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Neuregelung für Einreise "on Arrival" auf dem Landweg

peter1

Member Inaktiv
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27 Februar 2017
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der Forist @elast. max gibt hier im Forum unwahre, falsche sowie irrefuehrende Gesetzetextaussagen preis. Die Aussage bei " Visa exempt" Eintritt
nach Thailand sei der Gesamtufenthalt auf 90 Tage innerhalb von 180 Tagen begrenzt ,existiert als Regel in 2017 nicht. DIe Regel fand Anwendung in den Jahren 2006 bis 2008.

mfg peter1
 
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Beetrayed

Nur der KSC
Inaktiver Member
22 April 2015
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Karlsruhe
die Webseite von @elast. max www.thaikonsulate.ch Schweiz enthaelt veraltete Informationen zu Visa Exempt .Die geaenderen Regeln 31.12.2016
hier auf www.thaiembassy.com. zu finden.

mfg
peter1
die von dir angegebene Seite www.thaiembassy.com ist aber eine Werbeseite, wie du hoffentlich weisst. Sie ist weder legitimiert, noch ist sie staatlich.
ganz unten steht auch : Copyright © 2015 ThaiEmbassy.com. This is NOT the official website of the Thai Embassy. All Rights Reserved.


Die 30 Tage Regelung findest du auf der offiziellen HP der Botschaft in Deutschland.
hier: Änderung der Bestimmung für Visumbefreiung beim 30- Tage-Aufenthalt
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
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Rom wurde auch nicht an 1 Tag gebaut.
Immerhin benutzt der Patient jetzt seine Umschalttaste.

IMG_20170717_123738.png

:)
 
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Tischtennis Pattaya

elast.max

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Länderliste und wichtige Hinweise




Bürger folgender Länder dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich bis zu 30 Tage pro Einreise in Thailand aufhalten. Mit dem Flugzeug darf beliebig oft eingereist werden.
Die Einreisen auf dem Land- und Schiffsweg sind auf max. 2 Mal pro Kalenderjahr begrenzt (bitte beachten Sie, dass ein Gesamtaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten (ab dem ersten Einreisetag) nicht überschritten werden darf. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, so muss vorab ein Visum beantragt werden):




Australien, Bahrain, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland*, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Hong Kong, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Laos, Liechtenstein*, Luxemburg, Macao, Malaysia*, Monaco, Mongolei, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman*, Österreich, Philippinen, Polen*, Portugal, Russland*, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei*, Slowenien*, Spanien, Südafrika, Türkei, Tschechische Republik*, Ungarn*, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika und Vietnam

Komisch auch die Deutsche Botschaft ......:frech
 

peter1

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27 Februar 2017
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weder die deutsche Botschaft noch andere Thaikonsulate haben auf ihren Webseiten zum Thema Visa exempt eine Erneuerung vorgenommen bezueglich der 90 Tage Gesamtaufenthalt innerhalb von 180 Tagen. Geetzlich richtig ist am 28.11.2008 trat police order 778/2551 in Kraft , die entsprechende 90 Tage Regel ausser Kraft setzte . Download :policy778-2551_en.pdf.

Mfg
peter1
 

PeterGun

Rolltreppenrechtssteher
Inaktiver Member
20 Juli 2014
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Dieser Thread enthällt mittlerweile dermaßen viele Fehlinformationen, auch veraltenten Links und schlichtweg falschen Behauptungen auf diversen Webseiten/ Blogs geschuldet, dass es wirklich besser wäre ihn komplett zu löschen!
Für jemand, der wirklich nutzvolle und belastbare Information sucht ist er leider in keiner Weise geeignet!

Fazit:
Wer sich darauf verläßt, in Internetforen rechtssichere Fakten zu erfragen, der ist verloren - wer hier Mist erzählt und wer hier verifizierte Aussagen tätigt, das ist für einen Besucher nicht zu differenzieren, over & out!
 

StefanF

Member Inaktiv
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5 März 2016
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Wer in Internet-Foren rechtssichere Fakten erwartet, der ist natürlich verloren und das auch nicht ganz zu unrecht, weil sind halt falsche Erwartungen.

Ansonsten sind die Infos hier schon hilfreich und es bildet auch schön die Praxis ab und evtl. gehts ja den Thai-Grenzbeamten ähnlich, jeder hat da leicht unterschiedliche Ansichten und handhabt es dann nach Lust, Laune und Tagesform, lol. Und daher sind die Infos in diesem Thread halt schon interessant, weil man dadurch die Bandbreite an Möglichkeiten erfährt und sich schon mal mental vorher darauf einstellen kann, was bei Grenze/Immigration alles möglich ist :bigsmile.
 

PeterGun

Rolltreppenrechtssteher
Inaktiver Member
20 Juli 2014
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Es gibt keine Bandbreite an Möglichkeiten, wenn es um aktuelle Gesetzgebung geht - das ist einfach Blödsinn!

Hier gibt es nur falsch oder richtig, Fakten oder Fantastereien, schwarz oder weiß.
Wird schon irgendwie gut gehen, kann auch böse in die Hose gehen.
 

StefanF

Member Inaktiv
Inaktiver Member
5 März 2016
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Ich sage ja gerade nicht, wird schon irgendwo gut gehen, sondern das vieles passieren kann. Die Thai-Beamten haben halt hier offensichtlich Ermessungsspielraum und auch der Arbeitsverdacht wird wohl z. T. unterschiedlich ausgelegt. Also was bringts wenn du jetzt zum Anwalt gehst, dir dort rechtssichere Fakten besorgst und dann aber später an der Grenze stehst und es den Thai-Beamten nicht interesssiert?

Wobei die Situation bestimmt ganz witzig aussehen würde, Farang der auf englisch einem Thai-Beamten die thailändische Gesetze erklärt (der vermutlich auch nur ungefähr 1/3 von deinem englisch versteht) und dafür Anerkennung, Respekt und danach prompte Ausführung erwartet und der Thai-Beamte der einfach nur buddistisch lächelt und denkt, du hast mir nix zu sagen, bist nur ein Farang, stehst unter mir und hier bin ich das Gesetz und mache was ich will, lol.
 

elast.max

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@PeterGun
Sorry aber da schreibst du lauter Märchen
Nicht jedes Land schreit kommet,kommet...
In Thailand kann zum Glück noch jeder Officer bei der Immi entscheiden ob er denjenigen Vogel überhaut reinlässt.
Egal welches Visa der Client hat.
Bandbreite gibt es sehr wohl.
Alleine der verdacht auf Schwarzarbeit reicht.


Werde mir heuer jedenfalls mal ein Non Immigrant O Visa besorgen.
Nicht das der Khun Arollo alleine in Thailand ist :hund2und ich nicht rein kann :weinen

Übrigens
Würde mir solche Top Politiker bei uns Wünschen :hyaenen