Im Gesetz heisst es "mehr als 10.000".
Im Gesetz heisst es "Jede natürliche Person, die in die Gemeinschaft einreist oder aus der Gemeinschaft ausreist und Barmittel in Höhe von 10 000 EUR oder mehr mit sich führt..." also sind 10.000 Euro schon anmeldepflichtig. Artikel 3 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1889/2005.
EUR-Lex - 32005R1889 - EN - EUR-Lex















), dürfen ätzende Flüssigkeiten auch nicht ins Aufgabegepack, also mitnehmen nicht legal.
