TH daraus machen ist wieder was anders . Selbst wenn man alle Führerscheine hat was willst du machen wenn der Polizist sagt macht 500B weil ich das nicht lesen kann oder der falsche ist .
Klagen oder beschweren bestimmt im Urlaub dann müsste diese ja Jahrelang sein und dann hat der Beamte wieder Recht weil man ja nur bis zu 6 Monaten mit einem Internationalen in Th fahren darf .

Und beim Unfall ist wieder alles Offen ja nach dem wenn man An fährt oder wie teuer es wird. Und dann sind da noch die Richter die bestimmt immer Neutral sind .
 

Harpunero

Helge Schneider Double
   Autor
12 April 2011
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Berlin
Schöner Mist. Hatte für Juni eigentlich ne kleine Mietwagen Tour von BKK nach Phuket geplant.
Die Sache mit dem Führerschein sah ich dabei bis hierhin als kleinste Hürde. Von wegen.

Ich bringe hier mal als Ergänzung ein Zitat aus einer anderen Internet Quelle:

""Heute kam dann vom Rechts- und Konsularreferat folgende Antwort:
Leider kann ich Ihnen hinsichtlich der offiziellen Anerkennung in Thailand keine guten Nachrichten überbringen.
Die Rechtslage sieht wie folgt aus:
Eine Anerkennung in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht.
Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926.
Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet. Darauf hat das thailändische Außenministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Botschaft vom 29.01.2016 auch noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Das von Thailand ratifizierte Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12.08.1949 findet wiederum in Deutschland keine Anwendung.
Über diese rechtlichen Grundlagen hinaus liegen der Botschaft keine Informationen über die faktische Akzeptanz in Deutschland ausgestellter internationaler
Führerscheine in Thailand im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadensfalls vor.""


Das kleine Bußgeld bei irgendeiner Kontrolle ist verkraftbar.
Wenn es aber mal zu einem erheblichen Sach- oder Personenschaden kommt, dann wird sich die Versicherung freuen, wenn man noch nicht einmal
einen gültigen Fahrausweis belegen kann. Vielleicht bin ich ja ein kleiner Spießer, aber das ist doch ein irres Risiko...

Die Vorgehensweise von @bimbo ist mir etwas zu aufwendig (sofern ich sie denn richtig verstanden habe).
Bin immer nur ein paar Tage vor Ort und möchte dafür nicht so viel Zeit investieren.

Daher folgende Preisfrage: Kann mir jemand noch einen anderen und schnelleren Weg aufzeigen, um an eine gültige Fahrerlaubnis zu kommen ?

Über konkrete Infos wäre ich sehr dankbar...
 

grenerg

Member Inaktiv
Inaktiver Member
14 September 2012
1.354
6.269
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Lippe
Kriege ich denn in D einen internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926?
Und darf ich damit 6 Monate fahren?
Bin langsam etwas verwirrt, sorry
 

Harpunero

Helge Schneider Double
   Autor
12 April 2011
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Berlin
Kriege ich denn in D einen internationalen Führerschein nach dem Abkommen von 1926?

Möglich. Gemäß dem von mir geposteten Zitat ist Thailand jedoch nicht Vertragspartei dieses Abkommens.
Sollte das so stimmen (auf mich wirkt diese Stellungnahme glaubwürdig), dann nutzt uns der intern. Führerschein
nach dem Abkommen von 1926 für Thailand jedenfalls leider gar nichts.
 

grenerg

Member Inaktiv
Inaktiver Member
14 September 2012
1.354
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Lippe
Und mit was kann ich nun 6 Monate fahren?
Muss ich in letzter Konsequenz den Thai-FS besorgen?
 

Harpunero

Helge Schneider Double
   Autor
12 April 2011
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Berlin
Und mit was kann ich nun 6 Monate fahren?
Muss ich in letzter Konsequenz den Thai-FS besorgen?

Ich bin ja leider auch kein Experte auf diesem Gebiet.
Laut o.g. Stellungnahme gibt es jedenfalls keinen gültigen intern. Führerschein für Thailand,
welcher vorab in Deutschland ausgestellt wird.
Demzufolge müsste man die Sache vor Ort organisieren, wie es z.B. Member bimbo
zuvor beschrieben hat.
 

TokyoSkyTree

Cheap an' Nasty
   Autor
20 November 2016
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Mikronesien
Schöner Mist.

Die Vorgehensweise von @bimbo ist mir etwas zu aufwendig (sofern ich sie denn richtig verstanden habe).
Bin immer nur ein paar Tage vor Ort und möchte dafür nicht so viel Zeit investieren.

Daher folgende Preisfrage: Kann mir jemand noch einen anderen und schnelleren Weg aufzeigen, um an eine gültige Fahrerlaubnis zu kommen ?

Über konkrete Infos wäre ich sehr dankbar...


Definitiv NEIN!
Die von @bimbo beschriebene Methode ist die momentan einzige, legale und sichere und absolut schnell zu erledigende Variante!
Ich habe das Anfang diesen Jahres durch und es war ein Kinderspiel. Ich hoffe die gesetzlichen Bestimmungen verändern sich nicht,
und die Verlängerung in 2 Jahren um weitere 5 Jahre lässt sich ebenso unkompliziert erledigen.
Hier noch ein paar kleine Fotos von der Prozedur


20170223_092040.jpg 20170223_092131.jpg 20170223_092500.jpg
 

Biker1705

Kein anderes Hobby?
   Autor
16 Dezember 2013
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Stuttgart
Ich stell mir nur eine Frage. Wenn der internationale FS nicht anerkannt ist, wie kann man dann bei den großen Verleihern, Avis, Hertz etc ein Fahrzeug mieten?
Dies müsste dann doch ach verboten sein?!?!
 
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Porks

Gibt sich Mühe
    Aktiv
17 Januar 2010
410
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893
Hi
warum muss bei den Verleihern das vermieten verboten sein .
Nö das sind Privat Firmen und die können selbst bestimmen wenn sie was vermieten . Du hast dafür zu sorgen , dass du die Richtige Berechtigung hast um in dem Land zu fahren .

Meine letzte Info ist , dass TH noch Vertragspartner vom Abkommen von 1926 ist steht auch in meinem letzten Internationalen
1287934-a1599b7be346e8c6945fe5d9fa7e9dcd.jpg


Und den gibt es in D auch wenn es Ämter gibt die sagen haben wir nicht/kennen wir nicht usw. Aber dann halt auf einen Bescheid bestehen der Rechtsbelehrung usw drin hat und dann halt Widerspruch/Klage einreichen/androhen .

Und siehe es geht dann. Klar ist das mit Stress/Zeit verbunden und der ist 1 Jahr gültig. Und so kann man bis zu 3 Monaten in TH fahren .Aber 100% Sicherheit in TH gibt es nicht die Wechseln ihre Meinungen/Gesetze /Regierung usw schneller wie manche hier ihre Mädels. Darum kann man halt nur Versuchen möglichst alles Richtig gemacht zu haben so wie der letzte Stand war der bekannt gegeben wurde.
 

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Harpunero

Helge Schneider Double
   Autor
12 April 2011
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Berlin
Ich stell mir nur eine Frage. Wenn der internationale FS nicht anerkannt ist, wie kann man dann bei den großen Verleihern, Avis, Hertz etc ein Fahrzeug mieten?
Dies müsste dann doch ach verboten sein?!?!

Ich nehme mal an, auf diese Sache wird in den AGB's der Vermieter klar hingewiesen.
Die Bringschuld einer rechtsgültigen Fahrerlaubnis wird wohl beim Mieter liegen.
Vielleicht kann/will man dem einfachen Mitarbeiter der Anmietstation nicht zumuten,
bei der Übergabe eine solche rechtsgültige Überprüfung vorzunehmen.
 

grenerg

Member Inaktiv
Inaktiver Member
14 September 2012
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Lippe
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV neu/Verlinkungen/Int. Abkommen Kfz-Verkehr vom 24.04.1926.pdf

im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2008 ist die Vergabe des internationalen Führerscheins nach dem Abkommen von 1926 geregelt

Bundesgesetzblatt

Thailand hat tatsächlich das Wiener Abkommen von 68 nicht ratifiziert

UNTC

Ergo müsste ein internationaler Führerschein in Deutschland nach dem Abkommen von 1926 zu bekommen sein
Werde jetzt mal bei unserem Amt hier nachfragen und ggfls. ein Anfrage beim auswärtigen Amt stellen
 

Fretsche

Member Inaktiv
Inaktiver Member
9 Dezember 2013
424
232
873
Nicht das du dann als Reichsbürger eingestuft wirst:bigsmile