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Homosexuelle und außereheliche Sexualkontakte unter Strafe
Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko verboten und können mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft werden. Zwar werden bei ausländischen Touristen meist beide Augen zugedrückt, doch auf Druck von moslemischer Seite kommt das Gesetz wieder verstärkt zur Anwendung. 2004 wurden ein 66-jähriger Brite und ein 18-jähriger Marokkaner zu jeweils einem Jahr Gefängnis verurteilt. Unter Strafe stehen nicht nur homosexuelle, sondern auch außereheliche Kontakte zwischen Mann und Frau. Das gilt nicht nur in Marokko, sondern in fast allen islamischen Ländern. Prostitution und Ehebruch sind beispielsweise in Ägypten, anders als im deutschen Recht, ausdrücklich strafbar. Auch Alkoholkonsum kann zum Problem werden. Alkohol ist in den meisten islamischen Ländern nur in lizenzierten Aufenthaltshotels erlaubt - und schon gar nicht in der Öffentlichkeit.,,
Reicht mir um in solchen Ländern keinen Urlaub zu machen.
Nicht zu vergessen das dieses Land als nicht sicher eingestuft wird zu mindest von Grün /SED , denn sonst wäre ja ein Asylanspruch in Deutschland für Marokkaner nicht möglich.