Wird die Wohnung dann nicht durch die Hausverwaltung geöffnet? Das kann ja nicht so bleiben, wenn der Eigentümer vielleicht mal in 6 Monaten wieder vor Ort ist.
Klar wird das Wasser abgestellt aber in der Wohnung bleibt es ja doch stehen.
In Deutschland ist es ja so,dass bei "Gefahr im Vollzug" die Wohnung durch den Hausverwalter geöffnet werden darf.
Dies war bei meiner früheren Eigentümergemeinschaft in Deutschland so geregelt und ist juristisch abgesichert.
Die Hausverwaltung hat einen Zettel mit einer Nachricht an die Wohnungstür der Russin angebracht,dass Sie sich doch melden solle.
Die Wohnung der Dame wurde bis jetzt nicht geöffnet und nur das Wasser abgestellt.
Auf unserem Floor sind an vielen Wohnungstüren viele Zettel mit Nachrichten für diverse Bewohner oder Eigentümer angebracht, welche länger nicht anwesend und nicht erreichbar sind.
Wenn wir touren geben wir immer bei der Verwaltung Bescheid und haben entsprechend meine Handy Nummer hinterlassen.
Wenn ich da teilweise die Hausverwaltung über diverse Eigentümer berichten höre...gut,dass ich Mieter bin.
Wie dies alles rechtlich in Thailand geregelt wird bezüglich Schutz der Wohnung ...da fehlt mir dann doch das Fachwissen