Zuerst sollte man mal checken, ob die zuständige Beihilfe überhaupt im Bereich außerhalb der EU überhaupt leistet - hier gibt es Unterschiede (z.B. Bayern).
Bei der Beihilfe ist es normalerweise so, dass man die Rechnungen einreicht und dann die Erstattung bekommt. Das heisst aber auch, dass man in TH in Vorleistung treten muss, also sollte schon mal ein entsprechend gefülltes Vorsorgekonto vorhanden sein.
Dann kommt es aber auch auf die Versicherung an, ob diese ebenso bei Residenten im Ausland leistet. Bei Urlauben bis zu 6 Wochen ist das kein Problem, aber länger ...?
Ja! Alles gelebte Praxis! (In Vorleistung muß man immer gehen, auch in Deutschland. Außer bei direktem Krankenhausaufenthalt, Kur..... da kann man vorab alles abklären.)
Klappt alles! Seit 2,5 Jahren! Sogar medizinische Massagen habe ich mir hier schon verschreiben lassen. Bekommen und bei der Kasse eingereicht und erstattet bekommen.
: Viel Kleinkram, Medikamente vom Apotheker um die Ecke, da bekommt man ja keinen Beleg und man bräuchte zuerst ein Rezept vom Arzt.....Das wird alles aus eigener tasche bezahlt! Ohne Erstattung.
Aus einer früheren Recherche im Internet weis ich: Die Beihilfestelle hat früher mal sich quer gestellt und gesagt sie erstattet nur wenn auch eine Kranken-Kasse mit als Leistungsträger im Boot ist. Dagegen wurde dann prozessiert und die Beihilfestelle hat dann eingelenkt, weil das ja Verweigerung einer einem zustehenden Leistung war. 70%Beihilfe!
Es gibt ja schon sehr viele Beihilfestellen und da ist es schon schwierig die richtige für sich zu finden und die auszufüllenden Formblätter zu erhalten. Ich meine ich hatte die richtigen aber die waren sehr "ausführlich/umständlich/detailiert" auszufüllen. Das war vor ca. 3 Jahren. Aktueller Stand? Praxiserfahrung 0.
Die Krankenkasse erledigt das ja "normalerweise" alles für einen. Wenn man eine hat. Fragen kann man da sehr schlecht, weil die ja nicht noch eine Anleitung zum Austritt aus der Krankenkasse geben wollen. Die blockieren eher noch.